Gründe: Jürgen Thomas M***** (jetzt: D*****) wurde vom Gendarmerieposten Peuerbach angezeigt, zwischen November 1999 und Juli 2000 in Peuerbach mehrmals seine Gattin Daniela M***** vergewaltigt zu haben (Faktum I der ON 2 im Bezugsakt AZ 13 Hv 70/07h des Landesgerichtes Wels). Im Zuge der gegen ihn geführten Voruntersuchung entschlug sich Daniela M***** bei ihrer Vernehmung durch die Untersuchungsrichterin des Landesgerichtes Wels am 10. November 2000 gemäß § 152 Abs 1 Z 2 StPO der... mehr lesen...
Norm: StPO §2 Abs4StPO §352 Abs3
Rechtssatz: Ein nach § 2 Abs 4 letzter Satz StPO zurückgenommener Antrag kann nicht neuerlich gestellt werden. Entscheidungstexte 11 Os 104/07i Entscheidungstext OGH 23.10.2007 11 Os 104/07i European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0122719 Dokumentnummer ... mehr lesen...
Norm: StPO §2 Abs4
Rechtssatz: Zwar ist es nicht Aufgabe des Gerichtes, den zur Antragstellung Berechtigten zur Stellung eines solchen Antrages aufzufordern oder ihn zu befragen, ob er einen solchen Antrag stellt oder nicht. Doch ist nach dem Gesetz eine derartige Anfrage durch das zur Entscheidung über mehrere weitere Anklagepunkte berufene Gericht andererseits auch nicht ausgeschlossen und ist in solchen Fällen auch ein Endzeitpunkt für die S... mehr lesen...
Norm: StPO §2 Abs4
Rechtssatz: Der Verfolgungsantrag muss nicht ausdrücklich an die Staatsanwaltschaft adressiert sein, es genügt die entsprechende Erklärung vor einer Sicherheitsbehörde mit dem Antrag auf strafrechtliche Verfolgung einer bestimmten Person. Entscheidungstexte 11 Os 45/04 Entscheidungstext OGH 25.05.2004 11 Os 45/04 ... mehr lesen...
Norm: StGB §203StPO §2 Abs4
Rechtssatz: Die Zurückziehung des Verfolgungsantrags bewirkt das Erlöschen des staatsanwaltschaftlichen Strafanklagerechtes. Damit ist die weitere gerichtliche Verfolgung wegen des inkriminierten Tatgeschehens oder eines Teilaktes davon ausgeschlossen. Entscheidungstexte 11 Os 4/95 Entscheidungstext OGH 25.04.1995 11 Os 4/95 ... mehr lesen...
Gründe: Einem Bestrafungsantrag des Bezirksanwalts (S 1) entsprechend wurde Leopold B***** mit dem im
Spruch: bezeichneten Urteil des (durch das gleichfalls im Tenor beschriebene Tatverhalten begangenen) Vergehens des Diebstahls nach § 127 StGB schuldig erkannt. Rechtliche Beurteilung Dieses Urteil steht im Hinblick darauf, daß das Bezirksgericht die Begehung der Diebstähle durch den Beschuldigten aus der Wohnung seiner Lebensgefährtin (Renate K*****) und zum ... mehr lesen...
Norm: StPO §2 Abs4
Rechtssatz: Zur Frage der Erheblichkeit einer Differenz zwischen dem zutreffenden Inhalt einer Anfrage der Staatsanwaltschaft an den Geschädigten, ob er Antrag auf Strafverfolgung im Sinn des § 2 Abs 4 StPO stelle, und dem vom Geschädigten unterfertigten (ihm unberichtigt zugestellten) Vordruck, der (nur) auf eine Ermächtigung zur Strafverfolgung lautet (zur grundsätzlichen Problematik SSt 51/11). Entschei... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 23. Oktober 1955 geborene Richard A des Verbrechens des Beischlafs mit Unmündigen nach § 206 Abs. 1 StGB. (Punkt A des Urteilssatzes) und des Vergehens der Entziehung eines Minderjährigen aus der Macht des Erziehungsberechtigten nach § 195 Abs. 1, 2 und 3 StGB. (Punkt B des Urteilssatzes) schuldig erkannt und zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Den Urteilsannahmen zufolge hatte er in der aus dem
Spruch: ersichtlichen Zeit in Niederös... mehr lesen...
Norm: StPO §2 Abs4
Rechtssatz: Die Ermächtigung zur Strafverfolgung (§ 2 Abs 5 StPO) kann den Antrag darauf (§ 2 Abs 6) nicht ersetzen. Entscheidungstexte 9 Os 7/80 Entscheidungstext OGH 25.03.1980 9 Os 7/80 Veröff: SSt 51/11 = JBl 1980,384 11 Os 135/90 Entscheidungstext OGH 29.01.1991 11 Os 135/90 Vgl auch ... mehr lesen...
Norm: JGG 1961 §43StPO §2 Abs3StPO §2 Abs4StPO §259 Z1
Rechtssatz: Bei einem Antragsdelikt tritt der Staatsanwalt dem Gericht gegenüber nur insoweit als gesetzlich berechtigter Ankläger auf, als der Verfolgungsantrag des Verletzten als des eigentlichen Trägers des Verfolgungsrechtes vorliegt. Wird dieser zurückgezogen, so wird dem öffentlichen Ankläger das Substrat für die weitere Ausübung des Verfolgungsrechts entzogen. Ent... mehr lesen...
Norm: StPO §2 Abs4StPO §46 Abs3StPO §352
Rechtssatz: Die auf dem Rücktritt des Privatanklägers von der Verfolgung beruhende Einstellung des Verfahrens ist unwiderruflich, das Verfolgungsrecht ist erloschen. Entscheidungstexte 9 Os 16/72 Entscheidungstext OGH 02.03.1972 9 Os 16/72 Veröff: SSt 43/8 = EvBl 1972/254 S 471 11 Os 104/07i... mehr lesen...