RS OGH 1991/1/29 11Os135/90

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Veröffentlicht am 29.01.1991
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Norm

StPO §2 Abs4

Rechtssatz

Zur Frage der Erheblichkeit einer Differenz zwischen dem zutreffenden Inhalt einer Anfrage der Staatsanwaltschaft an den Geschädigten, ob er Antrag auf Strafverfolgung im Sinn des § 2 Abs 4 StPO stelle, und dem vom Geschädigten unterfertigten (ihm unberichtigt zugestellten) Vordruck, der (nur) auf eine Ermächtigung zur Strafverfolgung lautet (zur grundsätzlichen Problematik SSt 51/11).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0096062

Dokumentnummer

JJR_19910129_OGH0002_0110OS00135_9000000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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