Norm
StPO §2 Abs4Rechtssatz
Zur Frage der Erheblichkeit einer Differenz zwischen dem zutreffenden Inhalt einer Anfrage der Staatsanwaltschaft an den Geschädigten, ob er Antrag auf Strafverfolgung im Sinn des § 2 Abs 4 StPO stelle, und dem vom Geschädigten unterfertigten (ihm unberichtigt zugestellten) Vordruck, der (nur) auf eine Ermächtigung zur Strafverfolgung lautet (zur grundsätzlichen Problematik SSt 51/11).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0096062Dokumentnummer
JJR_19910129_OGH0002_0110OS00135_9000000_003