1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wurde dem Revisionswerber als handelsrechtlichen Geschäftsführer der A GmbH mit Sitz in D ein Verstoß gegen § 22 Abs. 1 Z 2 iVm § 17 Abs. 7 Arbeitskräfteüberlassungsgesetz - AÜG (in der zum Tatzeitpunkt - 18. Februar 2016 - geltenden Fassung BGBl. I Nr. 94/2014) zur Last gelegt, weil "diese Gesellschaft als Beschäftiger" von näher genannten Arbeitskräften (jeweils mit ungarischer Staatsangehörigkeit) die in § 17 Abs. 7 AÜG genannten Unterlagen (... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis, hinsichtlich dessen der Revisionswerber die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung beantragt, wurde über ihn wegen Übertretung des Arbeitskräfteüberlassungsgesetzes eine Geldstrafe (samt Ersatzfreiheitsstrafe) verhängt. 2 Der Revisionswerber hat in einem auf § 30 Abs. 2 VwGG gestützten Antrag zu konkretisieren, worin für ihn der unverhältnismäßige Nachteil gelegen wäre und zwar tunlichst durch ziffernmäßige Angaben zu seinen finanziellen V... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Mödling vom 17. April 1998 wurde der Beschwerdeführer gemäß § 28 Abs. 1 Z. 1 lit. a des Ausländerbeschäftigungsgesetzes (AuslBG) wegen Übertretung des § 3 Abs. 1 AuslBG für schuldig erkannt, es als handelsrechtlicher Geschäftsführer der P Bau- und Heimwerkermärkte GmbH mit Sitz in V zu verantworten zu haben, dass diese Gesellschaft am 29. Oktober 1997 30 namentlich genannte ungarische Staatsangehörige in einem näher bezeichneten Bau- und Handwer... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AÜG;AuslBG §2 Abs2 litc;AuslBG §2 Abs2 lite;AuslBG §2 Abs4;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §3 Abs1;AuslBG §3 Abs5;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Nach dem klaren Wortlaut des § 2 Abs. 2 lit. c AuslBG ist auch die Verwendung in einem Volontariat als "Beschäftigung" im Sinne des AuslBG zu verstehen, wenn auc... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist ein Gerüstbauunternehmen. Als Ergebnis einer Lohnsteueraußenprüfung erließ das Finanzamt für den Zeitraum vom 1. Jänner 1987 bis zum 31. Dezember 1988 und vom 1. Jänner 1989 bis zum 31. Jänner 1989 Bescheide, mit denen es die Beschwerdeführerin u.a. zur Haftung für Abzugsteuern beschränkt Steuerpflichtiger heranzog. Der dagegen von der Beschwerdeführerin erhobenen Berufung ist zu entnehmen, dass diesen Haftungsbescheiden die Sachverhaltsannahme zugrunde lieg... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag60/02 Arbeitnehmerschutz62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: ABGB §1151;AÜG;EStG 1972 §99 Abs1 Z4;EStG 1988 §99 Abs1 Z5;
Rechtssatz: Eine Gestellung von Arbeitskräften liegt vor, wenn ein Unternehmer (Gesteller) seine Dienstnehmer einem anderen Unternehmer (Gestellungsnehmer) zur Verfügung stellt, ohne dass zwischen dem Gestell... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Partei schloß unter anderem in den Jahren 1984 bis 1988 durch ihre Vertreter mit der "Konzertvereinigung Wiener Volksopernchor" (im folgenden Konzertvereinigung), vertreten durch den "Obmann WS" Werkverträge ab, in denen sich die Konzertvereinigung gegenüber der beschwerdeführenden Partei im wesentlichen verpflichtete, für die Proben und Vorstellungen der Bregenzer Festspiele des jeweils betroffenen Jahres einen Chor aus den Reihen ihrer Mitglieder in einer best... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)60/02 Arbeitnehmerschutz62 Arbeitsmarktverwaltung66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ABGB §863;ASVG §4 Abs2;AÜG;
Rechtssatz: Verpflichtet sich eine Konzertvereinigung gegenüber einem Veranstalter von Festspielen auf Grund von als Dienstbeschaffungsverträgen zu behandelnden "Werkverträgen", aus der Reihe ihrer Mitglieder, die zu ihr in einem Besch... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Steiermark (der belangten Behörde) vom 2. August 1989 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe als zur Vertretung nach außen Berufener der Firma S. Gesellschaft mbH am 24. November 1986 auf einer näher bezeichneten Baustelle nicht dafür gesorgt, daß die den Arbeitnehmern zur Verfügung gestellte Unterkunftsbaracke in drei in Hinsicht auf die Tatanlastung näher beschriebenen Punkten arbeitsschutzrecht... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: ASchG 1972 §31 Abs2 litp;AÜG;VStG §5 Abs2;
Rechtssatz: Allein aus dem Vorliegen eines privatrechtlichen Vertrages über die Überlassung von Arbeitskräften kann kein Übergang der strafrechtlichen Verantwortung für die Übertretung von Arbeitnehmerschutzbestimmungen vom Arbeitgeber auf den Beschäftiger der Arbeitskräfte abgeleitet... mehr lesen...
Auf Grund einer Anzeige der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien wurde dem Beschwerdeführer in der Strafverfügung des Magistratischen Bezirksamtes für den 1. und 8. Bezirk (im folgenden als Behörde erster Instanz bezeichnet) vom 24. April 1989 unter anderem zur Last gelegt, er habe am 15. Dezember 1988 in Wien 1, X-Platz, als zur Vertretung der "Z-GmbH" nach außen befugtes Organ A ohne Ausstellung eines Dienstzettels einer bestimmten Firma als Arbeitskraft überlassen und dadur... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung60/02 Arbeitnehmerschutz62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AÜG;B-VG Art10 Abs1 Z11;B-VG Art10 Abs1 Z8;GewO 1973 §370 Abs2;GewO 1973 §39 Abs1;VStG §9 Abs1 idF 1983/176;VStG §9 Abs2 idF 1983/176;
Rechtssatz: Das AÜG ist keine "gewerberechtliche Vorschrift" iSd § 39 Abs 1 iVm § 370 GewO 1973, für deren Einhaltung der gewerberechtli... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 11. September 1989 wurde der Beschwerdeführerin im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales gemäß § 25 Abs. 2 GewO 1973 i.V.m. §§ 39 Abs. 2 und 5, 323 b Abs. 1 Z. 1 GewO 1973 und den §§ 1 und 10 Abs. 2 der Verordnung BGBl. Nr. 324/1988 die Konzession für das Gewerbe der Überlassung von Arbeitskräften im Standort Wien III, und gemäß § 39 Abs. 5 GewO 1973 die Gen... mehr lesen...