RS Vwgh 1990/12/17 90/19/0105

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Veröffentlicht am 17.12.1990
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
60/02 Arbeitnehmerschutz
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

ASchG 1972 §31 Abs2 litp;
AÜG;
VStG §5 Abs2;

Rechtssatz

Allein aus dem Vorliegen eines privatrechtlichen Vertrages über die Überlassung von Arbeitskräften kann kein Übergang der strafrechtlichen Verantwortung für die Übertretung von Arbeitnehmerschutzbestimmungen vom Arbeitgeber auf den Beschäftiger der Arbeitskräfte abgeleitet werden. (Das AÜG ist auf den konkreten Fall noch nicht anzuwenden).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990190105.X02

Im RIS seit

01.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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