Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Das Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: FMA, belangte Behörde) vom 29.06.2018, GZ: XXXX , richtet sich gegen die XXXX LLP (im Folgenden: Beschwerdeführerin; auch BF3) als Beschuldigte und enthält folgenden
Spruch: „Die XXXX (UK) LLP (in der Folge XXXX ), eine Gesellschaft britischen Rechts (Limited Liability Partnerschip, Firmennummer XXXX , mit Geschäftsanschrift XXXX , XXXX , XXXX , hat als g... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Das Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: FMA, belangte Behörde) vom 29.06.2018, GZ: XXXX , abgeändert durch die Beschwerdevorentscheidung vom 08.09.2018, GZ: XXXX richtet sich gegen die XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer; auch BF2) als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: „Sehr geehrter Herr XXXX ! Sie haben es als gemeinsam mit der XXXX AG (idF XXXX ), XXXX Limited ( XXXX ), XXXX AG... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Das Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: FMA, belangte Behörde) vom 29.06.2018, GZ: XXXX , richtet sich gegen die XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführerin; auch BF1) als Beschuldigte und enthält folgenden
Spruch: „Die XXXX AG (in der Folge XXXX ), eine Aktiengesellschaft nach deutschem Recht mit Geschäftsanschrift XXXX XXXX , XXXX , eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts XXXX unter XXX... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit dem Straferkenntnis vom XXXX , GZ. XXXX , entschied das Fernmeldebüro (im Folgenden: „belangte Behörde“) wie folgt: „Herr XXXX , geb. am XXXX , hat gem. § 9 Verwaltungsstrafgesetz, BGBl 52/1991 i.d.g.F., als handelsrechtlicher Geschäftsführer zur Vertretung der Firma XXXX am Standort ‚ XXXX ‘ nach außen berufene Person (Firmenbuch-nummer XXXX ) zu verantworten, dass diese eine elektronische Post zu Zwecken der Direktwerbung ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und aktenkundiger unstrittiger Sachverhalt: I.1. Das hier angefochtene Straferkenntnis vom 21.08.2017 der Finanzmarktaufsicht (in Folge: FMA), der Beschwerdeführerin (in Folge: BF) zugestellt am 12.09.2017, richtet sich gegen die BF als Beschuldigte und enthält folgenden
Spruch: „Die XXXX AG (im Folgenden auch Kreditinstitut), ein konzessioniertes Kreditinstitut mit der Geschäftsanschrift XXXX Wien, hat als juristische Person folgenden Verst... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit o.g. Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden auch: "FMA") vom 30.01.2018, Zl. XXXX , wurde der im
Spruch: genannte Beschwerdeführer (im Folgenden auch: "BF"), im entscheidungsrelevanten Zeitraum als gemäß § 9 Abs. 1 VStG verantwortliches Organ wegen Verletzung der Bestimmungen von § 48a Abs. 1 Z 2 lit. sublit. aa und ab BörseG, BGBl. Nr. 555/1989 i.d.F. BGBl. I Nr. 184/2013 i.V.m. § 48c BörseG, BGBl. Nr. 555/1989 i.d.F.... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem bekämpften Straferkenntnis verhängte die belangte Behörde über den Beschwerdeführer eine Verwaltungsstrafe wegen eines Verstoßes gegen § 193 Abs. 7 MinroG. 2. Dagegen richtet sich die vorliegende Beschwerde vom 15.06.2018, in der ausgeführt wird, das bekämpfte Straferkenntnis sei dem Beschwerdeführer am 17.05.2018 am Postamt hinterlegt worden. 3. Mit Schriftsatz vom 27.06.2018 legte die belangte Behörde dem Bundesverwaltungsgericht die... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: I.1. Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: FMA oder belangte Behörde) führte bei der XXXX (im Folgenden: Depotbank) in deren Funktion als Depotbank vom 18.03.2015 bis zum 19.03.2015 eine Vor-Ort-Prüfung gemäß § 147 Abs. 1 und 2 InvFG durch. Im Prüfbericht wurde neben sechs sonstigen aufsichtsrelevanten Feststellungen ein Verdacht auf Normverletzung festgehalten. Danach belaste die Depotbank die einzelnen Fonds automa... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: I.1. Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: FMA oder belangte Behörde) führte bei der XXXX (im Folgenden: Depotbank) in deren Funktion als Depotbank vom 18.03.2015 bis zum 19.03.2015 eine Vor-Ort-Prüfung gemäß § 147 Abs. 1 und 2 InvFG durch. Im Prüfbericht wurde neben sechs sonstigen aufsichtsrelevanten Feststellungen ein Verdacht auf Normverletzung festgehalten. Danach belaste die Depotbank die einzelnen Fonds automa... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit o.g. Straferkenntnissen der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden auch: "FMA") vom 04.11.2016 wurden die im
Spruch: genannten Beschwerdeführer im entscheidungsrelevanten Zeitraum vom 05.05.2014 bis 18.11.2014 als gemäß § 9 Abs. 1 VStG verantwortliches Organ der mithaftenden Partei, der XXXX , jeweils zu folgenden Geldstrafen und im Fall der Uneinbringlichkeit zu folgenden Ersatzfreiheitsstrafen verurteilt: zu Spruchpunkt I. wegen Ver... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit o.g. Straferkenntnissen der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden auch: "FMA") vom 04.11.2016 wurden die im
Spruch: genannten Beschwerdeführer im entscheidungsrelevanten Zeitraum vom 05.05.2014 bis 18.11.2014 als gemäß § 9 Abs. 1 VStG verantwortliches Organ der mithaftenden Partei, der XXXX , jeweils zu folgenden Geldstrafen und im Fall der Uneinbringlichkeit zu folgenden Ersatzfreiheitsstrafen verurteilt: zu Spruchpunkt I. wegen Ver... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem bekämpften Straferkenntnis verhängte die belangte Behörde über den Beschwerdeführer als Vorsitzenden des XXXX eine Verwaltungsstrafe gemäß § 107 Abs. 2 Z 1 iVm § 109 Abs. 3 Z 20 TKG. 2. Gegen diesen Bescheid wurde mit Schriftsatz vom 09.01.2017 unter Beifügung einer Stellungnahme des Öffentlichkeitsverantwortlichen des Vereins, XXXX, vom 08.01.2016 Beschwerde erhoben. Der Beschwerdeführer bestritt die Zustellung des angefochtenen Beschei... mehr lesen...