Begründung: I. Sachverhalt: Der Beschwerdeführer beantragte die Neufestsetzung seines Vorrückungsstichtages. Dieser Antrag wurde mit Bescheid der belangten Behörde abgewiesen, wogegen der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde erhob. Mit BGBl. I 58/2019 sind am 08.07.2019 neue gesetzlichen Bestimmungen (§ 169f ff. GehG 1956) im Bundesgesetzblatt kundgemacht worden und rückwirkend in Kraft getreten. Mit diesen soll die Richtlinie 2000/78/EG umgesetzt und der Rechtsprechung des EuGH ... mehr lesen...
Begründung: I. Sachverhalt: Der Beschwerdeführer beantragte die Neufestsetzung seines Vorrückungsstichtages. Dieser Antrag wurde mit Bescheid der belangten Behörde abgewiesen, wogegen der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde erhob. Mit BGBl. I 58/2019 sind am 08.07.2019 neue gesetzlichen Bestimmungen (§ 169f ff. GehG 1956) im Bundesgesetzblatt kundgemacht worden und rückwirkend in Kraft getreten. Mit diesen soll die Richtlinie 2000/78/EG umgesetzt und der Rechtsprechung des EuGH ... mehr lesen...
Begründung: I. Sachverhalt: Der Beschwerdeführer beantragte die Neufestsetzung seines Vorrückungsstichtages. Dieser Antrag wurde mit Bescheid der belangten Behörde abgewiesen, wogegen der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde erhob. Mit BGBl. I 58/2019 sind am 08.07.2019 neue gesetzlichen Bestimmungen (§ 169f ff. GehG 1956) im Bundesgesetzblatt kundgemacht worden und rückwirkend in Kraft getreten. Mit diesen soll die Richtlinie 2000/78/EG umgesetzt und der Rechtsprechung des EuGH ... mehr lesen...
Begründung: I. Sachverhalt: Der Beschwerdeführer beantragte die Neufestsetzung seines Vorrückungsstichtages. Dieser Antrag wurde mit Bescheid der belangten Behörde abgewiesen, wogegen der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde erhob. Mit BGBl. I 58/2019 sind am 08.07.2019 neue gesetzlichen Bestimmungen (§ 169f ff. GehG 1956) im Bundesgesetzblatt kundgemacht worden und rückwirkend in Kraft getreten. Mit diesen soll die Richtlinie 2000/78/EG umgesetzt und der Rechtsprechung des EuGH ... mehr lesen...
Begründung: I. Sachverhalt: Der Beschwerdeführer beantragte die Neufestsetzung seines Vorrückungsstichtages. Dieser Antrag wurde mit Bescheid der belangten Behörde abgewiesen, wogegen der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde erhob. Mit BGBl. I 58/2019 sind am 08.07.2019 neue gesetzlichen Bestimmungen (§ 169f ff. GehG 1956) im Bundesgesetzblatt kundgemacht worden und rückwirkend in Kraft getreten. Mit diesen soll die Richtlinie 2000/78/EG umgesetzt und der Rechtsprechung des EuGH ... mehr lesen...
Begründung: I. Sachverhalt: Der Beschwerdeführer beantragte die Neufestsetzung seines Vorrückungsstichtages. Dieser Antrag wurde mit Bescheid der belangten Behörde abgewiesen, wogegen der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde erhob. Mit BGBl. I 58/2019 sind am 08.07.2019 neue gesetzlichen Bestimmungen (§ 169f ff. GehG 1956) im Bundesgesetzblatt kundgemacht worden und rückwirkend in Kraft getreten. Mit diesen soll die Richtlinie 2000/78/EG umgesetzt und der Rechtsprechung des EuGH ... mehr lesen...
Begründung: I. Sachverhalt: Der Beschwerdeführer beantragte die Neufestsetzung seines Vorrückungsstichtages. Dieser Antrag wurde mit Bescheid der belangten Behörde abgewiesen, wogegen der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde erhob. Mit BGBl. I 58/2019 sind am 08.07.2019 neue gesetzlichen Bestimmungen (§ 169f ff. GehG 1956) im Bundesgesetzblatt kundgemacht worden und rückwirkend in Kraft getreten. Mit diesen soll die Richtlinie 2000/78/EG umgesetzt und der Rechtsprechung des EuGH ... mehr lesen...
Begründung: I. Sachverhalt: Der Beschwerdeführer beantragte die Neufestsetzung seines Vorrückungsstichtages. Dieser Antrag wurde mit Bescheid der belangten Behörde abgewiesen, wogegen der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde erhob. Mit BGBl. I 58/2019 sind am 08.07.2019 neue gesetzlichen Bestimmungen (§ 169f ff. GehG 1956) im Bundesgesetzblatt kundgemacht worden und rückwirkend in Kraft getreten. Mit diesen soll die Richtlinie 2000/78/EG umgesetzt und der Rechtsprechung des EuGH ... mehr lesen...
Begründung: I. Sachverhalt: Der Beschwerdeführer beantragte die Neufestsetzung seines Vorrückungsstichtages. Dieser Antrag wurde mit Bescheid der belangten Behörde abgewiesen, wogegen der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde erhob. Mit BGBl. I 58/2019 sind am 08.07.2019 neue gesetzlichen Bestimmungen (§ 169f ff. GehG 1956) im Bundesgesetzblatt kundgemacht worden und rückwirkend in Kraft getreten. Mit diesen soll die Richtlinie 2000/78/EG umgesetzt und der Rechtsprechung des EuGH ... mehr lesen...
Begründung: I. Sachverhalt: Der Beschwerdeführer beantragte die Neufestsetzung seines Vorrückungsstichtages. Dieser Antrag wurde mit Bescheid der belangten Behörde abgewiesen, wogegen der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde erhob. Mit BGBl. I 58/2019 sind am 08.07.2019 neue gesetzlichen Bestimmungen (§ 169f ff. GehG 1956) im Bundesgesetzblatt kundgemacht worden und rückwirkend in Kraft getreten. Mit diesen soll die Richtlinie 2000/78/EG umgesetzt und der Rechtsprechung des EuGH ... mehr lesen...
Begründung: I. Sachverhalt: Der Beschwerdeführer beantragte die Neufestsetzung seines Vorrückungsstichtages. Dieser Antrag wurde mit Bescheid der belangten Behörde abgewiesen, wogegen der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde erhob. Mit BGBl. I 58/2019 sind am 08.07.2019 neue gesetzlichen Bestimmungen (§ 169f ff. GehG 1956) im Bundesgesetzblatt kundgemacht worden und rückwirkend in Kraft getreten. Mit diesen soll die Richtlinie 2000/78/EG umgesetzt und der Rechtsprechung des EuGH ... mehr lesen...
Begründung: I. Sachverhalt: Der Beschwerdeführer beantragte die Neufestsetzung seines Vorrückungsstichtages. Dieser Antrag wurde mit Bescheid der belangten Behörde abgewiesen, wogegen der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde erhob. Mit BGBl. I 58/2019 sind am 08.07.2019 neue gesetzlichen Bestimmungen (§ 169f ff. GehG 1956) im Bundesgesetzblatt kundgemacht worden und rückwirkend in Kraft getreten. Mit diesen soll die Richtlinie 2000/78/EG umgesetzt und der Rechtsprechung des EuGH ... mehr lesen...
Begründung: I. Sachverhalt: Mit im
Spruch: genannten Bescheid der belangten Behörde wurde das Besoldungsdienstalter des Beschwerdeführers gemäß §§ 169f ff. GehG 1956 festgesetzt. Dagegen erhob der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde. Der Beschwerdeführer vertritt im Wesentlichen die Ansicht, dass auch diese gesetzliche Neufassung seine Diskriminierung nicht beseitige. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: Rechtliche Beurteilung: Zu A) Gemäß § 6 BVwGG entscheidet das Bun... mehr lesen...
Begründung: I. Sachverhalt: Mit im
Spruch: genannten Bescheid der belangten Behörde wurde das Besoldungsdienstalter des Beschwerdeführers gemäß §§ 169f ff. GehG 1956 festgestellt. Dagegen erhob der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde. Der Beschwerdeführer vertritt im Wesentlichen die Ansicht, dass auch diese gesetzliche Neufassung seine Diskriminierung nicht beseitige. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: Rechtliche Beurteilung: Zu A) Gemäß § 6 BVwGG entscheidet das Bun... mehr lesen...
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Spruch: genannten Bescheid der belangten Behörde wurde das Besoldungsdienstalter des Beschwerdeführers gemäß §§ 169f ff. GehG 1956 festgesetzt. Dagegen erhob der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde. Der Beschwerdeführer vertritt im Wesentlichen die Ansicht, dass auch diese gesetzliche Neufassung seine Diskriminierung nicht beseitige. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: Rechtliche Beurteilung: Zu A) Gemäß § 6 BVwGG entscheidet das Bun... mehr lesen...
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Spruch: genannten Bescheid der belangten Behörde wurde das Besoldungsdienstalter des Beschwerdeführers gemäß §§ 169f ff. GehG 1956 festgestellt. Dagegen erhob der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde. Der Beschwerdeführer vertritt im Wesentlichen die Ansicht, dass auch diese gesetzliche Neufassung seine Diskriminierung nicht beseitige. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: Rechtliche Beurteilung: Zu A) Gemäß § 6 BVwGG entscheidet das Bun... mehr lesen...
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Spruch: genannten Bescheid der belangten Behörde wurde das Besoldungsdienstalter des Beschwerdeführers gemäß §§ 169f ff. GehG 1956 festgestellt. Dagegen erhob der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde. Der Beschwerdeführer vertritt im Wesentlichen die Ansicht, dass auch diese gesetzliche Neufassung seine Diskriminierung nicht beseitige. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: Rechtliche Beurteilung: Zu A) Gemäß § 6 BVwGG entscheidet das Bun... mehr lesen...
Begründung: I. Sachverhalt: Mit im
Spruch: genannten Bescheid der belangten Behörde wurde das Besoldungsdienstalter des Beschwerdeführers gemäß §§ 169f ff. GehG 1956 gestgesetzt. Dagegen erhob der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde. Der Beschwerdeführer vertritt im Wesentlichen die Ansicht, dass auch diese gesetzliche Neufassung seine Diskriminierung nicht beseitige. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: Rechtliche Beurteilung: Zu A) Gemäß § 6 BVwGG entscheidet das Bun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I.Verfahrensgang: 1. XXXX , XXXX (in der Folge BF) beantragte am 24.7.2018 im Hinblick auf die Pensionsanpassung 2018 eine indexmäßige Anpassung ihrer Pension zum 1.1.2018 per Bescheid. Es sei unverständlich, dass ihre Pension vom 1.3.2016 bis 1.1.2019 nicht erhöht werde. 2.Mit Bescheid vom 3.9.2018, Zl XXXX , wurde auf Grund des Antrags der BF vom 24.7.2018 festgestellt, dass vom 1.1.2018 an der BF gemäß § 41 Abs.1 und 2 PG 1965 ein Ruhebezug in der Höhe von... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Schreiben vom 28.01.2015 beantragte der Beschwerdeführer, ein in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund stehender Beamter, die Neufestsetzung seines Vorrückungsstichtages und seiner daraus resultierenden besoldungsrechtlichen Stellung sowie allenfalls die Nachzahlung von Bezügen (Anrechnung von Vordienstzeiten bis zu seinem aktiven Dienstantritt zu 100%). 2. Mit Bescheid vom 06.05.2015 wies das Streitkräfteführungs... mehr lesen...
Begründung: I. Sachverhalt: Der Beschwerdeführer beantragte die Neufestsetzung seines Vorrückungsstichtages. Dieser Antrag wurde mit Bescheid der belangten Behörde abgewiesen, wogegen der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde erhob. Mit BGBl. I 58/2019 sind am 08.07.2019 neue gesetzlichen Bestimmungen (§ 169f ff. GehG 1956) im Bundesgesetzblatt kundgemacht worden und rückwirkend in Kraft getreten. Mit diesen soll die Richtlinie 2000/78/EG umgesetzt und der Rechtsprechung des EuGH ... mehr lesen...
Begründung: I. Sachverhalt: Der Beschwerdeführer beantragte die Neufestsetzung seines Vorrückungsstichtages. Dieser Antrag wurde mit Bescheid der belangten Behörde abgewiesen, wogegen der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde erhob. Mit BGBl. I 58/2019 sind am 08.07.2019 neue gesetzlichen Bestimmungen (§ 169f ff. GehG 1956) im Bundesgesetzblatt kundgemacht worden und rückwirkend in Kraft getreten. Mit diesen soll die Richtlinie 2000/78/EG umgesetzt und der Rechtsprechung des EuGH ... mehr lesen...
Begründung: I. Sachverhalt: Der Beschwerdeführer beantragte die Neufestsetzung seines Vorrückungsstichtages. Dieser Antrag wurde mit Bescheid der belangten Behörde abgewiesen, wogegen der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde erhob. Mit BGBl. I 58/2019 sind am 08.07.2019 neue gesetzlichen Bestimmungen (§ 169f ff. GehG 1956) im Bundesgesetzblatt kundgemacht worden und rückwirkend in Kraft getreten. Mit diesen soll die Richtlinie 2000/78/EG umgesetzt und der Rechtsprechung des EuGH ... mehr lesen...
Begründung: I. Sachverhalt: Der Beschwerdeführer beantragte die Neufestsetzung seines Vorrückungsstichtages. Dieser Antrag wurde mit Bescheid der belangten Behörde abgewiesen, wogegen der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde erhob. Mit BGBl. I 58/2019 sind am 08.07.2019 neue gesetzlichen Bestimmungen (§ 169f ff. GehG 1956) im Bundesgesetzblatt kundgemacht worden und rückwirkend in Kraft getreten. Mit diesen soll die Richtlinie 2000/78/EG umgesetzt und der Rechtsprechung des EuGH ... mehr lesen...
Begründung: I. Sachverhalt: Der Beschwerdeführer beantragte die Neufestsetzung seines Vorrückungsstichtages. Dieser Antrag wurde mit Bescheid der belangten Behörde abgewiesen, wogegen der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde erhob. Mit BGBl. I 58/2019 sind am 08.07.2019 neue gesetzlichen Bestimmungen (§ 169f ff. GehG 1956) im Bundesgesetzblatt kundgemacht worden und rückwirkend in Kraft getreten. Mit diesen soll die Richtlinie 2000/78/EG umgesetzt und der Rechtsprechung des EuGH ... mehr lesen...
Begründung: I. Sachverhalt: Der Beschwerdeführer beantragte die Neufestsetzung seines Vorrückungsstichtages. Dieser Antrag wurde mit Bescheid der belangten Behörde abgewiesen, wogegen der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde erhob. Mit BGBl. I 58/2019 sind am 08.07.2019 neue gesetzlichen Bestimmungen (§ 169f ff. GehG 1956) im Bundesgesetzblatt kundgemacht worden und rückwirkend in Kraft getreten. Mit diesen soll die Richtlinie 2000/78/EG umgesetzt und der Rechtsprechung des EuGH ... mehr lesen...
Begründung: I. Sachverhalt: Der Beschwerdeführer beantragte die Neufestsetzung seines Vorrückungsstichtages. Dieser Antrag wurde mit Bescheid der belangten Behörde abgewiesen, wogegen der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde erhob. Mit BGBl. I 58/2019 sind am 08.07.2019 neue gesetzlichen Bestimmungen (§ 169f ff. GehG 1956) im Bundesgesetzblatt kundgemacht worden und rückwirkend in Kraft getreten. Mit diesen soll die Richtlinie 2000/78/EG umgesetzt und der Rechtsprechung des EuGH ... mehr lesen...
Begründung: I. Sachverhalt: Der Beschwerdeführer beantragte die Neufestsetzung seines Vorrückungsstichtages. Dieser Antrag wurde mit Bescheid der belangten Behörde abgewiesen, wogegen der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde erhob. Mit BGBl. I 58/2019 sind am 08.07.2019 neue gesetzlichen Bestimmungen (§ 169f ff. GehG 1956) im Bundesgesetzblatt kundgemacht worden und rückwirkend in Kraft getreten. Mit diesen soll die Richtlinie 2000/78/EG umgesetzt und der Rechtsprechung des EuGH ... mehr lesen...
Begründung: I. Sachverhalt: Der Beschwerdeführer beantragte die Neufestsetzung seines Vorrückungsstichtages. Dieser Antrag wurde mit Bescheid der belangten Behörde abgewiesen, wogegen der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde erhob. Mit BGBl. I 58/2019 sind am 08.07.2019 neue gesetzlichen Bestimmungen (§ 169f ff. GehG 1956) im Bundesgesetzblatt kundgemacht worden und rückwirkend in Kraft getreten. Mit diesen soll die Richtlinie 2000/78/EG umgesetzt und der Rechtsprechung des EuGH ... mehr lesen...
Begründung: I. Sachverhalt: Der Beschwerdeführer beantragte die Neufestsetzung seines Vorrückungsstichtages. Dieser Antrag wurde mit Bescheid der belangten Behörde abgewiesen, wogegen der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde erhob. Mit BGBl. I 58/2019 sind am 08.07.2019 neue gesetzlichen Bestimmungen (§ 169f ff. GehG 1956) im Bundesgesetzblatt kundgemacht worden und rückwirkend in Kraft getreten. Mit diesen soll die Richtlinie 2000/78/EG umgesetzt und der Rechtsprechung des EuGH ... mehr lesen...