Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (Landesstelle Salzburg) vom 14.04.2020 wurde ein Begehren der Beschwerdeführerin vom 30.11.2018 auf Rückzahlung ungebührlich entrichteter Beiträge zur Pensions- und Krankenversicherung nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG) für den Zeitraum 01.05.2007 bis 28.02.2014 im Betrag von EUR 7.791,50 unter Bezugnahme auf § 41 Abs. 3 GSVG abgelehnt. Dem Be... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und aktenkundiger Sachverhalt: Mit im
Kopf: genannten Bescheid der belangten Behörde wurde das Besoldungsdienstalter der Beschwerdeführerin gemäß § 169f Abs 3 und 4 GehG 1956 zum Ablauf des 28.02.2015 mit XXXX Tagen festgesetzt (Spruchpunkt 1.), der Nachzahlungsanspruch ab dem XXXX festgelegt (Spruchpunkt 2.), der Antrag der Beschwerdeführerin auf Neufestsetzung ihres Vorrückungsstichtages abgewiesen und der Eventualantrag auf Feststellung der Einstuf... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit Bescheid der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen XXXX (im Folgenden: belangte Behörde) vom XXXX wurde ausgesprochen, dass die für den Zeitraum von XXXX bis XXXX entrichteten Beiträge zur Pensions- und Krankenversicherung des XXXX , geb. am XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer oder kurz: BF) in Höhe von Euro XXXX an die Österreichische Gesundheitskasse zu überweisen waren. Gegen diesen Bescheid erhob der BF durch s... mehr lesen...
Begründung: I. Sachverhalt: Mit im
Spruch: genannten Bescheid der belangten Behörde wurde das Besoldungsdienstalter des Beschwerdeführers gemäß §§ 169f ff. GehG 1956 festgesetzt. Dagegen erhob der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde. Der Beschwerdeführer vertritt im Wesentlichen die Ansicht, dass auch diese gesetzliche Neufassung seine Diskriminierung nicht beseitige. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: Rechtliche Beurteilung: Zu A) Gemäß § 6 BVwGG entscheidet das Bun... mehr lesen...
Begründung: I. Sachverhalt: Die beschwerdeführende Partei beantragte die Neufestsetzung ihres Vorrückungsstichtages. Dieser Antrag wurde mit Bescheid der belangten Behörde abgewiesen, wogegen die beschwerdeführende Partei fristgerecht Beschwerde erhob. Mit BGBl. I 58/2019 sind am 08.07.2019 neue gesetzlichen Bestimmungen (§ 169f ff. GehG 1956) im Bundesgesetzblatt kundgemacht worden und rückwirkend in Kraft getreten. Mit diesen soll die Richtlinie 2000/78/EG umgesetzt und der Rechtsp... mehr lesen...
Begründung: I. Sachverhalt: Die beschwerdeführende Partei beantragte die Neufestsetzung ihres Vorrückungsstichtages. Dieser Antrag wurde mit Bescheid der belangten Behörde abgewiesen, wogegen die beschwerdeführende Partei fristgerecht Beschwerde erhob. Mit BGBl. I 58/2019 sind am 08.07.2019 neue gesetzlichen Bestimmungen (§ 169f ff. GehG 1956) im Bundesgesetzblatt kundgemacht worden und rückwirkend in Kraft getreten. Mit diesen soll die Richtlinie 2000/78/EG umgesetzt und der Rechtsp... mehr lesen...
Begründung: I. Sachverhalt: Die beschwerdeführende Partei beantragte die Neufestsetzung ihres Vorrückungsstichtages. Dieser Antrag wurde mit Bescheid der belangten Behörde abgewiesen, wogegen die beschwerdeführende Partei fristgerecht Beschwerde erhob. Mit BGBl. I 58/2019 sind am 08.07.2019 neue gesetzlichen Bestimmungen (§ 169f ff. GehG 1956) im Bundesgesetzblatt kundgemacht worden und rückwirkend in Kraft getreten. Mit diesen soll die Richtlinie 2000/78/EG umgesetzt und der Rechtsp... mehr lesen...
Begründung: I. Sachverhalt: Die beschwerdeführende Partei beantragte die Neufestsetzung ihres Vorrückungsstichtages. Dieser Antrag wurde mit Bescheid der belangten Behörde abgewiesen, wogegen die beschwerdeführende Partei fristgerecht Beschwerde erhob. Mit BGBl. I 58/2019 sind am 08.07.2019 neue gesetzlichen Bestimmungen (§ 169f ff. GehG 1956) im Bundesgesetzblatt kundgemacht worden und rückwirkend in Kraft getreten. Mit diesen soll die Richtlinie 2000/78/EG umgesetzt und der Rechtsp... mehr lesen...
Begründung: I. Sachverhalt: Die beschwerdeführende Partei beantragte die Neufestsetzung ihres Vorrückungsstichtages. Dieser Antrag wurde mit Bescheid der belangten Behörde abgewiesen, wogegen die beschwerdeführende Partei fristgerecht Beschwerde erhob. Mit BGBl. I 58/2019 sind am 08.07.2019 neue gesetzlichen Bestimmungen (§ 169f ff. GehG 1956) im Bundesgesetzblatt kundgemacht worden und rückwirkend in Kraft getreten. Mit diesen soll die Richtlinie 2000/78/EG umgesetzt und der Rechtsp... mehr lesen...
Begründung: I. Sachverhalt: Die beschwerdeführende Partei beantragte die Neufestsetzung ihres Vorrückungsstichtages. Dieser Antrag wurde mit Bescheid der belangten Behörde abgewiesen, wogegen die beschwerdeführende Partei fristgerecht Beschwerde erhob. Mit BGBl. I 58/2019 sind am 08.07.2019 neue gesetzlichen Bestimmungen (§ 169f ff. GehG 1956) im Bundesgesetzblatt kundgemacht worden und rückwirkend in Kraft getreten. Mit diesen soll die Richtlinie 2000/78/EG umgesetzt und der Rechtsp... mehr lesen...
Begründung: I. Sachverhalt: Die beschwerdeführende Partei beantragte die Neufestsetzung ihres Vorrückungsstichtages. Dieser Antrag wurde mit Bescheid der belangten Behörde abgewiesen, wogegen die beschwerdeführende Partei fristgerecht Beschwerde erhob. Mit BGBl. I 58/2019 sind am 08.07.2019 neue gesetzlichen Bestimmungen (§ 169f ff. GehG 1956) im Bundesgesetzblatt kundgemacht worden und rückwirkend in Kraft getreten. Mit diesen soll die Richtlinie 2000/78/EG umgesetzt und der Rechtsp... mehr lesen...
Begründung: I. Sachverhalt: Die beschwerdeführende Partei beantragte die Neufestsetzung ihres Vorrückungsstichtages. Dieser Antrag wurde mit Bescheid der belangten Behörde abgewiesen, wogegen die beschwerdeführende Partei fristgerecht Beschwerde erhob. Mit BGBl. I 58/2019 sind am 08.07.2019 neue gesetzlichen Bestimmungen (§ 169f ff. GehG 1956) im Bundesgesetzblatt kundgemacht worden und rückwirkend in Kraft getreten. Mit diesen soll die Richtlinie 2000/78/EG umgesetzt und der Rechtsp... mehr lesen...
Begründung: I. Sachverhalt: Die beschwerdeführende Partei beantragte die Neufestsetzung ihres Vorrückungsstichtages. Dieser Antrag wurde mit Bescheid der belangten Behörde abgewiesen, wogegen die beschwerdeführende Partei fristgerecht Beschwerde erhob. Mit BGBl. I 58/2019 sind am 08.07.2019 neue gesetzlichen Bestimmungen (§ 169f ff. GehG 1956) im Bundesgesetzblatt kundgemacht worden und rückwirkend in Kraft getreten. Mit diesen soll die Richtlinie 2000/78/EG umgesetzt und der Rechtsp... mehr lesen...
Begründung: I. Sachverhalt: Die beschwerdeführende Partei beantragte die Neufestsetzung ihres Vorrückungsstichtages. Dieser Antrag wurde mit Bescheid der belangten Behörde abgewiesen, wogegen die beschwerdeführende Partei fristgerecht Beschwerde erhob. Mit BGBl. I 58/2019 sind am 08.07.2019 neue gesetzlichen Bestimmungen (§ 169f ff. GehG 1956) im Bundesgesetzblatt kundgemacht worden und rückwirkend in Kraft getreten. Mit diesen soll die Richtlinie 2000/78/EG umgesetzt und der Rechtsp... mehr lesen...
Begründung: I. Sachverhalt: Die beschwerdeführende Partei beantragte die Neufestsetzung ihres Vorrückungsstichtages. Dieser Antrag wurde mit Bescheid der belangten Behörde abgewiesen, wogegen die beschwerdeführende Partei fristgerecht Beschwerde erhob. Mit BGBl. I 58/2019 sind am 08.07.2019 neue gesetzlichen Bestimmungen (§ 169f ff. GehG 1956) im Bundesgesetzblatt kundgemacht worden und rückwirkend in Kraft getreten. Mit diesen soll die Richtlinie 2000/78/EG umgesetzt und der Rechtsp... mehr lesen...
Begründung: I. Sachverhalt: Die beschwerdeführende Partei beantragte die Neufestsetzung ihres Vorrückungsstichtages. Dieser Antrag wurde mit Bescheid der belangten Behörde abgewiesen, wogegen die beschwerdeführende Partei fristgerecht Beschwerde erhob. Mit BGBl. I 58/2019 sind am 08.07.2019 neue gesetzlichen Bestimmungen (§ 169f ff. GehG 1956) im Bundesgesetzblatt kundgemacht worden und rückwirkend in Kraft getreten. Mit diesen soll die Richtlinie 2000/78/EG umgesetzt und der Rechtsp... mehr lesen...
Begründung: I. Sachverhalt: Die beschwerdeführende Partei beantragte die Neufestsetzung ihres Vorrückungsstichtages. Dieser Antrag wurde mit Bescheid der belangten Behörde abgewiesen, wogegen die beschwerdeführende Partei fristgerecht Beschwerde erhob. Mit BGBl. I 58/2019 sind am 08.07.2019 neue gesetzlichen Bestimmungen (§ 169f ff. GehG 1956) im Bundesgesetzblatt kundgemacht worden und rückwirkend in Kraft getreten. Mit diesen soll die Richtlinie 2000/78/EG umgesetzt und der Rechtsp... mehr lesen...
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Begründung: I. Sachverhalt: Die beschwerdeführende Partei beantragte die Neufestsetzung ihres Vorrückungsstichtages. Dieser Antrag wurde mit Bescheid der belangten Behörde abgewiesen, wogegen die beschwerdeführende Partei fristgerecht Beschwerde erhob. Mit BGBl. I 58/2019 sind am 08.07.2019 neue gesetzlichen Bestimmungen (§ 169f ff. GehG 1956) im Bundesgesetzblatt kundgemacht worden und rückwirkend in Kraft getreten. Mit diesen soll die Richtlinie 2000/78/EG umgesetzt und der Rechtsp... mehr lesen...
Begründung: I. Sachverhalt: Die beschwerdeführende Partei beantragte die Neufestsetzung ihres Vorrückungsstichtages. Dieser Antrag wurde mit Bescheid der belangten Behörde abgewiesen, wogegen die beschwerdeführende Partei fristgerecht Beschwerde erhob. Mit BGBl. I 58/2019 sind am 08.07.2019 neue gesetzlichen Bestimmungen (§ 169f ff. GehG 1956) im Bundesgesetzblatt kundgemacht worden und rückwirkend in Kraft getreten. Mit diesen soll die Richtlinie 2000/78/EG umgesetzt und der Rechtsp... mehr lesen...
Begründung: I. Sachverhalt: Die beschwerdeführende Partei beantragte die Neufestsetzung ihres Vorrückungsstichtages. Dieser Antrag wurde mit Bescheid der belangten Behörde abgewiesen, wogegen die beschwerdeführende Partei fristgerecht Beschwerde erhob. Mit BGBl. I 58/2019 sind am 08.07.2019 neue gesetzlichen Bestimmungen (§ 169f ff. GehG 1956) im Bundesgesetzblatt kundgemacht worden und rückwirkend in Kraft getreten. Mit diesen soll die Richtlinie 2000/78/EG umgesetzt und der Rechtsp... mehr lesen...
Begründung: I. Sachverhalt: Die beschwerdeführende Partei beantragte die Neufestsetzung ihres Vorrückungsstichtages. Dieser Antrag wurde mit Bescheid der belangten Behörde abgewiesen, wogegen die beschwerdeführende Partei fristgerecht Beschwerde erhob. Mit BGBl. I 58/2019 sind am 08.07.2019 neue gesetzlichen Bestimmungen (§ 169f ff. GehG 1956) im Bundesgesetzblatt kundgemacht worden und rückwirkend in Kraft getreten. Mit diesen soll die Richtlinie 2000/78/EG umgesetzt und der Rechtsp... mehr lesen...
Begründung: I. Sachverhalt: Die beschwerdeführende Partei beantragte die Neufestsetzung ihres Vorrückungsstichtages. Dieser Antrag wurde mit Bescheid der belangten Behörde abgewiesen, wogegen die beschwerdeführende Partei fristgerecht Beschwerde erhob. Mit BGBl. I 58/2019 sind am 08.07.2019 neue gesetzlichen Bestimmungen (§ 169f ff. GehG 1956) im Bundesgesetzblatt kundgemacht worden und rückwirkend in Kraft getreten. Mit diesen soll die Richtlinie 2000/78/EG umgesetzt und der Rechtsp... mehr lesen...
Begründung: I. Sachverhalt: Die beschwerdeführende Partei beantragte die Neufestsetzung ihres Vorrückungsstichtages. Dieser Antrag wurde mit Bescheid der belangten Behörde abgewiesen, wogegen die beschwerdeführende Partei fristgerecht Beschwerde erhob. Mit BGBl. I 58/2019 sind am 08.07.2019 neue gesetzlichen Bestimmungen (§ 169f ff. GehG 1956) im Bundesgesetzblatt kundgemacht worden und rückwirkend in Kraft getreten. Mit diesen soll die Richtlinie 2000/78/EG umgesetzt und der Rechtsp... mehr lesen...
Begründung: I. Sachverhalt: Die beschwerdeführende Partei beantragte die Neufestsetzung ihres Vorrückungsstichtages. Dieser Antrag wurde mit Bescheid der belangten Behörde abgewiesen, wogegen die beschwerdeführende Partei fristgerecht Beschwerde erhob. Mit BGBl. I 58/2019 sind am 08.07.2019 neue gesetzlichen Bestimmungen (§ 169f ff. GehG 1956) im Bundesgesetzblatt kundgemacht worden und rückwirkend in Kraft getreten. Mit diesen soll die Richtlinie 2000/78/EG umgesetzt und der Rechtsp... mehr lesen...
Begründung: I. Sachverhalt: Die beschwerdeführende Partei beantragte die Neufestsetzung ihres Vorrückungsstichtages. Dieser Antrag wurde mit Bescheid der belangten Behörde abgewiesen, wogegen die beschwerdeführende Partei fristgerecht Beschwerde erhob. Mit BGBl. I 58/2019 sind am 08.07.2019 neue gesetzlichen Bestimmungen (§ 169f ff. GehG 1956) im Bundesgesetzblatt kundgemacht worden und rückwirkend in Kraft getreten. Mit diesen soll die Richtlinie 2000/78/EG umgesetzt und der Rechtsp... mehr lesen...
Begründung: I. Sachverhalt: Die beschwerdeführende Partei beantragte die Neufestsetzung ihres Vorrückungsstichtages. Dieser Antrag wurde mit Bescheid der belangten Behörde abgewiesen, wogegen die beschwerdeführende Partei fristgerecht Beschwerde erhob. Mit BGBl. I 58/2019 sind am 08.07.2019 neue gesetzlichen Bestimmungen (§ 169f ff. GehG 1956) im Bundesgesetzblatt kundgemacht worden und rückwirkend in Kraft getreten. Mit diesen soll die Richtlinie 2000/78/EG umgesetzt und der Rechtsp... mehr lesen...
Begründung: I. Sachverhalt: Die beschwerdeführende Partei beantragte die Neufestsetzung ihres Vorrückungsstichtages. Dieser Antrag wurde mit Bescheid der belangten Behörde abgewiesen, wogegen die beschwerdeführende Partei fristgerecht Beschwerde erhob. Mit BGBl. I 58/2019 sind am 08.07.2019 neue gesetzlichen Bestimmungen (§ 169f ff. GehG 1956) im Bundesgesetzblatt kundgemacht worden und rückwirkend in Kraft getreten. Mit diesen soll die Richtlinie 2000/78/EG umgesetzt und der Rechtsp... mehr lesen...
Begründung: I. Sachverhalt: Die beschwerdeführende Partei beantragte die Neufestsetzung ihres Vorrückungsstichtages. Dieser Antrag wurde mit Bescheid der belangten Behörde abgewiesen, wogegen die beschwerdeführende Partei fristgerecht Beschwerde erhob. Mit BGBl. I 58/2019 sind am 08.07.2019 neue gesetzlichen Bestimmungen (§ 169f ff. GehG 1956) im Bundesgesetzblatt kundgemacht worden und rückwirkend in Kraft getreten. Mit diesen soll die Richtlinie 2000/78/EG umgesetzt und der Rechtsp... mehr lesen...