Begründung: I. Sachverhalt: Mit im
Spruch: genannten Bescheid der belangten Behörde wurde das Besoldungsdienstalter des Beschwerdeführers gemäß §§ 169f ff. GehG 1956 festgesetzt. Dagegen erhob der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde. Der Beschwerdeführer vertritt im Wesentlichen die Ansicht, dass auch diese gesetzliche Neufassung seine Diskriminierung nicht beseitige. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: Rechtliche Beurteilung: Zu A) Gemäß § 6 BVwGG entscheidet das Bun... mehr lesen...
Begründung: I. Sachverhalt: Mit im
Spruch: genannten Bescheid der belangten Behörde wurde das Besoldungsdienstalter des Beschwerdeführers gemäß §§ 169f ff. GehG 1956 festgestellt. Dagegen erhob der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde. Der Beschwerdeführer vertritt im Wesentlichen die Ansicht, dass auch diese gesetzliche Neufassung seine Diskriminierung nicht beseitige. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: Rechtliche Beurteilung: Zu A) Gemäß § 6 BVwGG entscheidet das Bun... mehr lesen...
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Spruch: genannten Bescheid der belangten Behörde wurde das Besoldungsdienstalter des Beschwerdeführers gemäß §§ 169f ff. GehG 1956 festgesetzt. Dagegen erhob der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde. Der Beschwerdeführer vertritt im Wesentlichen die Ansicht, dass auch diese gesetzliche Neufassung seine Diskriminierung nicht beseitige. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: Rechtliche Beurteilung: Zu A) Gemäß § 6 BVwGG entscheidet das Bun... mehr lesen...
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Spruch: genannten Bescheid der belangten Behörde wurde das Besoldungsdienstalter des Beschwerdeführers gemäß §§ 169f ff. GehG 1956 festgestellt. Dagegen erhob der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde. Der Beschwerdeführer vertritt im Wesentlichen die Ansicht, dass auch diese gesetzliche Neufassung seine Diskriminierung nicht beseitige. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: Rechtliche Beurteilung: Zu A) Gemäß § 6 BVwGG entscheidet das Bun... mehr lesen...
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Spruch: genannten Bescheid der belangten Behörde wurde das Besoldungsdienstalter des Beschwerdeführers gemäß §§ 169f ff. GehG 1956 festgestellt. Dagegen erhob der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde. Der Beschwerdeführer vertritt im Wesentlichen die Ansicht, dass auch diese gesetzliche Neufassung seine Diskriminierung nicht beseitige. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: Rechtliche Beurteilung: Zu A) Gemäß § 6 BVwGG entscheidet das Bun... mehr lesen...
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Spruch: genannten Bescheid der belangten Behörde wurde das Besoldungsdienstalter des Beschwerdeführers gemäß §§ 169f ff. GehG 1956 gestgesetzt. Dagegen erhob der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde. Der Beschwerdeführer vertritt im Wesentlichen die Ansicht, dass auch diese gesetzliche Neufassung seine Diskriminierung nicht beseitige. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: Rechtliche Beurteilung: Zu A) Gemäß § 6 BVwGG entscheidet das Bun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I.Verfahrensgang: 1. XXXX , XXXX (in der Folge BF) beantragte am 24.7.2018 im Hinblick auf die Pensionsanpassung 2018 eine indexmäßige Anpassung ihrer Pension zum 1.1.2018 per Bescheid. Es sei unverständlich, dass ihre Pension vom 1.3.2016 bis 1.1.2019 nicht erhöht werde. 2.Mit Bescheid vom 3.9.2018, Zl XXXX , wurde auf Grund des Antrags der BF vom 24.7.2018 festgestellt, dass vom 1.1.2018 an der BF gemäß § 41 Abs.1 und 2 PG 1965 ein Ruhebezug in der Höhe von... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Schreiben vom 28.01.2015 beantragte der Beschwerdeführer, ein in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund stehender Beamter, die Neufestsetzung seines Vorrückungsstichtages und seiner daraus resultierenden besoldungsrechtlichen Stellung sowie allenfalls die Nachzahlung von Bezügen (Anrechnung von Vordienstzeiten bis zu seinem aktiven Dienstantritt zu 100%). 2. Mit Bescheid vom 06.05.2015 wies das Streitkräfteführungs... mehr lesen...
Begründung: I. Sachverhalt: Der Beschwerdeführer beantragte die Neufestsetzung seines Vorrückungsstichtages. Dieser Antrag wurde mit Bescheid der belangten Behörde abgewiesen, wogegen der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde erhob. Mit BGBl. I 58/2019 sind am 08.07.2019 neue gesetzlichen Bestimmungen (§ 169f ff. GehG 1956) im Bundesgesetzblatt kundgemacht worden und rückwirkend in Kraft getreten. Mit diesen soll die Richtlinie 2000/78/EG umgesetzt und der Rechtsprechung des EuGH ... mehr lesen...
Begründung: I. Sachverhalt: Der Beschwerdeführer beantragte die Neufestsetzung seines Vorrückungsstichtages. Dieser Antrag wurde mit Bescheid der belangten Behörde abgewiesen, wogegen der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde erhob. Mit BGBl. I 58/2019 sind am 08.07.2019 neue gesetzlichen Bestimmungen (§ 169f ff. GehG 1956) im Bundesgesetzblatt kundgemacht worden und rückwirkend in Kraft getreten. Mit diesen soll die Richtlinie 2000/78/EG umgesetzt und der Rechtsprechung des EuGH ... mehr lesen...
Begründung: I. Sachverhalt: Der Beschwerdeführer beantragte die Neufestsetzung seines Vorrückungsstichtages. Dieser Antrag wurde mit Bescheid der belangten Behörde abgewiesen, wogegen der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde erhob. Mit BGBl. I 58/2019 sind am 08.07.2019 neue gesetzlichen Bestimmungen (§ 169f ff. GehG 1956) im Bundesgesetzblatt kundgemacht worden und rückwirkend in Kraft getreten. Mit diesen soll die Richtlinie 2000/78/EG umgesetzt und der Rechtsprechung des EuGH ... mehr lesen...
Begründung: I. Sachverhalt: Der Beschwerdeführer beantragte die Neufestsetzung seines Vorrückungsstichtages. Dieser Antrag wurde mit Bescheid der belangten Behörde abgewiesen, wogegen der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde erhob. Mit BGBl. I 58/2019 sind am 08.07.2019 neue gesetzlichen Bestimmungen (§ 169f ff. GehG 1956) im Bundesgesetzblatt kundgemacht worden und rückwirkend in Kraft getreten. Mit diesen soll die Richtlinie 2000/78/EG umgesetzt und der Rechtsprechung des EuGH ... mehr lesen...
Begründung: I. Sachverhalt: Der Beschwerdeführer beantragte die Neufestsetzung seines Vorrückungsstichtages. Dieser Antrag wurde mit Bescheid der belangten Behörde abgewiesen, wogegen der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde erhob. Mit BGBl. I 58/2019 sind am 08.07.2019 neue gesetzlichen Bestimmungen (§ 169f ff. GehG 1956) im Bundesgesetzblatt kundgemacht worden und rückwirkend in Kraft getreten. Mit diesen soll die Richtlinie 2000/78/EG umgesetzt und der Rechtsprechung des EuGH ... mehr lesen...
Begründung: I. Sachverhalt: Der Beschwerdeführer beantragte die Neufestsetzung seines Vorrückungsstichtages. Dieser Antrag wurde mit Bescheid der belangten Behörde abgewiesen, wogegen der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde erhob. Mit BGBl. I 58/2019 sind am 08.07.2019 neue gesetzlichen Bestimmungen (§ 169f ff. GehG 1956) im Bundesgesetzblatt kundgemacht worden und rückwirkend in Kraft getreten. Mit diesen soll die Richtlinie 2000/78/EG umgesetzt und der Rechtsprechung des EuGH ... mehr lesen...
Begründung: I. Sachverhalt: Der Beschwerdeführer beantragte die Neufestsetzung seines Vorrückungsstichtages. Dieser Antrag wurde mit Bescheid der belangten Behörde abgewiesen, wogegen der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde erhob. Mit BGBl. I 58/2019 sind am 08.07.2019 neue gesetzlichen Bestimmungen (§ 169f ff. GehG 1956) im Bundesgesetzblatt kundgemacht worden und rückwirkend in Kraft getreten. Mit diesen soll die Richtlinie 2000/78/EG umgesetzt und der Rechtsprechung des EuGH ... mehr lesen...
Begründung: I. Sachverhalt: Der Beschwerdeführer beantragte die Neufestsetzung seines Vorrückungsstichtages. Dieser Antrag wurde mit Bescheid der belangten Behörde abgewiesen, wogegen der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde erhob. Mit BGBl. I 58/2019 sind am 08.07.2019 neue gesetzlichen Bestimmungen (§ 169f ff. GehG 1956) im Bundesgesetzblatt kundgemacht worden und rückwirkend in Kraft getreten. Mit diesen soll die Richtlinie 2000/78/EG umgesetzt und der Rechtsprechung des EuGH ... mehr lesen...
Begründung: I. Sachverhalt: Der Beschwerdeführer beantragte die Neufestsetzung seines Vorrückungsstichtages. Dieser Antrag wurde mit Bescheid der belangten Behörde abgewiesen, wogegen der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde erhob. Mit BGBl. I 58/2019 sind am 08.07.2019 neue gesetzlichen Bestimmungen (§ 169f ff. GehG 1956) im Bundesgesetzblatt kundgemacht worden und rückwirkend in Kraft getreten. Mit diesen soll die Richtlinie 2000/78/EG umgesetzt und der Rechtsprechung des EuGH ... mehr lesen...
Begründung: I. Sachverhalt: Der Beschwerdeführer beantragte die Neufestsetzung seines Vorrückungsstichtages. Dieser Antrag wurde mit Bescheid der belangten Behörde abgewiesen, wogegen der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde erhob. Mit BGBl. I 58/2019 sind am 08.07.2019 neue gesetzlichen Bestimmungen (§ 169f ff. GehG 1956) im Bundesgesetzblatt kundgemacht worden und rückwirkend in Kraft getreten. Mit diesen soll die Richtlinie 2000/78/EG umgesetzt und der Rechtsprechung des EuGH ... mehr lesen...
Begründung: I. Sachverhalt: Der Beschwerdeführer beantragte die Neufestsetzung seines Vorrückungsstichtages. Dieser Antrag wurde mit Bescheid der belangten Behörde abgewiesen, wogegen der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde erhob. Mit BGBl. I 58/2019 sind am 08.07.2019 neue gesetzlichen Bestimmungen (§ 169f ff. GehG 1956) im Bundesgesetzblatt kundgemacht worden und rückwirkend in Kraft getreten. Mit diesen soll die Richtlinie 2000/78/EG umgesetzt und der Rechtsprechung des EuGH ... mehr lesen...
Begründung: I. Sachverhalt: Der Beschwerdeführer beantragte die Neufestsetzung seines Vorrückungsstichtages. Dieser Antrag wurde mit Bescheid der belangten Behörde abgewiesen, wogegen der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde erhob. Mit BGBl. I 58/2019 sind am 08.07.2019 neue gesetzlichen Bestimmungen (§ 169f ff. GehG 1956) im Bundesgesetzblatt kundgemacht worden und rückwirkend in Kraft getreten. Mit diesen soll die Richtlinie 2000/78/EG umgesetzt und der Rechtsprechung des EuGH ... mehr lesen...
Begründung: I. Sachverhalt: Der Beschwerdeführer beantragte die Neufestsetzung seines Vorrückungsstichtages. Dieser Antrag wurde mit Bescheid der belangten Behörde abgewiesen, wogegen der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde erhob. Mit BGBl. I 58/2019 sind am 08.07.2019 neue gesetzlichen Bestimmungen (§ 169f ff. GehG 1956) im Bundesgesetzblatt kundgemacht worden und rückwirkend in Kraft getreten. Mit diesen soll die Richtlinie 2000/78/EG umgesetzt und der Rechtsprechung des EuGH ... mehr lesen...
Begründung: I. Sachverhalt: Der Beschwerdeführer beantragte die Neufestsetzung seines Vorrückungsstichtages. Dieser Antrag wurde mit Bescheid der belangten Behörde abgewiesen, wogegen der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde erhob. Mit BGBl. I 58/2019 sind am 08.07.2019 neue gesetzlichen Bestimmungen (§ 169f ff. GehG 1956) im Bundesgesetzblatt kundgemacht worden und rückwirkend in Kraft getreten. Mit diesen soll die Richtlinie 2000/78/EG umgesetzt und der Rechtsprechung des EuGH ... mehr lesen...
Begründung: I. Sachverhalt: Der Beschwerdeführer beantragte die Neufestsetzung seines Vorrückungsstichtages. Dieser Antrag wurde mit Bescheid der belangten Behörde abgewiesen, wogegen der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde erhob. Mit BGBl. I 58/2019 sind am 08.07.2019 neue gesetzlichen Bestimmungen (§ 169f ff. GehG 1956) im Bundesgesetzblatt kundgemacht worden und rückwirkend in Kraft getreten. Mit diesen soll die Richtlinie 2000/78/EG umgesetzt und der Rechtsprechung des EuGH ... mehr lesen...
Begründung: I. Sachverhalt: Mit im
Spruch: genannten Bescheid der belangten Behörde wurde festgestellt, dass das Besoldungsdienstalter der Beschwerdeführerin gemäß §§ 169f Abs. 1 und 3 GehG 1956 zum Ablauf des 28.02.2015 25 Jahre, drei Monate und 22 Tage betrug (Spruchpunkt 1.), eine Nachzahlung ab Juni 2012 bestimmt (Spruchpunkt 2.) und der Antrag der Beschwerdeführerin auf Neufestsetzung ihres Vorrückungsstichtages abgewiesen. Dagegen erhob die Beschwerdeführerin fristgerecht Besch... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit Bescheid der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen XXXX (im Folgenden: belangte Behörde) vom XXXX wurde ausgesprochen, dass der Antrag des XXXX , geb. am XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer oder kurz: BF) auf Rückzahlung des Beitragsguthabens in der Höhe von Euro XXXX aufgrund der Umqualifizierung einer selbständigen Erwerbstätigkeit in ein unselbständiges Dienstverhältnis für die Zeit von XXXX bis XXXX abgewiesen ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit Bescheid der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen XXXX (im Folgenden: belangte Behörde) vom XXXX wurde ausgesprochen, dass der Antrag der XXXX , geb. am XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführerin oder kurz: BF) auf Rückzahlung des Beitragsguthabens in der Höhe von Euro XXXX aufgrund der Umqualifizierung einer selbständigen Erwerbstätigkeit in ein unselbständiges Dienstverhältnis für die Zeit von XXXX bis XXXX abgewiese... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit Bescheid der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen XXXX (im Folgenden: belangte Behörde) vom XXXX wurde ausgesprochen, dass der Antrag des XXXX , geb. am XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer oder kurz: BF) auf Rückzahlung des Beitragsguthabens in der Höhe von Euro XXXX aufgrund der Umqualifizierung einer selbständigen Erwerbstätigkeit in ein unselbständiges Dienstverhältnis für die Zeit von XXXX bis XXXX abgewiesen ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer stand zuletzt von 15.12.2015 bis 31.03.2020 in einem vollversicherungspflichtigen Dienstverhältnis. Dieses endete durch einvernehmliche Lösung. Von 01.04.2020 bis 30.04.2020 war der Beschwerdeführer beim gleichen Dienstgeber geringfügig beschäftigt. 2. Am 29.06.2020 stellte der Beschwerdeführer einen Antrag auf Zuerkennung von Arbeitslosengeld. Diesem Antrag wurde mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid des Arbeitsmarktservice (im... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) ist Dolmetscher für die Sprache PUNJABI und wurde vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: belangte Behörde) am 27.02.2019 für Dolmetscherleistungen bei einer in der Regionaldirektion WIEN, XXXX , XXXX durchgeführten Vernehmung herangezogen. Im Zuge dieser Einvernahme – in der auch die „NIEDERSCHRIFT IM VERFAHREN VOR DEM BUNDESAMT FÜR FREMDENWESEN UND ASYL“ (AS 60) entstand und (rück)üb... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) ist Dolmetscher für die Sprache PUNJABI und wurde vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: belangte Behörde) am 25.02.2019 für Dolmetscherleistungen bei einer in der Regionaldirektion WIEN, Hernalser Gürtel 6-12, 1080 WIEN durchgeführten Vernehmung herangezogen. Im Zuge dieser Einvernahme – in der auch die „NIEDERSCHRIFT IM VERFAHREN VOR DEM BUNDESAMT FÜR FREMDENWESEN UND ASYL“ (AS 17) en... mehr lesen...