Begründung: I. Sachverhalt: Die beschwerdeführende Partei beantragte die Neufestsetzung ihres Vorrückungsstichtages. Dieser Antrag wurde mit Bescheid der belangten Behörde abgewiesen, wogegen die beschwerdeführende Partei fristgerecht Beschwerde erhob. Mit BGBl. I 58/2019 sind am 08.07.2019 neue gesetzlichen Bestimmungen (§ 169f ff. GehG 1956) im Bundesgesetzblatt kundgemacht worden und rückwirkend in Kraft getreten. Mit diesen soll die Richtlinie 2000/78/EG umgesetzt und der Rechtsp... mehr lesen...
Begründung: I. Sachverhalt: Die beschwerdeführende Partei beantragte die Neufestsetzung ihres Vorrückungsstichtages. Dieser Antrag wurde mit Bescheid der belangten Behörde abgewiesen, wogegen die beschwerdeführende Partei fristgerecht Beschwerde erhob. Mit BGBl. I 58/2019 sind am 08.07.2019 neue gesetzlichen Bestimmungen (§ 169f ff. GehG 1956) im Bundesgesetzblatt kundgemacht worden und rückwirkend in Kraft getreten. Mit diesen soll die Richtlinie 2000/78/EG umgesetzt und der Rechtsp... mehr lesen...
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