Begründung: : XXXX , ersuchte mit E-Mail vom 11.02.2020 um Übernahme der Reisekosten für eine Begleitperson durch das Bundesverwaltungsgericht bezüglich seines Begutachtungstermins am 20.02.2020 um 16:00 in der XXXX . Er teilte mit, dass er nicht alleine nach Tirol fahren könne und auf eine Begleitperson angewiesen sei. Es sei ihm nicht möglich, die Reise sowie die Orientierung in einer fremden Stadt selbständig zu bewältigen. Dies gelte auch für den Verhandlungstermin am 04.05... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. In dem vor dem Bundesverwaltungsgericht zur Zl. XXXX geführten Beschwerdeverfahren wurde der Beschwerdeführer an seiner Wohnadresse in 5020 Salzburg zu einer für 19.09.2018 in 1020 Wien anberaumten Verhandlung für 9:00 Uhr als Beteiligter geladen. 2. In der Folge wurde der Beschwerdeführer infolge des krankheitsbedingten NIchterscheinens des Dolmetschers nicht vernommen und um 9:20 Uhr vom Gericht wieder entlassen. 3. Mit einem am 03.... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang/Sachverhalt: 1.1. Mit dem im
Spruch: genannten Antrag, beim Bundesverwaltungsgericht eingelangt am 28.05.2019, begehrt der Antragsteller die Gewährung der Verfahrenshilfe gemäß § 8a VwGVG zur Abfassung und Einbringung einer Beschwerde gegen den im
Spruch: genannten Bescheid. Der Antrag wurde fristgerecht (innerhalb der Beschwerdefrist) unter Beilage eines Vermögensbekenntnisses (§ 66 ZPO) samt Belegen und des anzufechtenden Bescheides eingebracht. 1.2... mehr lesen...
Begründung: I.A: Verfahrensgang: 1) Mit Antrag vom 30.11.2018 begehrte der Beschwerdeführer gemäß § 26 VwGVG die Zuerkennung von Gebühren für die Zeugen- und Beteiligtenvernehmung betreffend seine Teilnahme an der öffentlichen mündlichen Verhandlung vor dem Landesverwaltungsgericht XXXX, am 30.11.2018, zu welcher er als "Beschwerdeführer" geladen wurde. 2) Mit Bescheid des Präsidenten des Landesverwaltungsgerichts XXXX vom XXXX, wurde der Antrag des Beschwerdeführers vom 30.11.2... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Der Beschwerdeführer, ein Landwirt (im Folgenden: BF), trat am 13.12.2017 in einem Beschwerdeverfahren vor dem BVwG in WIEN (zu Zl. W102 2016679-1) als bevollmächtigter Vertreter seiner Tochter, die als beschwerdeführende Partei geladen aber verhindert war, auf. 2. Für seine Teilnahme machte der BF mit Schreiben vom 14.12.2017 Reise- und Aufenthaltskosten nicht nur für sich selbst, sondern auch für seine Begleitperson (b... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang/Sachverhalt: 1. Dem gegenständlichen Gebührenbestimmungsverfahren nach dem Gebührenanspruchsgesetz (GebAG) liegt das Verwaltungsverfahren nach dem Asylgesetz vor dem Bundesverwaltungsgericht zur Zahl XXXX zu Grunde, in welchem der nunmehrige Beschwerdeführer beschwerdeführende Partei war. Mit verfahrensrechtlicher Anordnung vom 08.02.2018 beraumte das Bundesverwaltungsgericht in diesem Verfahren eine mündliche Verhandlung am 11.04.2018, 13:... mehr lesen...