Der im Jahr 1943 geborene Beschwerdeführer stand als Berufsschuloberlehrer (BOL) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Bundeshauptstadt Wien. Seine letzte Dienststelle war die Berufsschule für Sanitär- und Heizungstechnik in 1060 Wien, Mollardgasse 87. Der Beschwerdeführer unterrichtete an dieser Berufsschule die Unterrichtsgegenstände Politische Bildung, Wirtschaftskunde und Schriftverkehr, Wirtschaftsrechnen mit Buchführung (in der Fachgruppe I) sowie Fachrechnen, Fac... mehr lesen...
Index: 64/03 Landeslehrer70/02 Schulorganisation70/06 Schulunterricht
Norm: LDG 1984 §29 Abs1;LDG 1984 §70 Abs1 Z4;SchOG 1962 §2;SchUG 1986 §17;
Rechtssatz: Ausländerfeindliche Äußerungen eines Lehrers, Beschimpfungen der (ausländischen) Schüler in dieser Hinsicht oder ein herabwürdigendes (in ihrer Achtung und ihrem Ansehen verletzendes) Verhalten gegen Schüler mit ausländischer Muttersprache stellen einen schwer... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist an einer höheren landwirtschaftlichen Bundeslehranstalt als Lehrer beschäftigt und leistete im angeschlossenen Internat Erzieherdienst. Mit Antrag vom 15. Juni 1994 begehrte der Beschwerdeführer die Erstattung von zuviel einbehaltener Lohnsteuer gemäß § 240 BAO ab dem Jahre 1988. Einerseits erbringe er Dauermehrdienstleistungen gemäß Stunden- und Erzieherdienstplan und andererseits fallweise Mehrleistungen (z.B. Wochenendbetreuung von Internatsschülern oder Su... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/02 Bundeslehrer70/06 Schulunterricht
Norm: BDG 1979 §211;BLVG 1965 §10;BLVG 1965 §2;EStG 1972 §68 Abs1;EStG 1972 §68 Abs3;EStG 1988 §68 Abs1;EStG 1988 §68 Abs2;EStG 1988 §68 Abs4;SchUG 1986 §17; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/07/09 94/13/0041 1 Stammrechtssatz Lehrer sind - auch in zeitlicher Hinsicht - nicht allein zur ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist im Streitjahr 1989 als Fachlehrer an einer Höheren Bundeslehranstalt tätig gewesen. In einem auf § 240 BAO gestützten Erstattungsantrag wurde ausgeführt, daß ihm Überstunden (Mehrdienstleistungen gemäß § 61 Abs. 1 Gehaltsgesetz 1956) als Erzieher im Internatsbereich angeordnet worden seien. Diese Mehrdienstleistungen würden in beträchtlichem Ausmaß als Nacht- bzw. Sonn- und Feiertagsüberstunden angeordnet. Weiters beziehe der Beschwerdeführer eine Erzieherzula... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/02 Bundeslehrer70/06 Schulunterricht
Norm: BDG 1979 §211;BLVG 1965 §10;BLVG 1965 §2 Abs1;EStG 1988 §68 Abs1;EStG 1988 §68 Abs2;EStG 1988 §68 Abs4;SchUG 1986 §17;
Rechtssatz: Lehrer sind - auch in zeitlicher Hinsicht - nicht allein zur Erfüllung ihrer Lehrverpflichtung - deren zeitliches Ausmaß bei Bundeslehrern im BLVG geregelt ist - ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Lehrer an der Höheren Technischen Bundeslehr- und Versuchsanstalt S in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er unterrichtete insbesondere im Fach Maschinenelemente und Konstruktionsübungen, so auch im Schuljahr 1990/91 in jener Klasse, in der die inkriminierte Äußerung gefallen ist. Auf Grund einer Anzeige von Eltern eines Schülers erließ der Landesschulrat nach Schülerbefragungen gegen den Beschwerdeführer eine mit 2. September 1991 d... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz70/02 Schulorganisation70/06 Schulunterricht
Norm: BDG 1979 §115;BDG 1979 §91;SchOG 1962 §2;SchUG 1986 §17;
Rechtssatz: Der Beschuldigte (ein Lehrer) hat seine Schüler befragt, ob die zahlreich auftretenden Erkältungen in der Klasse vom vielen Onanieren im Freien herrührten. Daß seine Schüler die in dieser rhetorischen Frage gelegene Anbiederung als "Witz" aufgefaßt und daran... mehr lesen...
Die stark hörbehinderte Beschwerdeführerin war im Schuljahr 1989/90 Schülerin der 1. Klasse einer Handelsschule in Wien, die sowohl von behinderten als auch von nicht behinderten Schülern besucht wurde. Mit Entscheidung vom 18. Juni 1990 erklärte die Klassenkonferenz, daß die Beschwerdeführerin wegen negativer Beurteilungen in den Pflichtgegenständen Englisch einschließlich Fachsprache, Betriebswirtschaftslehre sowie Wirtschaftliches Rechnen zum Aufsteigen in die nächsthöhere Schulstu... mehr lesen...
Index: 70/06 Schulunterricht
Norm: SchUG 1986 §17;SchUG 1986 §18;SchUG 1986 §19;SchUG 1986 §20 Abs1;SchUG 1986 §71;
Rechtssatz: Gegenstand der Leistungsbeurteilung sind ausschließlich die "Leistungen der Schüler". Im Rahmen der Leistungsbeurteilung ist nicht zu prüfen, ob seitens der Schule bzw der Lehrer den Anforderungen, die sich für sie aus den spezifischen Bildungszielen der Lehrpläne in bezug auf die Gestalt... mehr lesen...