Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 20. Februar 1991 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe als gemäß § 9 Abs. 2 VStG verantwortlicher Beauftragter des zur Vertretung nach außen berufenen Organs einer näher bezeichneten juristischen Person durch diese juristische Person am 11. Mai 1988 33 Paletten Rotwein unter der Bezeichnung "CASTELLER D.O.C. halbtrocken" an ein näher bezeichnetes Unternehmen des Lebensmittelhandels ausgeliefert und so... mehr lesen...
Index: 80/03 Weinrecht
Norm: WeinG 1985 §33 Abs5;WeinG 1985 §65 Abs3 Z2;
Rechtssatz: Aus der Einordnung von Wein mit einem Gehalt an unvergorenem Zucker von höchstens 4 Gramm je Liter als "trocken" ergibt sich, daß die Bezeichnung "halbtrocken" nur für Wein mit einem Restzuckergehalt von mehr als 4 Gramm und höchstens 9 Gramm je Liter zulässig ist. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren80/03 Weinrecht
Norm: VStG §19;WeinG 1985 §33 Abs5;WeinG 1985 §65 Abs3 Z2;
Rechtssatz: Die Heranziehung (des rechtlich irrelevanten Kriteriums) der Gewerbeentziehung für die Strafbemessung nach § 65 Abs 3 Z 2 WeinG 1985 iVm § 33 Abs 5 legcit ist unzulässig. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1991100092.X04 Im RI... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren80/03 Weinrecht
Norm: VStG §5 Abs1;WeinG 1985 §33 Abs5;WeinG 1985 §65 Abs3 Z2;
Rechtssatz: Bei einer Übertretung nach § 65 Abs 3 Z 2 WeinG 1985 iVm § 33 Abs 5 legcit handelt es sich um ein Ungehorsamsdelikt. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1991100092.X03 Im RIS seit 29.10.1992 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren80/03 Weinrecht
Norm: AVG §45 Abs2;WeinG 1985 §33 Abs5;WeinG 1985 §65 Abs3 Z2;
Rechtssatz: Eine bloße Verkostung bietet keine Gewähr für eine verläßliche Feststellung, welchen Gehalt an unvergorenem Zucker der Wein aufweist. Hiefür ist eine Analyse durch eine hiezu befugte Anstalt erforderlich. Schlagworte Beweismittel Sachverständigenbeweis ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer als handelsrechtlicher Geschäftsführer der A-Gesellschaft mbH unter Anführung des § 9 VStG 1950 schuldig erkannt, 1. am 7. August 1987 1800 Liter Wein mit der Bezeichnung "Österr. Tafelwein, X, 10,6 Vol.% Alk., trocken", abgefüllt in Zweiliterflaschen, an das Auslieferungslager B geliefert zu haben, wobei a) die Deklaration über den Alkoholgehalt nicht mit dem tatsächlichen Gehalt (11,5 Vol.%) übe... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren80/03 Weinrecht
Norm: VStG §9 Abs2;VStG §9 Abs4;WeinG 1985 §33 Abs5 idF 1986/372 ;WeinG 1985 §45 Abs1 idF 1986/372;WeinG 1985 §51 Abs2 litc idF 1986/372 ;WeinG 1985 §65 Abs1 Z6 idF 1986/372 ;WeinG 1985 §65 Abs3 Z2 idF 1986/372;
Rechtssatz: Die Tathandlungen des § 65 Abs 1 Z 6 und Abs 3 Z 2 WeinG sind dem kaufmännischen Bereich eines Unternehmens zuzuordnen. (Hinweis E 3.10.1988, 87... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren80/03 Weinrecht
Norm: VStG §9 Abs2;VStG §9 Abs4;WeinG 1985 §33 Abs5 idF 1986/372;WeinG 1985 §45 Abs1 idF 1986/372;WeinG 1985 §51 Abs2 litc idF 1986/372;WeinG 1985 §65 Abs1 Z6 idF 1986/372;WeinG 1985 §65 Abs3 Z2 idF 1986/372;
Rechtssatz: Zur Erbringung des Zustimmungsnachweises einer Person zu ihrer Bestellung zum verantwortlichen Beauftragten genügt es nicht, wenn sich der Besch au... mehr lesen...