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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §45 Abs2;Rechtssatz
Eine bloße Verkostung bietet keine Gewähr für eine verläßliche Feststellung, welchen Gehalt an unvergorenem Zucker der Wein aufweist. Hiefür ist eine Analyse durch eine hiezu befugte Anstalt erforderlich.
Schlagworte
Beweismittel SachverständigenbeweisEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991100092.X02Im RIS seit
29.10.1992