RS Vwgh 1992/10/29 91/10/0092

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Veröffentlicht am 29.10.1992
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
80/03 Weinrecht

Norm

AVG §45 Abs2;
WeinG 1985 §33 Abs5;
WeinG 1985 §65 Abs3 Z2;

Rechtssatz

Eine bloße Verkostung bietet keine Gewähr für eine verläßliche Feststellung, welchen Gehalt an unvergorenem Zucker der Wein aufweist. Hiefür ist eine Analyse durch eine hiezu befugte Anstalt erforderlich.

Schlagworte

Beweismittel Sachverständigenbeweis

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991100092.X02

Im RIS seit

29.10.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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