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80/03 WeinrechtNorm
WeinG 1985 §33 Abs5;Rechtssatz
Aus der Einordnung von Wein mit einem Gehalt an unvergorenem Zucker von höchstens 4 Gramm je Liter als "trocken" ergibt sich, daß die Bezeichnung "halbtrocken" nur für Wein mit einem Restzuckergehalt von mehr als 4 Gramm und höchstens 9 Gramm je Liter zulässig ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991100092.X01Im RIS seit
29.10.1992