Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde - soweit er Gegenstand der vorliegenden Beschwerde und damit des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens ist - dem Beschwerdeführer gemäß § 74 Abs. 1 in Verbindung mit § 73 Abs. 3 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B für die Dauer von zwei Wochen vorübergehend entzogen. In seiner an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Beschwerde macht der Beschwerdeführer Rechtswidrigkeit infolge Verletzung v... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §38;AVG §56;AVG §68 Abs1;KFG 1967 §66 Abs2 liti;KFG 1967 §76 Abs3;StVO 1960 §20 Abs2;VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/01/21 96/11/0084 1 Stammrechtssatz Die Kraftfahrbehörde ist im Verfahren zur Entziehung der Lenkerberechtigung wegen einer eine bestimmte Tatsache iSd § 66 Abs 2 lit i KFG darstell... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 74 Abs. 1 in Verbindung mit § 73 Abs. 3 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B für die Dauer von zwei Wochen, gerechnet ab Zustellung des erstinstanzlichen Bescheides der Bundespolizeidirektion Wien vom 14. Juli 1995, vorübergehend entzogen. Der Verfassungsgerichtshof hat mit Beschluß vom 24. September 1996, B 2434/96, die Behandlung der an ihn gerichteten Beschwer... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §38;KFG 1967 §66 Abs2 liti;KFG 1967 §76 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/01/21 96/11/0084 1 Stammrechtssatz Die Kraftfahrbehörde ist im Verfahren zur Entziehung der Lenkerberechtigung wegen einer eine bestimmte Tatsache iSd § 66 Abs 2 lit i KFG darstellenden Gechwindigkeitsüberschreitung an das über die Geschwindigkeitsübertretung e... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 74 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B vorübergehend für die Dauer von zwei Wochen, gerechnet ab der Zustellung des erstinstanzlichen Bescheides vom 21. Februar 1996, entzogen. Dagegen erhob der Beschwerdeführer zunächst Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof, der mit Beschluß vom 24. September 1996, B 1907/96-3, ihre Behandlung abgelehnt und sie dem Ve... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §38;AVG §56;AVG §68 Abs1;KFG 1967 §66 Abs2 liti;KFG 1967 §76 Abs3;StVO 1960 §20 Abs2;VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/01/21 96/11/0084 1 Stammrechtssatz Die Kraftfahrbehörde ist im Verfahren zur Entziehung der Lenkerberechtigung wegen einer eine bestimmte Tatsache iSd § 66 Abs 2 lit i KFG darstell... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 74 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B vorübergehend für die Dauer von zwei Wochen, gerechnet ab (der mit Wirkung vom 5. August 1996 erfolgten) Zustellung des erstinstanzlichen Bescheides, entzogen. In der Begründung: ihres Bescheides führte die belangte Behörde aus, der Beschwerdeführer sei mit Strafverfügung der Bundespolizeidirektion Wien (Bezirkspolize... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §38;AVG §56;AVG §68 Abs1;KFG 1967 §66 Abs2 liti;KFG 1967 §76 Abs3;StVO 1960 §20 Abs2;VStG §44a Z1;VStG §44a; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/01/21 96/11/0084 1 Stammrechtssatz Die Kraftfahrbehörde ist im Verfahren zur Entziehung der Lenkerberechtigung wegen einer eine bestimmte Tatsache iSd § 66 Abs 2 lit i KF... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer gemäß den §§ 74 Abs. 1 und 73 Abs. 3 letzter Satz sowie § 66 Abs. 2 lit. i KFG 1967 (in der Fassung der 18. KFG-Novelle, BGBl. Nr. 162/1995) die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A, B, C, E, F und G vorübergehend für die Dauer von zwei Wochen entzogen. In der Begründung: dieses Bescheides führte die belangte Behörde aus, im Hinblick darauf, daß der Beschwerdeführer mit Straferkenntn... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §38;AVG §56;AVG §68 Abs1;KFG 1967 §66 Abs2 liti;KFG 1967 §76 Abs3;StVO 1960 §20 Abs2;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Die Kraftfahrbehörde ist im Verfahren zur Entziehung der Lenkerberechtigung wegen einer eine bestimmte Tatsache iSd § 66 Abs 2 lit i KFG darstellenden Gechwindigkeitsüberschreitung an das über die Geschwindigkeits... mehr lesen...
Dem Beschwerdeführer wurde von Beamten des Gendarmeriepostens Knittelfeld am 10. November 1995 der Führerschein vorläufig abgenommen. Der Grund hiefür war, daß er in einem Kfz bei laufendem Motor schlafend angetroffen worden war. Er wies Alkoholisierungssymptome auf. Eine in der Folge durchgeführte Messung des Alkoholgehaltes der Atemluft ergab einen Wert von ungefähr 0,9 mg/l. Mit Eingaben vom 1. Februar 1996 und vom 12. März 1996 beantragte der Beschwerdeführer die Wiederausfolgung ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §13a;KFG 1967 §76 Abs3;
Rechtssatz: Eine Verpflichtung zur Wiederausfolgung des Führerscheines gem § 76 Abs 3 KFG kann nur dann entstehen, wenn der Lenkerberechtigte einen Wiederausfolgungsantrag stellt. Vor einer solchen Antragstellung kann von einer Rechtsverletzung durch Nichtausfolgung des Führerscheines keine Rede sein. Die Manuduktionspflicht w... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §76 Abs1;KFG 1967 §76 Abs3;
Rechtssatz: Ein nach § 76 Abs 1 KFG vorläufig abgenommener Führerschein ist auch nach Ablauf der dreitägigen Frist über Antrag wieder auszufolgen, soferne nicht Bedenken iSd § 75 Abs 1 KFG bestehen und deshalb ein Ermittlungsverfahren nach dieser Gesetzesstelle eingeleitet wird und bereits eingeleitet wurde (Hinweis E 5.7.1985, 83/11/0228). ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: B-VG Art131a;KFG 1967 §76 Abs3;KFG 1967 §76 Abs4; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):89/11/0043 89/11/0045 89/11/0044
Rechtssatz: Die Nichtausfolgung des Führerscheines ist nicht als Akt der unmittelbaren behördlichen Befehlsgewalt und Zwangsgewalt anzusehen; das Gleiche gilt hinsic... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §57 Abs3;KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §73 Abs2;KFG 1967 §75 Abs5;KFG 1967 §76 Abs3;
Rechtssatz: Stützt sich der Antrag auf Wiederausfolgung des Führerscheines darauf, dass ein Mandatsbescheid, mit dem die Entziehung der Lenkerberechtigung angeordnet wurde, gem § 57 Abs 3 erster Satz AVG außer Kraft getreten sei, und war der Führerschein gem § 76 Abs 1 ... mehr lesen...