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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art131a;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):89/11/0043 89/11/0045 89/11/0044Rechtssatz
Die Nichtausfolgung des Führerscheines ist nicht als Akt der unmittelbaren behördlichen Befehlsgewalt und Zwangsgewalt anzusehen; das Gleiche gilt hinsichtlich des Vorwurfes, der Führerschein sei nicht gemäß § 76 Abs 4 KFG an die Wohnsitzbehörde übermittelt worden (Hinweis E 12.6.1981, 81/02/0023).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989110039.X02Im RIS seit
27.06.2007Zuletzt aktualisiert am
19.03.2013