Entscheidungen zu § 71 Abs. 3 KFG 1967

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-9 von 9

TE Vwgh Erkenntnis 1992/2/27 91/02/0056

Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, zu einem bestimmten Zeitpunkt an einem näher bezeichneten Ort ein dem Kennzeichen nach bestimmtes Kraftfahrzeug (Pkw) gelenkt und dabei folgende sechs Verwaltungsübertretungen begangen zu haben: 1. er habe als Zulassungsbesitzer Änderungen an seinem einzeln zum Verkehr zugelassenen Fahrzeug, die die im Typenschein enthaltenen Angaben betreffen, nicht unverzüglich dem Landeshauptm... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 27.02.1992

RS Vwgh 1992/2/27 91/02/0056

Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §71 Abs3;
Rechtssatz: Nicht jede Veränderung der Haartracht (hier unterschiedliche Haarlänge) bewirkt, daß die betreffende Person auf einem Lichtbild aus der Zeit vor der Änderung nicht mehr einwandfreizu erkennen ist. Diesbezüglich hat sich die belBeh nicht auf die Angaben der Gendarmeriebeamten zu verlassen, sondern selbst Feststellungen darüber zu treffen, ob das Lich... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.02.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1990/11/9 90/18/0180

Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Wien, Bezirkspolizeikommissariat Döbling, vom 20. Februar 1990 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, am 22. Oktober 1989 um 22,30 Uhr in Wien 19., Grinzinger Straße 129, ein dem Kennzeichen nach bestimmtes Kraftfahrzeug gelenkt und anläßlich der durchgeführten Lenker- und Fahrzeugkontrolle einen am 9. 1. 1960 von der Bundespolizeidirektion Graz ausgestellten Führerschein vorgewiesen zu haben, "wobei dieser Führerschein ungülti... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 09.11.1990

RS Vwgh 1990/11/9 90/18/0180

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §71 Abs3;VStG §44a lita;
Rechtssatz: Es kommt nach dem Wortlaut des § 71 Abs 3 KFG nicht darauf an, ob der Name und das Geburtsdatum des Besch im Führerschein "leicht und sicher abzulesen" sind, sondern darauf, ob die diesbezüglichen Eintragungen "unkenntlich geworden sind", wovon jedenfalls dann nicht die Rede sein kann, wenn diese Eintragungen... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 09.11.1990

RS Vwgh 1990/11/9 90/18/0180

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §71 Abs3;VStG §44a lita;
Rechtssatz: Nach der Bestimmung des § 71 Abs 3 KFG ist es nicht entscheidend, ob das Aussehen des Besch auf dem im Führerschein befindlichen Lichtbild mit jenem zur Tatzeit "ident" ist, weil sonst jede Veränderung im Aussehen (wie etwa eine geänderte Frisur oder gar die auf einem Farbfoto erkennbare Veränderung der Gesic... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 09.11.1990

RS Vwgh 1990/11/9 90/18/0180

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §71 Abs3;VStG §44a lita;
Rechtssatz: Im
Spruch: eines wegen einer Übertretung des § 71 Abs 3 KFG ergehenden Straferkenntnisses muß neben dem Vorwurf, daß der Führerscheinbesitzer die Stellung eines Antrages auf Ausstellung eines neuen Führerscheines unterlassen hat, das Tatbestandsmerkmal enthalten sein, wodurch der Führerschein ungültig geworden... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 09.11.1990

RS Vwgh 1989/12/13 89/02/0103

Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §71 Abs3;KFG 1967 §76 Abs1;
Rechtssatz: Die Ausfolgung des gemäß § 76 Abs 1 KFG vorläufig abgenommenen Führerscheines "deklariert" nicht dessen Gültigkeit im Sinne des § 71 Abs 3 KFG und stellt auch keinen Beweis hiefür dar. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1989020103.X01 Im RIS seit 19.01.2... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 13.12.1989

RS Vwgh 1989/12/13 89/02/0103

Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §71 Abs3;
Rechtssatz: Bestreitet der Fahrzeuglenker die Angabe des Polizeibeamten, das Lichtbild im Führerschein habe den Besitzer nicht mehr einwandfrei erkennen lassen, so hat die Behörde selbst dazu Feststellungen zu treffen und darf sich nicht mit dem Hinweis auf die Aussage des Polizeibeamten begnügen. Einer "Schulung" der Organwalter der Behörde "im Straßenverkehr"... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 13.12.1989

RS Vwgh 1989/12/13 89/02/0103

Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §71 Abs3;
Rechtssatz: Der Begriff "Stempel" ist mit dem der "behördlichen Eintragungen" nicht gleichzusetzen. Der Ausdruck "Stempeleintragungen" lässt nicht ohne weiteres erkennen, ob dies "Stempel" oder "behördliche Eintragungen" betrifft. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1989020103.X02 Im RIS seit... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 13.12.1989

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