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90/02 KraftfahrgesetzNorm
KFG 1967 §71 Abs3;Rechtssatz
Der Begriff "Stempel" ist mit dem der "behördlichen Eintragungen" nicht gleichzusetzen. Der Ausdruck "Stempeleintragungen" lässt nicht ohne weiteres erkennen, ob dies "Stempel" oder "behördliche Eintragungen" betrifft.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989020103.X02Im RIS seit
19.01.2007