RS Vwgh 1989/12/13 89/02/0103

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Veröffentlicht am 13.12.1989
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Index

90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §71 Abs3;

Rechtssatz

Der Begriff "Stempel" ist mit dem der "behördlichen Eintragungen" nicht gleichzusetzen. Der Ausdruck "Stempeleintragungen" lässt nicht ohne weiteres erkennen, ob dies "Stempel" oder "behördliche Eintragungen" betrifft.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989020103.X02

Im RIS seit

19.01.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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