Entscheidungsgründe: Der Lenker des bei der Klägerin haftpflichtversicherten Lkw verschuldete am 5. 3. 2003 in Wien einen Verkehrsunfall, bei dem ein Bus der Wiener Linien GmbH & Co KG beschädigt wurde. Dieser Bus, dessen Haftpflichtversicherer die Beklagte ist, gehört zum Fuhrpark der Wiener Linien GmbH & Co KG. Die Klägerin bezahlte im Rahmen der Schadensregulierung unter anderem 6.225,64 EUR für die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs und Reservehaltung an die Wiener L... mehr lesen...
Norm: KFG §59 Abs2
Rechtssatz: Es ist nicht erkennbar, dass der Gesetzgeber bei gleicher Interessenlage die in § 59 Abs 2 KFG genannten Gebietskörperschaften, die Verkehrsunternehmungen betreiben, anders als den Bund behandeln wollte. Es ist von einer planwidrigen Gesetzeslücke auszugehen. § 59 Abs 2 KFG dritter Ausnahmefall ist daher analog auch auf die in dieser Gesetzesstelle genannten Gebietskörperschaften, die Verkehrsunternehmen betreiben... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Haftpflichtversicherer eines Fahrzeugs, dessen Lenker am 24. 11. 2004 einen Unfall allein verschuldete, bei dem der bei der Beklagten haftpflichtversicherte, im Eigentum der ÖBB Postbus GmbH gestandene Bus beschädigt wurde. Die Klägerin bezahlte an die ÖBB Postbus GmbH den Klagsbetrag an Kosten für ein Ersatzfahrzeug. Der Bus wurde im Jahr 1994 für das Bundesministerium für öffentliche Wirtschaft und Verkehr, Generaldirektion für die Post- und ... mehr lesen...
Norm: KFG §59 Abs2
Rechtssatz: Die Ausnahmebestimmung „im ausschließlichen Eigentum des Bundes" soll auch alle jene Verkehrsunternehmungen betreffen, die infolge Dazwischenschaltung allein vom Bund beherrschter Gesellschaften letztlich (wirtschaftlich) im alleinigen Eigentum des Bundes stehen. Es kommt bei diesem Ausnahmetatbestand nicht auf eine allfällige Haftung des Bundes als Gesellschafter, sondern auf dessen wirtschaftliche Eigentümereige... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 Ia2KHVG §21KFG §59 Abs2
Rechtssatz: Es besteht keine Schutzpflicht des Versicherers zugunsten der anderen Versicherer, bei der Vertragsgestaltung seinen Vertragspartner dahingehend zu kontrollieren, ob der von ihm gewollte freiwillige Haftpflichtversicherungsvertrag aufgrund von gesellschaftsrechtlichen Strukturen überhaupt zulässig ist. Entscheidungstexte 7 Ob 267/07a ... mehr lesen...
Begründung: Der am 5. 8. 1980 bei einem Verkehrsunfall verletzte Kläger erhob 1993 gegen den erstbeklagten Haftpflichtversicherer und gegen den zweitbeklagten Lenker eines LKW's ein Rentenbegehren. Das Erstgericht verurteilte den Zweitbeklagten, mit dem der Kläger nach 1981 erfolgter Klagsführung einen Zahlungs- und Feststellungsvergleich abgeschlossen hatte, zur Zahlung einer monatlichen Rente von S 1.345,-- für die Zeit vom 1. 4. 1990 bis 31. 5. 1997 und von S 1.150,-- für d... mehr lesen...
Norm: B-VG Art7KFG 1967 §59 Abs2
Rechtssatz: Gegen die Ausnehmung der im § 59 Abs 2 KFG 1967 genannten Kraftfahrzeugbesitzer bestehen im Hinblick auf das Gleichheitsgebot keine verfassungsrechtlichen Bedenken. Entscheidungstexte 1 Ob 2/94 Entscheidungstext OGH 16.02.1994 1 Ob 2/94 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 21.Oktober 1989 fuhr der Kläger im Dienstfahrzeug der Post, das von seinem Arbeitskollegen Christian S***** gelenkt wurde, mit. S***** verschuldete dabei einen Verkehrsunfall, bei welchem der Kläger schwer verletzt wurde. Das Fahrzeug der Post war bei der beklagten Partei haftpflichtversichert. Gegen das Klagebegehren auf Zahlung von Schmerzengeld von S 100.000 und Ersatz von Fahrtspesen von S 1.800, somit von insgesamt S 101.800 sA und das Feststellungsbeg... mehr lesen...
Norm: ABGB §6KFG §59 Abs2KHVG 1987 §1 Abs1
Rechtssatz: Vor einem eindeutigen anders gelagerten Willen des Gesetzgebers dahin, daß §1 Abs 1 KHVG entgegen seinem Wortlaut auch die freiwillige Versicherung des § 59 Abs 2 KFG mitumfassen sollte, kann nicht gesprochen werden. Für eine ausdehnende oder gar berichtigende Auslegung des §1 Abs 1 KHVG besteht daher kein Raum. Entscheidungstexte 2 Ob ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden die Gendarmeriebeamten Manfred G***** und Roman M***** - abweichend von der (auch diesbezüglich) auf das Verbrechen des Mißbrauchs der Amtsgewalt nach dem § 302 Abs. 1 StGB gerichteten Anklage - des Vergehens des Betruges nach dem § 146 StGB schuldig erkannt. Darnach haben sie im bewußten und gewollten Zusammenwirken in der Zeit vom 22. bis 24.August bzw. am 28.August 1988 in S***** mit auf unrechtmäßige Bereicherung gerichtetem Vorsatz di... mehr lesen...
Am 3. 6. 1981 gegen 5.45 Uhr kam es auf der Bundesstraße 3 als Freilandstraße in L im Bereich einer Haarnadelkurve zu einer Streifung des von Josef F gelenkten, Richtung Linz fahrenden Postomnibusses Marke Steyr, Kennzeichen PT 12.912, mit dem in die Gegenrichtung fahrenden, vom Kläger gelenkten und in seinem Eigentum stehenden PKW Citroen GX-YR, Kennzeichen O 467.053. Die beklagte Partei ist Haftpflichtversicherer des Postomnibusses. Dem dienstlichen Auftrag gemäß ist am Postomnibus ... mehr lesen...
Norm: KFG 1967 §59 Abs2KFG 1967 §63 Abs1
Rechtssatz: Auch im Fall einer Ausnahme von der Versicherungspflicht nach § 59 Abs 2 KFG besteht bei freiwillig erfolgtem Abschluß einer Haftpflichtversicherung ein Direktanspruch des Geschädigten gegen den Haftpflichtversicherer. Entscheidungstexte 1 Ob 27/83 Entscheidungstext OGH 21.09.1983 1 Ob 27/83 Veröff: SZ 56/133 = ZVR 1984/257 S 26... mehr lesen...
Norm: KFG 1967 §59 Abs2KFG 1967 §63 Abs1
Rechtssatz: Die Ausnehmung des Bundes und anderer Gebietskörperschaften aus der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung ist nur ein Recht, das, wenn von ihm Gebrauch gemacht wird, zur Haftung wie ein Haftpflichtversicherer führt; wird hingegen nicht Gebrauch gemacht, ist die Rechtslage so zu betrachten, als bestünde der § 59 Abs 2 KFG überhaupt nicht; deshalb wird auch die freiwillig abgeschlossene Versiche... mehr lesen...