RS OGH 2008/3/12 7Ob267/07a

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.03.2008
beobachten
merken

Norm

ABGB §1295 Ia2
KHVG §21
KFG §59 Abs2

Rechtssatz

Es besteht keine Schutzpflicht des Versicherers zugunsten der anderen Versicherer, bei der Vertragsgestaltung seinen Vertragspartner dahingehend zu kontrollieren, ob der von ihm gewollte freiwillige Haftpflichtversicherungsvertrag aufgrund von gesellschaftsrechtlichen Strukturen überhaupt zulässig ist.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 267/07a
    Entscheidungstext OGH 12.03.2008 7 Ob 267/07a
    Beisatz: Hier: Wenn die Zulassung ohne Abschluss eines Pflichthaftpflichtversicherungsvertrags erfolgt, müsste gar kein Haftpflichtversicherungsvertrag, nicht einmal ein freiwilliger, abgeschlossen werden. Die Klägerin könnte in diesem Fall mangels Versicherungsvertrags auch keine Ansprüche nach § 21 Abs 4 KHVG geltend machen. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123413

Zuletzt aktualisiert am

10.07.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten