Norm
ABGB §1295 Ia2Rechtssatz
Es besteht keine Schutzpflicht des Versicherers zugunsten der anderen Versicherer, bei der Vertragsgestaltung seinen Vertragspartner dahingehend zu kontrollieren, ob der von ihm gewollte freiwillige Haftpflichtversicherungsvertrag aufgrund von gesellschaftsrechtlichen Strukturen überhaupt zulässig ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123413Zuletzt aktualisiert am
10.07.2008