Norm
StGB §302Rechtssatz
Konkretes (durch § 302 StGB geschütztes) Recht des Staates (und nicht bloße Formalität), die Ausgabe von Begutachtungsplaketten (§ 57a KFG) von der vorangehenden Überprüfung des Kraftfahrzeuges abhängig zu machen, unabhängig von der tatsächlich gegebenen Betriebssicherheit.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0096721Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
23.03.2022