Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, er habe - wie anlässlich einer Kontrolle am 6. Mai 1999 um 7.08 Uhr im Gemeindegebiet Wals auf der A1 Westautobahn bei km 300,8 der Richtungsfahrbahn Salzburg festgestellt worden sei - "I. als Beförderer von 212 leeren, ungereinigten Gasflaschen der Klasse 2 Ziffer 8 ADR (17210 kg) laut Beförderungspapier mit dem Kraftwagenzug, Kennzeichen ... und ..., entgegen § 7 Abs. 2 GG... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §50 Abs1 idF 1988/375;
Rechtssatz: Gemäß § 50 Abs. 1 KFG ist das Anbringen von Vorrichtungen, mit denen das Kennzeichen eines Fahrzeuges ganz oder teilweise verdeckt oder unlesbar gemacht werden kann, verboten. Diese Regelung ist dahin zu verstehen, dass das Kennzeichen - von welchem Standort auch immer hinter dem Kraftfahrzeug - durch eine angebrachte Vorrichtung u.a. w... mehr lesen...
Mit Datum 21. November 1996 richtete die Bezirkshauptmannschaft Horn an die Beschwerdeführerin ein Straferkenntnis mit folgendem Spruch: "Sie haben als Zulassungsbesitzerin folgende Verwaltungsübertretung begangen: Zeit ......: 20.4.1996 Ort .......: 3571 K ... Nr. 28 Fahrzeug: PKW HO ... Tatbeschreibung Sie haben als Zulassungsbesitzerin dieses Fahrzeuges nicht dafür gesorgt, daß das Fahrzeug den gesetzlichen Vorschriften entspricht. 1. Das Fahrzeug hat den Vorschriften d... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §49 Abs6;KFG 1967 §50 Abs1;
Rechtssatz: Das Verbot des § 50 Abs 1 KFG erster Fall betrifft das "Ändern" der Kennzeichentafeln; es bezieht sich aber nicht auf deren "Anbringung". European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1997020405.X02 Im RIS seit 19.03.2001 mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §49 Abs6;KFG 1967 §50 Abs1;
Rechtssatz: Der Tatvorwurf, das hintere Kennzeichen des PKWs sei so montiert gewesen, daß es an beiden Enden rechtwinkelig abgebogen gewesen sei, sodaß die Buchstaben nicht einwandfrei abzulesen gewesen seien, ist dem § 49 Abs 6 dritter Satz KFG zu subsumieren (Hinweis E 12.10.1984, 83/03/0273, E 25.2.1981, 03/3109/80). ... mehr lesen...
Ein Organ der Bundespolizeidirektion Wien erstattete auf Grund eigener dienstlicher Wahrnehmung gegen den Zulassungsbesitzer eines dem Kennzeichen nach bestimmten Personenkraftwagens Anzeige, weil dieser am 11. Juli 1977 um 13.05 Uhr in Wien XVIII, G-straße Nr. 6, sein Fahrzeug mit zur Gänze abgedeckten Kennzeichentafeln abgestellt hatte. In der Anzeige heißt es ferner, beide am Fahrzeug angebrachten Kennzeichentafeln seien in einem Metallrahmen hinter einer Plexiglasfolie montiert ge... mehr lesen...
Index: KFG90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §102 Abs2KFG 1967 §50 Abs1 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1358/77 E 5. Dezember 1977 RS 1(Hinweis auf E vom 20.2.1980, 0543/78) Stammrechtssatz Ausführungen darüber, daß die abstrakt zu lösende Frage, ob durch eine Plastikfolie das Kennzeichen eines Kfz ganz oder teilweise verdeckt oder unlesbar gemacht werden kann, nicht auf Grund der allgemeinen Lebenserfahrung al... mehr lesen...
Index: KFG90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §102 Abs1 idF vor 1978/279KFG 1967 §49 Abs6 idF vor 1978/279KFG 1967 §50 Abs1 idF vor 1978/279 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0543/78 E 20. Februar 1980 RS 2(hier: leichte Verformungen der Kennzeichenabdeckung; hat mit § 50 Abs 1 KFG 1967 nichts zu tun, da die Verpflichtung des § 102 Abs 2 auch bei einem überdeckten Kennzeichen gegeben ist.) Stammrechtssatz Die Mögl... mehr lesen...
Index: KFG90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §102 Abs1 idF vor 1978/279KFG 1967 §50 Abs1 idF vor 1978/279
Rechtssatz: Bezogen auf die Regelung des § 50 Abs 1 KFG 1967 ist die Verpflichtung des Kraftfahrzeuglenkers, sich vor Inbetriebnahme davon zu überzeugen, ob das Fahrzeug den hiefür in Betracht kommenden Vorschriften entspricht, in § 102 Abs 1 geregelt. (§ 120 Abs 2 ist nur für die dort ausdrücklich aufgezähl... mehr lesen...