RS Vwgh 1997/12/19 97/02/0405

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Veröffentlicht am 19.12.1997
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Index

90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §49 Abs6;
KFG 1967 §50 Abs1;

Rechtssatz

Das Verbot des § 50 Abs 1 KFG erster Fall betrifft das "Ändern" der Kennzeichentafeln; es bezieht sich aber nicht auf deren "Anbringung".

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1997020405.X02

Im RIS seit

19.03.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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