Mit dem bekämpften Strafbescheid wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe am 18.5.2000, um 14.46 Uhr, das Motorrad mit dem Kennzeichen in Wildalpen, auf der B 24, bei Strkm. 38.60, von Palfau kommend gelenkt, obwohl die Kennzeichentafel etwa in der Mitte stark nach oben gebogen gewesen sei. Durch diese Verformung sei das Kennzeichen nur erschwert bzw. auf größere Entfernung überhaupt nicht mehr ablesbar gewesen. Wegen Übertretung der Rechtsvorschrift des § 102 Abs 2 KFG verhängte... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Vorschrift des § 102 Abs 2 KFG stellt ua darauf ab, dass das Kennzeichen nicht durch "Verformung der Kennzeichentafel unlesbar" sein darf, und betrifft damit eine zB nach einem Verkehrsunfall eingetretene Verformung. Hingegen regelt die Bestimmung des § 49 Abs 6 dritter Satz erster Fall KFG (iVm § 102 Abs 1 leg cit) die Anbringung von Kennzeichen und normiert, dass die Kennzeichentafeln senkrecht zur Längsmittelebene des Fahrzeuges annähernd lotrecht und so am Fahrzeug ange... mehr lesen...
Rechtssatz: Nach § 102 Abs. 1 erster Halbsatz des Kraftfahrgesetzes, BGBl. Nr. 267/1967, zuletzt geändert durch BGBl. Nr. I 146/1998 (im Folgenden: KFG), gehört es zu den nach § 134 Abs. 1 KFG verwaltungsstrafrechtlich sanktionierten Pflichten des Lenkers, sich vor Inbetriebnahme des Kraftfahrzeuges davon zu überzeugen, dass dieses den hiefür in Betracht kommenden Vorschriften entspricht, wobei im Besonderen gemäß § 49 Abs. 6 erster Halbsatz KFG an Kraftwagen die vorgesehene Kennzeichentaf... mehr lesen...
Rechtssatz: Sind die Probefahrtkennzeichen nicht außen am Fahrzeug angebracht sondern am Fahrzeuginneren hinter der Windschutzscheibe bzw Heckscheibe abgelegt, so sind diese nicht ordnungsgemäß am Kraftfahrzeug außen angebracht. mehr lesen...
Rechtssatz: Ob eine Straße, eine Straße mit öffentlichem Verkehr ist, ist nach ihrer Benützung und nicht nach den Besitz- und Eigentumsverhältnissen am Straßengrund zu beurteilen. Entscheidend ist die Bestimmung für den allgemeinen Gebrauch, das heißt, die Widmung. Es kann davon ausgegangen werden, daß es sich um eine Straße mit öffentlichem Verkehr handelt, wenn sie weder abgeschrankt, noch als Privatstraße gekennzeichnet ist. Eine Straße kann von jedermann unter gleichen Bedingungen benü... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde der Berufungswerber für schuldig erkannt, er habe am 22.10.1996 mindestens von 15.50 bis 18.50 Uhr als Zulassungsbesitzer der Pkws BMW 730i und Jeep Grand Cherokee mit dem Wechselkennzeichen W-53 nicht dafür gesorgt, daß 1.) an dem dort abgestellten Pkw BMW 730i vorne und hinten die Kennzeichentafeln fest am Fahrzeug angebracht gewesen wären, da nur eine Kennzeichentafel im Fahrzeug hinter der Windschutzscheibe gelegen ist, 2.) an dem dort abgest... mehr lesen...
Rechtssatz: Eine Kumulierung von Verwaltungsstrafen ist nur dann vorzunehmen, wenn in Real- oder Idealkonkurrenz mehrere Delikte begangen wurden. Dies ist nicht automatisch gleichzusetzen mit dem Fall, daß eine Tat unter mehrere Tatbestände subsumiert werden kann; vielmehr ist zu berücksichtigen, welchen Schutzzwecken die Tatbestände dienen. In den Fällen der Scheinkonkurrenz - Spezialität, Subsidiarität und Konsumption - stellt sich die Frage nicht, ob das Kumulations-, Asperations- oder ... mehr lesen...
I.) Mit dem angefochtenen Straferkenntnis der belangten Behörde wurden dem Berufungswerber drei Verwaltungsübertretungen nach dem KFG 1967 zur Last gelegt. Er habe am 4.2.1995 und 12.30 Uhr in Graz 4, Wienerstraße Nr. 74, als Lenker des Kombis mit dem Kennzeichen G 19.962, 1.) am KFZ dieses Probefahrtkennzeichen geführt, obwohl diese Fahrt keine Probefahrt gewesen sei; 2.) das Fahrzeug gelenkt, obwohl es nicht den Vorschriften des KFG 1967 und den dazu erlassenen Verordnungen entsprochen h... mehr lesen...
Rechtssatz: Eine Übertretung gemäß § 49 Abs 6 KFG, wonach am Kraftwagen hinten die vorgesehene Kennzeichentafel mit dem für das Fahrzeug zugewiesenen Kennzeichen nicht angebracht gewesen sei, wird nicht begangen, wenn entgegen § 45 Abs 4 zweiter Satz KFG die Probefahrtkennzeichen außerhalb einer Probefahrt zum Abstellen eines Fahrzeuges auf einer öffentlichen Verkehrsfläche verwendet werden, weil mangels Vorliegens einer Probefahrt und mangels Zulassung des Fahrzeuges zum Verkehr kein Kenn... mehr lesen...
Rechtssatz: Die kennzeichenähnliche Aufschrift am Fahrzeug "Chevrolet USA 1" ist dann kein amerikanisches Kennzeichen, wenn es kein Ablaufdatum, kein Ausstellungsdatum des Kennzeichens, sowie keinen Vermerk von einem der Bundesstaaten der USA enthält. mehr lesen...