Mit Schriftsatz vom 10. April 2003, gerichtet an die Bundespolizeidirektion Innsbruck, beantragte die anwaltlich vertretene Beschwerdeführerin die Erlassung eines Feststellungsbescheides mit dem Inhalt, dass durch die Anwachsung und Vermögensübernahme gemäß § 142 HGB der S. Gesellschaft m.b.H. & Co OHG (im Folgenden kurz: OHG) durch die S. Gesellschaft m.b.H. (im Folgenden kurz: GmbH (= Beschwerdeführerin)) kein Umstand vorliege, der eine Abmeldung der für die OHG zugelassene... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof21/01 Handelsrecht40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §56;HGB §142;KFG 1967 §134 Abs1;KFG 1967 §42 Abs1;KFG 1967 §43 Abs4 litc;KFG 1967 §48a;VStG §44a Z2;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Es wurde von der Bfin (GmbH) um die Feststellung angesucht, dass nach Anwachsung und Vermögensübernahme der OHG gemäß § 142 HGB durch die Bfin diese nicht die Verpflichtung tri... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Oberwart vom 12. September 2005 wurde die Beschwerdeführerin für schuldig befunden, sie habe es als Zulassungsbesitzerin eines dem Kennzeichnen nach näher bestimmten Kraftfahrzeuges unterlassen, binnen einer Woche der Behörde, in deren Wirkungsbereich das Fahrzeug zugelassen sei, das sei die Bezirkshauptmannschaft Oberwart, mitzuteilen, dass sie am 28. August 2004 den Familiennamen S. angenommen habe. Im Zulassungsschein sei im Tatzeitrau... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §13 Abs2;KFG 1967 §42 Abs1;
Rechtssatz: Bei der Anzeige (hier: Änderung des Familiennamens) gemäß § 42 Abs. 1 KFG 1967 handelt es sich um ein Anbringen, das an eine "Frist gebunden" und daher gemäß § 13 Abs 2 AVG "schriftlich" einzubringen ist. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2007:2006020227.X02 ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §40a;KFG 1967 §40b Abs1 idF 1997/I/103;KFG 1967 §40b;KFG 1967 §42 Abs1;VStG §31 Abs1;VStG §32 Abs2;VStG §44a Z1;VwRallg;
Rechtssatz: Ein Tatvorwurf, die entsprechende Anzeige nach § 42 Abs. 1 KFG 1967 gegenüber der "Behörde" unterlassen zu haben, ist selbst dann nicht rechtswidrig, wenn als Zulassungsstelle nicht d... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 25. September 1998 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe es vom 9. Mai 1996 bis 30. April 1997 in Wien als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als zur Vertretung des Zulassungsbesitzers (H. & Co. W. GesmbH) eines dem Kennzeichen nach näher bestimmten Kraftfahrzeuges nach außen Berufener unterlassen, der Behörde, die den Zulassungsschein für dieses Kraftfahrzeug ausgestellt habe ... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §42 Abs1;
Rechtssatz: Die von einer Behörde vorgenommene Übermittlung eines Bescheides an eine andere Behörde kann keinesfalls als Meldung des Zulassungsbesitzers im Sinne von § 42 Abs. 1 Kraftfahrgesetz 1967 angesehen werden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2001:1998020380.X02 Im RIS seit 28.05... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §42 Abs1;
Rechtssatz: Die Auffassung, dass der Magistrat der Stadt Wien als Gewerbebehörde zufolge der ihm angezeigten Verlegung eines Unternehmens verpflichtet gewesen wäre, die Bundespolizeidirektion Wien von der Standortverlegung des Kraftfahrzeuges von der ehemaligen zu der nunmehrigen Unternehmensadresse zu informieren, findet im Gesetz keine Deckung. ... mehr lesen...
I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Bundesministers für Inneres (der belangten Behörde) vom 28. Februar 1995 wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung gemäß § 5 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz - AufG iVm § 10 Abs. 1 Z. 4 Fremdengesetz - FrG abgewiesen. Über den Beschwerdeführer sei mit (rechtskräftigem) Urteil des Bezirksgerichtes Ried im Innkreis vom 17. September 1994 wegen des Vergehens der falschen Beweisaussage (vor einer Ver... mehr lesen...
Index: 19/05 Menschenrechte41/02 Passrecht Fremdenrecht49/05 Reisedokumente Sichtvermerke90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AufG 1992 §5 Abs1;FrG 1993 §10 Abs1 Z4;KFG 1967 §103 Abs1 Z1;KFG 1967 §36;KFG 1967 §42 Abs1;KFG 1967 §57a Abs1;MRK Art8 Abs2;PaßG 1969 §40 Abs2;Sichtvermerkspflicht Aufhebung Jugoslawien 1965;
Rechtssatz: Erfolgten die Bestrafungen des Fremden wegen der Übertretungen von § 57a Abs 1 iVm § 36 KFG (Ve... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §42 Abs1;
Rechtssatz: Das (hier im Schuldspruch des angefochtenen Bescheides gebrauchte) Wort "Geschäftsanschrift" kann auch iSd Anschrift jenes in § 42 Abs 1 KFG erwähnten "Ortes" verstanden werden, "von dem aus" der Zulassungsbesitzer "über das Fahrzeug hauptsächlich verfügt". European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:198818032... mehr lesen...