RS Vwgh 2001/3/30 98/02/0380

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Veröffentlicht am 30.03.2001
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Index

90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §42 Abs1;

Rechtssatz

Die von einer Behörde vorgenommene Übermittlung eines Bescheides an eine andere Behörde kann keinesfalls als Meldung des Zulassungsbesitzers im Sinne von § 42 Abs. 1 Kraftfahrgesetz 1967 angesehen werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1998020380.X02

Im RIS seit

28.05.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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