Begründung: Am 2. 3. 2006 ereignete sich im Gemeindegebiet von W***** an der im Freiland gelegenen, ungeregelten Kreuzung der Landesstraße 601 mit der bei Straßenkilometer 12,620 einmündenden Gemeindestraße ein Verkehrsunfall, an dem der Kläger als Lenker eines Motorfahrrads und der Erstbeklagte als Lenker eines vom Zweitbeklagten gehaltenen Sattelzugs beteiligt waren. Die Fahrbahn der Landesstraße ist im Unfallbereich mit einer 5,9 m breiten Asphaltdecke versehen; zwischen den Ra... mehr lesen...
Begründung: Am 29. 6. 2007 ereignete sich in B***** ein Verkehrsunfall, an dem der Kläger mit dem von ihm gehaltenen Traktor, B*****, und der Erstbeklagte mit dem bei der Zweitbeklagten haftpflichtversicherten Pkw, B*****, beteiligt waren. Am Traktor war ein Einachs-Viehanhänger befestigt, dessen Bauartgeschwindigkeit an der Rückseite des Anhängers mit 10 km/h gekennzeichnet war. Der Anhänger war mit einer Lichtanlage und einer Hydraulikbremse ausgestattet. Die Unfallstelle liegt ... mehr lesen...
Norm: KFG 1967 §2 Z7
Rechtssatz: Bei der Beurteilung der Frage, ob ein Omnibus im Sinne des § 2 Z 7 KFG vorliegt, kommt es auf die Zahl der tatsächlichen Plätze an und nicht auf die Genehmigung. Entscheidungstexte 2 Ob 27/94 Entscheidungstext OGH 19.05.1994 2 Ob 27/94 Schlagworte SW: Auto European Case Law Identi... mehr lesen...
Norm: KFG 1967 §2 Z7
Rechtssatz: Bei der Beurteilung der Frage, ob ein Omnibus im Sinne des § 2 Z 7 KFG vorliegt, kommt es auf die Zahl der tatsächlichen Plätze an und nicht auf die Genehmigung. Entscheidungstexte 2 Ob 27/94 Entscheidungstext OGH 19.05.1994 2 Ob 27/94 Schlagworte SW: Auto European Case Law Identi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 8.Jänner 1983 gegen 16,30 Uhr ereignete sich auf der Bundesstraße 10 zwischen Parndorf und Bruckneudorf ein Verkehrsunfall, an dem der Kläger als Halter und Lenker des PKWs VW Golf, polizeiliches Kennzeichen W 656.695, sowie Elisabeth H*** als Lenkerin und Halterin des bei der Beklagten haftpflichtversicherten PKWs Ford Escort, polizeiliches Kennzeichen N 144.022, beteiligt waren. Der Kläger nimmt die Beklagte mit der Behauptung in Anspruch, die Versicherun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Zweitbeklagte war Halter eines bei der drittbeklagten Partei haftpflichtversicherten Kleinmotorrades, das in einem unversperrten Schuppen des elterlichen Anwesens abgestellt war. Den Zündschlüssel trug der Zweitbeklagte stets bei sich. Der am 7. Oktober 1968 geborene Erstbeklagte, ein Bruder des Zweitbeklagten, interessierte sich sehr für Motorfahrräder und hat gemeinsam mit seinen Brüdern an derartigen Fahrzeugen herumgebastelt. Er fuhr wiederholt mit dem... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Umstand, daß ein Bagger auf einer Baustelle mit eigener Motorkraft fährt, und zur Fortbewegung mit Ketten (Raupen) ausgerüstet ist, vermag für sich allein die Einstufung als Kraftfahrzeug im Sinne des § 2 KFG 1967 nicht zu rechtfertigen. Ergibt sich aus den entsprechenden Urkunden (insbesondere Genehmigung des Fahrzeuges nach den §§ 28 ff KFG 1967 sowie allenfalls auch der Zulassung zum Verkehr nach den §§ 26 ff KFG 1967) nicht zweifelsfrei die Qualifikation des Baggers als... mehr lesen...
Norm: EKHG §2 Abs2KFG 1967 §1 Abs4KFG 1967 §2 Z4
Rechtssatz: Der Umstand, daß ein Bagger auf einer Baustelle mit eigener Motorkraft fährt, und zur Fortbewegung mit Ketten (Raupen) ausgerüstet ist, vermag für sich allein die Einstufung als Kraftfahrzeug im Sinne des § 2 KFG 1967 nicht zu rechtfertigen. Ergibt sich aus den entsprechenden Urkunden (insbesondere Genehmigung des Fahrzeuges nach den §§ 28 ff KFG 1967 sowie allenfalls auch der Zulassu... mehr lesen...
Norm: EKHG §2 Abs2KFG 1967 §1 Abs4KFG 1967 §2 Z4
Rechtssatz: Der Umstand, daß ein Bagger auf einer Baustelle mit eigener Motorkraft fährt, und zur Fortbewegung mit Ketten (Raupen) ausgerüstet ist, vermag für sich allein die Einstufung als Kraftfahrzeug im Sinne des § 2 KFG 1967 nicht zu rechtfertigen. Ergibt sich aus den entsprechenden Urkunden (insbesondere Genehmigung des Fahrzeuges nach den §§ 28 ff KFG 1967 sowie allenfalls auch der Zulassu... mehr lesen...
Norm: KFG 1967 §2 Z1
Rechtssatz: Ein Radlader (Caterpillar) ist nicht als Kraftfahrzeug im Sinne des § 2 Z 1 KFG anzusehen. VwGH vom 03.07.1974, 786/73; Veröff: ZVR 1975/77 S 114 Entscheidungstexte 2 Ob 261/82 Entscheidungstext OGH 22.02.1983 2 Ob 261/82 Vgl aber European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1983:RS00... mehr lesen...
Norm: KFG 1967 §2 Z1
Rechtssatz: Ein Radlader (Caterpillar) ist nicht als Kraftfahrzeug im Sinne des § 2 Z 1 KFG anzusehen. VwGH vom 03.07.1974, 786/73; Veröff: ZVR 1975/77 S 114 Entscheidungstexte 2 Ob 261/82 Entscheidungstext OGH 22.02.1983 2 Ob 261/82 Vgl aber European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1983:RS00... mehr lesen...
Norm: ABGB §1311 IIbAKB §2KFG §2VersVG §29
Rechtssatz: Der Zweck der Normen über die Bauartgeschwindigkeit liegt darin, Gefahren im Straßenverkehr zu verhindern, die eine erhöhte Geschwindigkeit mit sich bringt. Die Folgen der Gefahrenerhöhung treten auch dann ein, wenn ein Fahrzeug in seiner Bauart von jenen Voraussetzungen abweicht, die das Gesetz für seine Zulassung fordert, weil es bei der Kraftfahrzeug - Haftpflichtversicherung nicht üblic... mehr lesen...
Die Klägerin macht mit der vorliegenden Regreß- und Feststellungsklage gegen den mit seinem Moped bei ihr haftpflichtversicherten, am 24. Feber 1960 geborenen Beklagten Leistungsfreiheit infolge Versäumung der Klagefrist nach § 12 Abs. 3 VersVG und materiell nach Art. 6 Abs. 2 lit. b AKHB (Führerscheinklausel) geltend. Der Erstrichter wies das Klagebegehren ab. Nach seinen Feststellungen forderte die Klägerin nach Erbringung von Leistungen an geschädigte Dritte den damals noch min... mehr lesen...
Norm: KFG 1967 §2 Z14VersVG §23
Rechtssatz: Benützt der Versicherungsnehmer ein Motorfahrrad mit einer wesentlich höheren Geschwindigkeit, als diese durch die Bauart bestimmt ist, so liegt eine Gefahrenerhöhung vor, gleichgültig, ob dieser Zustand schon bei Abschluß des Versicherungsvertrages bestand oder ob er erst später geschaffen wurde. Entscheidungstexte 7 Ob 56/79 Entscheidungst... mehr lesen...
Norm: KFG 1967 §2 Z14StVO §20 IA11VersVG §23VersVG §29
Rechtssatz: Gefahrenerhöhung durch Fahren mit einem Fahrzeug, das die höchstzulässige Baugeschwindigkeit überschreitet - Erheblichkeit bei Erhöhung der Geschwindigkeit um fünfundzwanzig Prozent über das zulässige Ausmaß. Entscheidungstexte 7 Ob 56/79 Entscheidungstext OGH 06.12.1979 7 Ob 56/79 Veröff: JBl 1980,658 = VersR... mehr lesen...
Norm: KFG 1967 §2 Z14VersVG §23
Rechtssatz: Benützt der Versicherungsnehmer ein Motorfahrrad mit einer wesentlich höheren Geschwindigkeit, als diese durch die Bauart bestimmt ist, so liegt eine Gefahrenerhöhung vor, gleichgültig, ob dieser Zustand schon bei Abschluß des Versicherungsvertrages bestand oder ob er erst später geschaffen wurde. Entscheidungstexte 7 Ob 56/79 Entscheidungst... mehr lesen...
Norm: KFG 1967 §2 Z14StVO §20 IA11VersVG §23VersVG §29
Rechtssatz: Gefahrenerhöhung durch Fahren mit einem Fahrzeug, das die höchstzulässige Baugeschwindigkeit überschreitet - Erheblichkeit bei Erhöhung der Geschwindigkeit um fünfundzwanzig Prozent über das zulässige Ausmaß. Entscheidungstexte 7 Ob 56/79 Entscheidungstext OGH 06.12.1979 7 Ob 56/79 Veröff: JBl 1980,658 = VersR... mehr lesen...
Norm: KFG 1967 §2 Z14KFG 1967 §64KFG 1967 §65
Rechtssatz: Die Zulassungsvorschriften des §§ 2 Z 14, 64, 65 KFG richten sich an den Lenker und Zulassungsbesitzer, nicht an den Fahrgast. ("auffrisiertes" Moped). Entscheidungstexte 8 Ob 264/79 Entscheidungstext OGH 22.11.1979 8 Ob 264/79 Veröff: ZVR 1980/192 S 197 European Case Law Id... mehr lesen...
Norm: KFG 1967 §2 Z14KFG 1967 §64KFG 1967 §65
Rechtssatz: Die Zulassungsvorschriften des §§ 2 Z 14, 64, 65 KFG richten sich an den Lenker und Zulassungsbesitzer, nicht an den Fahrgast. ("auffrisiertes" Moped). Entscheidungstexte 8 Ob 264/79 Entscheidungstext OGH 22.11.1979 8 Ob 264/79 Veröff: ZVR 1980/192 S 197 European Case Law Id... mehr lesen...
Norm: KFG 1967 §1 Abs2KFG 1967 §2 Z1
Rechtssatz: Gummiradwalze als "Kraftfahrzeug" im Sinne des § 2 Z 1 KFG. Entscheidungstexte 4 Ob 35/78 Entscheidungstext OGH 05.09.1978 4 Ob 35/78 Schlagworte SW: Auto European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0065499 Dokumentnummer J... mehr lesen...
Norm: KFG 1967 §1 Abs2KFG 1967 §2 Z1
Rechtssatz: Gummiradwalze als "Kraftfahrzeug" im Sinne des § 2 Z 1 KFG. Entscheidungstexte 4 Ob 35/78 Entscheidungstext OGH 05.09.1978 4 Ob 35/78 Schlagworte SW: Auto European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0065499 Dokumentnummer J... mehr lesen...
Am 19. Juli 1975 ereignete sich gegen 17.30 Uhr auf der Bundesstraße 39 bei Straßenkilometer 35.012 (Freilandstraße) im Gemeindegebiet von F ein Verkehrsunfall, durch den der bei der Klägerin sozialversicherte, damals 16jährige Maurerlehrling Rupert M verletzt wurde. Er war auf dem Soziussitz des von ihm gehaltenen, vom Beklagten gelenkten Mofas Hercules K 50 Sprint, Kennzeichen N 118.352, mitgefahren. Wegen dieses Unfalles wurde der Beklagte, ein damals 17jähriger Schlosserlehrling, ... mehr lesen...
Norm: KFG 1967 §2 Z14KFG 1967 §2 Z15KFG 1967 §64KFG 1967 §65 Abs1 Z1
Rechtssatz: Ist ein als Motorfahrrad zugelassenes Kraftfahrzeug so wesentlich verändert worden, daß es eine Fahrgeschwindigkeit von neunzig km/h erreicht, so ist das Fahrzeug als Motorrad zu werten und darf nur mit einer Lenkerberechtigung im Sinne des § 65 Abs 1 Z 1 KFG für die Gruppe A gelenkt werden (Entscheidung des VwGH Slg 9175/A). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: KFG 1967 §2 Z14KFG 1967 §2 Z15KFG 1967 §64KFG 1967 §65 Abs1 Z1
Rechtssatz: Ist ein als Motorfahrrad zugelassenes Kraftfahrzeug so wesentlich verändert worden, daß es eine Fahrgeschwindigkeit von neunzig km/h erreicht, so ist das Fahrzeug als Motorrad zu werten und darf nur mit einer Lenkerberechtigung im Sinne des § 65 Abs 1 Z 1 KFG für die Gruppe A gelenkt werden (Entscheidung des VwGH Slg 9175/A). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: KFG 1967 §2 Z14KFG 1967 §2 Z15KFG 1967 §64KFG 1967 §65 Abs1 Z1
Rechtssatz: Ist ein als Motorfahrrad zugelassenes Kraftfahrzeug so wesentlich verändert worden, daß es eine Fahrgeschwindigkeit von neunzig km/h erreicht, so ist das Fahrzeug als Motorrad zu werten und darf nur mit einer Lenkerberechtigung im Sinne des § 65 Abs 1 Z 1 KFG für die Gruppe A gelenkt werden (Entscheidung des VwGH Slg 9175/A). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIIdKFG §2 Z14KFG §98 Abs1StVO §7 IbStVO §20 Abs1 ID
Rechtssatz: Verschuldensquote 1 : 2 bei Verstoß gegen das Gebot des Fahrens auf halbe Sicht durch Personenkraftwagenlenkerin und Verstoß des Mopedfahrers gegen seine Verpflichtung, rechts und mit einer Geschwindigkeit von nicht über vierzig km/h zu fahren. Entscheidungstexte 8 Ob 75/77 Entscheidungstext OGH 15.06.... mehr lesen...
Norm: KFG 1967 §2 Z24
Rechtssatz: Ein Fahrzeug mit serienmäßig hergestellter automatischer Kupplung ist kein Ausgleichsfahrzeug im Sinne des § 2 Z 24 KFG 1967. Entscheidungstexte 7 Ob 26/77 Entscheidungstext OGH 31.03.1977 7 Ob 26/77 Veröff: ZVR 1978/158 S 205 Schlagworte SW: Auto; VO BGBl 1973/469 (Spalttarif) Eu... mehr lesen...
Norm: KFG 1967 §2 Z24
Rechtssatz: Ein Fahrzeug mit serienmäßig hergestellter automatischer Kupplung ist kein Ausgleichsfahrzeug im Sinne des § 2 Z 24 KFG 1967. Entscheidungstexte 7 Ob 26/77 Entscheidungstext OGH 31.03.1977 7 Ob 26/77 Veröff: ZVR 1978/158 S 205 Schlagworte SW: Auto; VO BGBl 1973/469 (Spalttarif) Eu... mehr lesen...
Rechtssatz: Hat der Kläger in erster Instanz Verschuldenshaftung wegen Beschädigung einer Sache geltend gemacht, jedoch keine Tatsachen behauptet, aus welchen darauf geschlossen werden könnte, der Schaden sei beim Betrieb eines Kraftfahrzeuges eingetreten, und fehlen auch Feststellungen über die Beschaffenheit des Arbeitsgerätes, so kann auch der OGH zu der im Rekurs nach § 519 Z 3 erhobenen Behauptung, der Bagger sei ein Kraftfahrzeug, im Sinne des KFG nicht Stellung nehmen. Entscheid... mehr lesen...