RS OGH 1979/12/6 7Ob56/79

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Veröffentlicht am 06.12.1979
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Norm

KFG 1967 §2 Z14
VersVG §23

Rechtssatz

Benützt der Versicherungsnehmer ein Motorfahrrad mit einer wesentlich höheren Geschwindigkeit, als diese durch die Bauart bestimmt ist, so liegt eine Gefahrenerhöhung vor, gleichgültig, ob dieser Zustand schon bei Abschluß des Versicherungsvertrages bestand oder ob er erst später geschaffen wurde.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 56/79
    Entscheidungstext OGH 06.12.1979 7 Ob 56/79
    Veröff: JBl 1980,658 = VersR 1981,1066

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0065518

Dokumentnummer

JJR_19791206_OGH0002_0070OB00056_7900000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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