Entscheidungen zu § 102 Abs. 3 KFG 1967

Landesverwaltungsgericht Niederösterreich

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Entscheidungen 1-10 von 10

TE Lvwg Erkenntnis 2024/7/14 LVwG-S-1345/001-2024

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch Mag. Dr. Goldstein als Einzelrichter über die Beschwerde des Herrn A gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Korneuburg vom 10.06.2024, Zl. ***, betreffend Bestrafung wegen Übertretung nach dem Kraftfahrgesetz 1967, zu Recht: 1.   Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. 2.   Der Beschwerdeführer hat einen Beitrag zu den Kosten des Beschwerdeverfahrens in der Höhe von 24,--... mehr lesen...

Entscheidung | Lvwg Erkenntnis | 14.07.2024

TE Lvwg Erkenntnis 2022/1/3 LVwG-AV-2060/001-2021

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch die Richterin Mag. Lechner, MA über die Beschwerde der A in ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Leitha vom 18. November 2021, Zl. ***, betreffend die Anordnung einer Nachschulung und Verlängerung der Probezeit nach dem Führerscheingesetz (FSG), zu Recht: 1.   Die Beschwerde wird gemäß § 28 Abs. 1 und Abs. 2 Z 1 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) als un... mehr lesen...

Entscheidung | Lvwg Erkenntnis | 03.01.2022

TE Lvwg Erkenntnis 2021/11/16 LVwG-S-2165/001-2020

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch HR Mag. Janak-Schlager als Einzelrichter über die Beschwerde des A in ***, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Mödling vom 05.10.2020, ***, betreffend Bestrafung nach dem Kraftfahrgesetz 1967 (KFG), zu Recht: 1.   Die Beschwerde wird gemäß § 50 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) als unbegründet abgewiesen und das angefochtene Straferkenntnis mit der Maßgabe bestätigt, ... mehr lesen...

Entscheidung | Lvwg Erkenntnis | 16.11.2021

RS Lvwg 2021/11/16 LVwG-S-2165/001-2020

Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 16.11.2021 Norm: KFG 1967 §102 Abs3KFG 1967 §134 Abs3c
Rechtssatz: Für die Anwendbarkeit des § 102 Abs 3 fünfter Satz KFG kommt es nicht darauf an, ob der Fahrer tatsächlich telefoniert hat oder nicht. Das in § 102 Abs 3 KFG geregelte Verbot für den Lenker, während des Fahrens ohne Verwendung einer Freisprecheinrichtung zu telefonieren, umfasst jede Verwendung eines „Handys“ ... mehr lesen...

Rechtssatz | Lvwg | 16.11.2021

RS Lvwg 2021/11/16 LVwG-S-2165/001-2020

Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 16.11.2021 Norm: KFG 1967 §102 Abs3KFG 1967 §134 Abs3c
Rechtssatz: Im Zuge der 32. KFG-Novelle, BGBl I 40/2016, wurde klargestellt, dass während des Fahrens neben dem Telefonieren ohne Benutzung einer Freisprecheinrichtung jegliche andere Handhabung des Mobiltelefons verboten ist (vgl § 102 Abs 3 fünfter Satz KFG; ErlRV 1054 BlgNR XXV GP, 9). Schlagwor... mehr lesen...

Rechtssatz | Lvwg | 16.11.2021

RS Lvwg 2021/11/16 LVwG-S-2165/001-2020

Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 16.11.2021 Norm: KFG 1967 §102 Abs3KFG 1967 §134 Abs3c
Rechtssatz: Vom Verbot des § 102 Abs 3 fünfter Satz KFG ist jegliches „Hantieren“ mit einem Mobiltelefon umfasst, unabhängig davon, ob es zum Zweck der Sprachtelefonie, zum Zweck des Verfassens oder der Beantwortung einer E-Mail oder einer SMS oder zum Zweck der Nutzung einer sonstigen via Smartphone zur Verfügung gestell... mehr lesen...

Rechtssatz | Lvwg | 16.11.2021

TE Lvwg Erkenntnis 2019/12/3 LVwG-AV-888/001-2019

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch seine Richterin HR Mag. Baar über die Beschwerde des Herrn A, in ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Gänserndorf vom 31. Juli 2019, Zl. ***, zu Recht: 1.   Die Beschwerde wird gemäß § 50 VwGVG als unbegründet abgewiesen. 2.   Gegen dieses Erkenntnis ist gemäß § 25a VwGG eine ordentliche Revision gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig. Entscheidungsgründe: Mit Strafv... mehr lesen...

Entscheidung | Lvwg Erkenntnis | 03.12.2019

TE Lvwg Erkenntnis 2019/3/21 LVwG-AV-1313/001-2018

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch HR Mag. Janak-Schlager als Einzelrichter über die Beschwerde des B in *** gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Baden vom 20.11.2018, Zl. ***, betreffend die Anordnung einer Nachschulung und die Verlängerung der Probezeit nach dem Führerscheingesetz (FSG), nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung, zu Recht: 1.   Die Beschwerde wird gemäß § 28 Abs 1 und Abs 2 des Verwa... mehr lesen...

Entscheidung | Lvwg Erkenntnis | 21.03.2019

RS Lvwg 2019/3/21 LVwG-AV-1313/001-2018

Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 21.03.2019 Norm: FSG 1997 §4 Abs1FSG 1997 §4 Abs3FSG 1997 §4 Abs6 Z2aKFG 1967 §102 Abs3
Rechtssatz: Beschwerden gegen die Anordnung einer Nachschulung haben ex lege keine aufschiebende Wirkung (§ 4 Abs 3 dritter Satz FSG). Ein Ausschluss derselben durch die Behörde ist gesetzlich nicht vorgesehen. Durch einen dennoch ausgesprochenen Ausschluss der aufschiebenden Wirkung einer... mehr lesen...

Rechtssatz | Lvwg | 21.03.2019

TE Lvwg Erkenntnis 2017/11/23 LVwG-AV-1123/001-2017

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Entscheidung | Lvwg Erkenntnis | 23.11.2017

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