IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch Mag. Dr. Goldstein als Einzelrichter über die Beschwerde des Herrn A gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Korneuburg vom 10.06.2024, Zl. ***, betreffend Bestrafung wegen Übertretung nach dem Kraftfahrgesetz 1967, zu Recht: 1. Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. 2. Der Beschwerdeführer hat einen Beitrag zu den Kosten des Beschwerdeverfahrens in der Höhe von 24,--... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch die Richterin Mag. Lechner, MA über die Beschwerde der A in ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Leitha vom 18. November 2021, Zl. ***, betreffend die Anordnung einer Nachschulung und Verlängerung der Probezeit nach dem Führerscheingesetz (FSG), zu Recht: 1. Die Beschwerde wird gemäß § 28 Abs. 1 und Abs. 2 Z 1 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) als un... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch HR Mag. Janak-Schlager als Einzelrichter über die Beschwerde des A in ***, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Mödling vom 05.10.2020, ***, betreffend Bestrafung nach dem Kraftfahrgesetz 1967 (KFG), zu Recht: 1. Die Beschwerde wird gemäß § 50 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) als unbegründet abgewiesen und das angefochtene Straferkenntnis mit der Maßgabe bestätigt, ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 16.11.2021 Norm: KFG 1967 §102 Abs3KFG 1967 §134 Abs3c
Rechtssatz: Für die Anwendbarkeit des § 102 Abs 3 fünfter Satz KFG kommt es nicht darauf an, ob der Fahrer tatsächlich telefoniert hat oder nicht. Das in § 102 Abs 3 KFG geregelte Verbot für den Lenker, während des Fahrens ohne Verwendung einer Freisprecheinrichtung zu telefonieren, umfasst jede Verwendung eines „Handys“ ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 16.11.2021 Norm: KFG 1967 §102 Abs3KFG 1967 §134 Abs3c
Rechtssatz: Im Zuge der 32. KFG-Novelle, BGBl I 40/2016, wurde klargestellt, dass während des Fahrens neben dem Telefonieren ohne Benutzung einer Freisprecheinrichtung jegliche andere Handhabung des Mobiltelefons verboten ist (vgl § 102 Abs 3 fünfter Satz KFG; ErlRV 1054 BlgNR XXV GP, 9). Schlagwor... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 16.11.2021 Norm: KFG 1967 §102 Abs3KFG 1967 §134 Abs3c
Rechtssatz: Vom Verbot des § 102 Abs 3 fünfter Satz KFG ist jegliches „Hantieren“ mit einem Mobiltelefon umfasst, unabhängig davon, ob es zum Zweck der Sprachtelefonie, zum Zweck des Verfassens oder der Beantwortung einer E-Mail oder einer SMS oder zum Zweck der Nutzung einer sonstigen via Smartphone zur Verfügung gestell... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch seine Richterin HR Mag. Baar über die Beschwerde des Herrn A, in ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Gänserndorf vom 31. Juli 2019, Zl. ***, zu Recht: 1. Die Beschwerde wird gemäß § 50 VwGVG als unbegründet abgewiesen. 2. Gegen dieses Erkenntnis ist gemäß § 25a VwGG eine ordentliche Revision gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig. Entscheidungsgründe: Mit Strafv... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch HR Mag. Janak-Schlager als Einzelrichter über die Beschwerde des B in *** gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Baden vom 20.11.2018, Zl. ***, betreffend die Anordnung einer Nachschulung und die Verlängerung der Probezeit nach dem Führerscheingesetz (FSG), nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung, zu Recht: 1. Die Beschwerde wird gemäß § 28 Abs 1 und Abs 2 des Verwa... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 21.03.2019 Norm: FSG 1997 §4 Abs1FSG 1997 §4 Abs3FSG 1997 §4 Abs6 Z2aKFG 1967 §102 Abs3
Rechtssatz: Beschwerden gegen die Anordnung einer Nachschulung haben ex lege keine aufschiebende Wirkung (§ 4 Abs 3 dritter Satz FSG). Ein Ausschluss derselben durch die Behörde ist gesetzlich nicht vorgesehen. Durch einen dennoch ausgesprochenen Ausschluss der aufschiebenden Wirkung einer... mehr lesen...