Entscheidungsgründe: Der Kläger war beim ersten Arbeitgeber (im Folgenden: „Veräußerer“) vom 2. 5. 2005 bis 23. 5. 2006 beschäftigt. Mit 24. 5. 2006 ging sein Arbeitsverhältnis unstrittig im Rahmen eines Betriebsübergangs auf den Zweitarbeitgeber („Erwerber“) über. In weiterer Folge endete das Arbeitsverhältnis am 23. 6. 2006. Bereits am 15. 9. 2006 wurde über das Vermögen des Erwerbers das Schuldenregulierungsverfahren eröffnet. Der Kläger meldete in diesem Insolvenzverfahren unter... mehr lesen...
Norm: AVRAG §3AVRAG §6IESG §1 Abs3 Z5
Rechtssatz: Bei Insolvenz des Veräußerers nach einem Betriebsübergang bestehen keine Ansprüche auf Insolvenz?Entgelt. Hingegen bestehen Ansprüche auf Insolvenz Entgelt bei Insolvenz des Erwerbers und nunmehrigen Arbeitgebers, ohne dass darauf abzustellen wäre, ob der Veräußerer insolvent ist. Entscheidungstexte 8 ObS 9/10x Entscheidungstext OGH 22... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei führte bis zum 30. 4. 2006 die zu einem Krankenhaus gehörenden gastronomischen Betriebe. Im Zuge der Neuausschreibung durch den Krankenhausbetreiber hat die klagende Partei diese Betriebe zum Stichtag 1. 5. 2006 übernommen. Dies bewirkte den Übergang der Arbeitsverhältnisse der Arbeitnehmer dieser Betriebe auf die klagende Partei als Betriebsnachfolgerin. Die Streitteile haben diesbezüglich keine vertraglichen Vereinbarungen getroffen. Die ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte war von 27. 3. 1999 bis 31. 3. 2004 Pächterin einer Tankstelle. Seit 1. 4. 2004 ist der Kläger aufgrund eines neuen mit der Verpächterin abgeschlossenen Pachtvertrages Pächter dieser Tankstelle. Mit der Tankstelle übernahm der Kläger 27 bereits bei der Beklagten beschäftigt gewesene Arbeitnehmer, an die er - soweit er die Arbeitsverhältnisse beendete - Abfertigungszahlungen und aliquote Sonderzahlungen auch für jene Zeiträume leistete, in denen di... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 1964 bei der Beklagten in jenem Betriebsteil beschäftigt, der mit 1. 10. 1994 von einer GmbH erworben wurde. Zum Zeitpunkt dieses Betriebsübergangs hatte der Kläger bereits einen fiktiven Abfertigungsanspruch von 12 Monatsentgelten. Das für die Bemessung der Abfertigung maßgebliche Gehalt betrug ATS 87.058 brutto. Weiters bestand auf Grund einer Betriebsvereinbarung zum Zeitpunkt des Betriebsüberganges eine Pensionsanwartschaft des Klägers i... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war mit Unterbrechungen vom 7. 7. 1986 bis 1. 5. 1994 insgesamt sieben Jahre und fünf Monate bei Johann S***** beschäftigt. Am 1. 5. 1994 ging der Betrieb infolge Verpachtung auf die D***** GmbH über. Mit Beschluss vom 16. 12. 1999 wurde das Konkursverfahren über die GmbH eröffnet. Der Kläger erklärte am 24. 12. 1999 gemäß § 25 KO seinen vorzeitigen Austritt. Bei der Pächterin verbrachte der Kläger eine Dienstzeit von fünf Jahren und vier Monaten. Au... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 21. 4. 1992 bis 31. 3. 1996 bei Karl S*****, Tischlermeister, sodann vom 1. 4. 1996 bis 30. 6. 1996 bei Johann M*****, Tischlermeister, der den Betrieb Karl S***** und dessen Arbeitnehmer übernahm, beschäftigt. Am 28. 6. 1996 kündigte Johann M***** das Arbeitsverhältnis mit dem Kläger ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist auf. Seit 1. 7. 1996 (bis jetzt) ist der Kläger auf Grund einer Rückübertragung des Betriebes wieder bei Karl S***** be... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war ab 15. 10. 1991 als Kellnerin in der sogenannten "Oldie-Bar" beschäftigt. Das Unternehmen wurde ursprünglich vom Lokaleigentümer geführt, der es mit 1. 6. 1995 an eine Gesellschaft mbH übertrug. Diese übernahm die Klägerin als Kellnerin mit allen Rechten und Pflichten, ohne dass zuvor ihre Ansprüche vom bisherigen Lokalinhaber endabgerechnet worden wären. Die Klägerin arbeitete drei Tage in der Woche jeweils ab 21 Uhr in dem Lokal. Der Brutt... mehr lesen...
Norm: AVRAG §3 Abs1AVRAG §6IESG §11
Rechtssatz: § 11 IESG will nicht den Regress gegenüber dem nicht in Konkurs verfallenen Übernehmer regeln. Entscheidungstexte 8 ObS 219/99k Entscheidungstext OGH 27.01.2000 8 ObS 219/99k 8 ObS 94/00g Entscheidungstext OGH 30.03.2000 8 ObS 94/00g Vgl auch ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrt die Zahlung von S 500.000,-- s.A. oder - als Eventualbegehren - die Feststellung, daß ihm die beklagte Partei aus der Einbruchsdiebstahlsversicherungs-Polizze Nr. 30.1001680 vom 4.9.1974 für den Schadensfall vom 13.7.1984 hafte. Der Kläger sei seit 1974 bei der beklagten Partei gegen Einbruch versichert. Am 13.7.1984 hätten unbekannte Täter in der Zeit zwischen 13 und 14 Uhr in den Verkaufsraum seines Geschäftslokales eingebrochen und Juwele... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger beabsichtigte, gemeinsam mit seiner Gattin und seinen Kindern eine Urlaubsreise mit einem Wohnmobil nach Italien zu unternehmen und wollte zu seiner Sicherheit eine entsprechende Reisegepäckversicherung abschließen. Über Wunsch des Klägers kam Hartwiga H*****, eine Angestellte der D*****, in seine Wohnung. Die Ehefrau des Klägers ließ sich bezüglich der Reisegepäckversicherung beraten. Beim Dienstgeber der Angestellten H***** hatte der Kläger auch se... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei hat dem L***** Kaufmann Ludwig K***** mit Krediteinräumungsvertrag vom 1. 8. 1954 einen binnen einem Jahr zurückzahlbaren Kredit bis zum Höchstbetrag von 30.000 S unter der Voraussetzung bewilligt, daß der Kredit durch Bürgschaft gesichert wird. Mit der Verpflichtungserklärung vom 19. 8. 1954 hat der Beklagte für alle Verpflichtungen des Schuldners aus dem Krediteinräumungsvertrag einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten, Zinsen und Kosten... mehr lesen...
Norm: ABGB §894AO §18AO §48AVRAG §6KO §18KO §151
Rechtssatz: (Sachverhalt: A ersucht B, dem C ein Darlehen von 5.000,- Schilling zu geben, und verpflichtet sich als Mitschuldner; B gibt dem C - ohne Wissen des A - 10.000,- Schilling; C geht in Ausgleich; B meldet die 10.000,- Schilling an und erhält die 40 %ige Quote, also 4.000,- Schilling). Die Ausgleichszahlung ist je zur Hälfte auf die 5.000,- Schilling, für die A mithaftet, und auf die and... mehr lesen...