Norm
ABGB §894Rechtssatz
(Sachverhalt: A ersucht B, dem C ein Darlehen von 5.000,- Schilling zu geben, und verpflichtet sich als Mitschuldner; B gibt dem C - ohne Wissen des A - 10.000,- Schilling; C geht in Ausgleich; B meldet die 10.000,- Schilling an und erhält die 40 %ige Quote, also 4.000,-
Schilling). Die Ausgleichszahlung ist je zur Hälfte auf die 5.000,-
Schilling, für die A mithaftet, und auf die anderen 5.000,. Schilling, für die C allein haftet anzurechnen. A haftet daher nur noch für weitere 3.000,- Schilling.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1958:RS0017354Dokumentnummer
JJR_19580604_OGH0002_0050OB00035_5800000_001