Mit Schriftsatz vom 09.05.2008, eingelangt beim Unabhängigen Verwaltungssenat in Tirol am 14.05.2008, erhob Herr DI C. D. durch seinen ausgewiesenen Rechtsvertreter eine Maßnahmenbeschwerde gemäß Art 129a Abs 1 Z 2 B-VG in Verbindung mit § 67a Abs 1 Z 2 und § 67c Abs 1 AVG. Auf Sachverhaltsebene wurde im Wesentlichen darauf verwiesen, dass der Beschwerdeführer österreichischer Staatsbürger sei und für eine türkische Firma arbeite. Für eine Geschäftsreise nach Libyen sei ihm bereits ein e... mehr lesen...
Rechtssatz: Für die Entziehung der dem Berufungswerber erteilten österreichischen Lenkberechtigung ist von vornherein - unabhängig von der Frage des Hauptwohnsitzes des Berufungswerbers - die österreichische Behörde zuständig, wenn nicht bereits ein Entziehungsverfahren wegen desselben Anlasses in einem EWR-Staat durchgeführt wurde. Diese Zuständigkeit ist daher im gegenständlichen Fall bis zu dem Zeitpunkt gegeben, zu dem die von der Bezirkshauptmannschaft B erteilte Lenkberechtigung noch... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde die Berufungswerberin für schuldig erkannt, sie habe als Zulassungsbesitzerin eines bestimmten Kraftfahrzeuges der Bezirkshauptmannschaft Eisenstadt-Umgebung gegenüber nicht binnen zwei Wochen nach deren schriftlichen Aufforderung Auskunft darüber erteilt, wer das Kraftfahrzeug zu einem bestimmten Zeitpunkt an einem bestimmten Ort gelenkt habe. Es wurde über sie eine Geldstrafe über S 1000,-- verhängt. Über die fristgerecht eingebrachte Berufun... mehr lesen...
Beachte Gegenteilig VwGH vom 10 07 1998, Zl 98/02/0079 Rechtssatz: Eine Bezirkshauptmannschaft, die ihren Amtssitz außerhalb ihres Amtssprengels hat, ist auch in jenen Fällen, in denen ihr gegenüber die Auskunftspflicht gemäß § 103 Abs 2 KFG zu erfüllen ist, zur Durchführung von Verwaltungsstrafverfahren zuständig. Eine Zuständigkeit der für den Amtssitz der Bezirkshauptmannschaft kompetenten Behörde zur Durchführung solcher Strafverfahren liegt nicht vor. Schlagworte örtliche Z... mehr lesen...
Rechtssatz: Bei einem in Filialen gegliederten Unternehmen müssen die nach § 7 BazAG erforderlichen Zeugnisse nicht in der Filiale, sondern am Sitz der Unternehmensleitung bereitgehalten werden, weil diese Verpflichtung nicht den Arbeitnehmer, sondern den Arbeitgeber betrifft. Stattgabe. mehr lesen...
Rechtssatz: Ist der Zulassungsbesitzer eine Firma, juristische Person oder ein Unternehmen, so ist zur Aufforderung nach § 103 Abs 2 KFG jene Verwaltungsbehörde erster Instanz örtlich zuständig, in welcher das Unternehmen seinen Sitz hat. mehr lesen...