Bei einem in Filialen gegliederten Unternehmen müssen die nach § 7 BazAG erforderlichen Zeugnisse nicht in der Filiale, sondern am Sitz der Unternehmensleitung bereitgehalten werden, weil diese Verpflichtung nicht den Arbeitnehmer, sondern den Arbeitgeber betrifft. Stattgabe.