Entscheidungsgründe: I. VERFAHRENSGANG römisch eins. VERFAHRENSGANG 1. Mit Schriftsatz vom XXXX nahm die Beschwerdeführerin zu dem von der Rundfunk und Telekom Regulierungs GmbH (im Folgenden: RTR-GmbH) für das Jahr 2023 veröffentlichten Budget zur Medien-, Telekom- und Post Regulierung Stellung und ersuchte bezüglich des Finanzierungsbeitrages 2023 „um Erlassung einer umfassenden bescheidmäßigen Anordnung der Vorschreibungen“. Weiters teilte die Beschwerdeführerin mi... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit angefochtenem Bescheid der Telekom-Control-Kommission (TKK oder belangte Behörde) wurde in Spruchpunkt 1) festgestellt, dass die XXXX (Beschwerdeführerin) verpflichtet war, den am 28.03.2019 an die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH) überwiesenen Betrag iHv XXXX als Finanzierungsbeitrag des ersten Quartals 2019 zu bezahlen. In Spruchpunkt 2) wurde der Beschwerdeführerin aufgetragen, an die RTR-GmbH als Finanzierungsbeitrag des 2.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die RTR-GmbH trug der Beschwerdeführerin mit dem hier nicht angefochtenen Bescheid vom XXXX , XXXX , auf, eine Anzeige als Postdiensteanbieter iSd § 25 Postmarktgesetz (PMG) zu erstattet, woraufhin diese die Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts anrief. Der Verfassungsgerichtshof lehnte mit Beschluss vom 27. Februar 2012, B 1132/11-9, die Behandlung der erhobenen Beschwerde ab, sowie wies der Verwaltungsgerichtshof mit Erkenntnis vom XXXX,... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die RTR-GmbH trug der Beschwerdeführerin mit dem hier nicht angefochtenen Bescheid vom XXXX , XXXX , auf, eine Anzeige als Postdiensteanbieter iSd § 25 Postmarktgesetz (PMG) zu erstattet, woraufhin diese die Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts anrief. Der Verfassungsgerichtshof trat die Behandlung der Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof ab, der das an ihn gerichtete Rechtsmittel mit Erkenntnis vom XXXX , Zl XXXX , als unbegründet ab... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 13.06.2016 verständigte die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH) die XXXX GmbH (in Folge: Beschwerdeführerin) darüber, dass diese den ihr am 15.03.2016 gemäß § 34 KOG vorgeschriebenen Finanzierungsbeitrag des ersten Quartals 2016 nicht entrichtet habe. 2. Die Telekom-Control-Kommission (in Folge: TKK oder belangte Behörde) beschloss am 13.06.2016 einstimmig die Einleitung eines Verfahrens nach § 34 Abs. 13... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die belangte Behörde (RTR-GmbH) trug der Beschwerdeführerin mit dem hier nicht angefochtenen Bescheid vom XXXX , XXXX , auf, eine Anzeige als Postdiensteanbieter iSd § 25 Postmarktgesetz (PMG) zu erstattet, woraufhin diese die Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts anrief. Der Verfassungsgerichtshof lehnte mit Beschluss vom 27. Februar 2012, B 1127/11-13, die Behandlung der erhobenen Beschwerde ab, sowie wies der Verwaltungsgerichtshof mit ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid verpflichtete die belangte Behörde die Beschwerdeführerin als Postdiensteanbieter iSd PMG gemäß § 34 Abs. 9 und 13 iVm § 34a Abs. 3 KOG zur Zahlung der Finanzierungsbeiträge für die Zeiträume vom 01.01.2016 bis 31.03.2016, vom 01.04.2016 bis 30.06.2016, vom 01.07.2016 bis 30.09.2016 und vom 01.10.2016 bis 31.12.2016 in der Höhe von insgesamt EUR 29.202,00 an die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-Gm... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid verpflichtete die belangte Behörde die beschwerdeführende Partei als Postdiensteanbieterin iSd PMG gemäß § 34 Abs 9 und 13 iVm § 34a Abs 3 KOG zur Zahlung von Finanzierungsbeiträgen für die Zeiträume vom 01.01. bis zum 31.03.2013, vom 01.04. bis zum 30.06.2013, vom 01.07. bis zum 30.09.2013 und vom 01.10. bis zum 31.12.2013 in der Höhe von insgesamt EUR XXXX an die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit angefochtenem Bescheid der Telekom-Control-Kommission (TKK oder belangte Behörde) wurde der XXXX (Beschwerdeführerin) aufgetragen, an die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH) als Finanzierungsbeitrag des 1.-4. Quartals 2018 den Betrag von je EUR 631.333,50 zu bezahlen. 2. Dagegen brachte die Beschwerdeführerin mit Schriftsatz vom 26.04.2018 eine Beschwerde ein. Sie regte zum einen an, das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) möge ein... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit angefochtenem Bescheid der Telekom-Control-Kommission (TKK oder belangte Behörde) wurde der XXXX (Beschwerdeführerin) aufgetragen, an die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH) als Finanzierungsbeitrag des vierten Quartals 2017 den Betrag von EUR 661.340,10 zu bezahlen. 2. Dagegen brachte die Beschwerdeführerin mit Schriftsatz vom 11.01.2018 eine Beschwerde ein. Sie regte zum einen an, das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) möge ein ... mehr lesen...