Gründe: Mit dem angefochtenen Teil des Urteils wurden die Angeklagten Josef Sch***** und Manfred S***** vom Vorwurf mehrerer Finanzvergehen gemäß § 214 FinStrG freigesprochen. Mit dem angefochtenen Teil des Urteils wurden die Angeklagten Josef Sch***** und Manfred S***** vom Vorwurf mehrerer Finanzvergehen gemäß Paragraph 214, FinStrG freigesprochen. Josef Sch***** lag (unter anderem) zur Last, in Wien von Anfang 1992 bis zum 14. Dezember 1992 gewerbsmäßig im bewußten und g... mehr lesen...
Begründung: Sachverhalt: 1991 wurde die Leiche einer jungen Frau in der Hafeneinfahrt von Les Sables-d'Olonne (Frankreich) aufgefunden. Das Opfer war erwürgt worden und wies Verletzungen an
Kopf: und Hals sowie Verbrennungen an Brust und Beinen auf. Gemäß dem Autopsiebericht war die Frau erstickt; vor ihrem Tod hatte sie zahlreiche Schläge erhalten. Sie wurde in der Folge als die Gattin des Bf. identifiziert. Im Zuge der polizeilichen Ermittlungen wurde der Bf. mehrmals verhört. Nach... mehr lesen...
Gründe: Dipl.Ing. Johann von E***** wurde der Finanzvergehen (I.) der teils vollendeten, teils versuchten Abgabenhinterziehung nach §§ 33 Abs 1 und 13 FinStrG und (II.) der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 2 lit a FinStrG schuldig erkannt. Dipl.Ing. Johann von E***** wurde der Finanzvergehen (römisch eins.) der teils vollendeten, teils versuchten Abgabenhinterziehung nach Paragraphen 33, Absatz eins und 13 FinStrG und (römisch II.) der Abgabenhinterziehung nach Paragraph 33, ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 12.August 1940 geborene Kraftfahrzeugmechaniker Egon S*** des Verbrechens der Hehlerei nach dem § 164 Abs. 1 Z 2 und Abs. 3 erster Fall StGB (I) und des Finanzvergehens der Hinterziehung von Eingangs- oder Ausgangsabgaben nach dem § 35 Abs. 3 FinStrG (II) schuldig erkannt. Darnach liegt ihm zur Last, von Jänner bis Mai 1983, sowie am 14. Oktober 1987, im einverständlichen Zusammenwirken mit dem gesondert verfolgten deutschen Staats... mehr lesen...
Norm: FinStrG §35 Abs3ZollG §93 Abs1ZollG §93 Abs2 litaZollG §93 Abs7
Rechtssatz: Führt jemand, der seinen gewöhnlichen Wohnsitz oder seinen Firmensitz im Zollausland hat, Fahrzeuge zum eigenen Gebrauch für längstens ein Jahr ins Zollinland ein und verkauft dann sein Fahrzeug entgegen dieser ursprünglichen Absicht im Inland, ohne dies dem Zollamt anzuzeigen, macht er sich des Finanzvergehens nach dem § 35 Abs 3 FinStrG schuldig. ... mehr lesen...
Gründe: Der am 28.Juni 1938 geborene Koch (vormals Restaurantgeschäftsführer) Toshikazu A wurde der Finanzvergehen der (gewerbsmäßigen) Abgabenhehlerei nach §§ 37 Abs. 1 lit. a, 38 Abs. 1 lit. a FinStrG. und der Monopolhehlerei nach § 46 Abs. 1 lit. a FinStrG. schuldig erkannt, weil er in den Monaten Februar bis Juli 1976 in Wien vorsätzlich 1. Sachen, hinsichtlich welcher ein Schmuggel begangen worden war, und zwar a) 45 Dosen zu je zwei Kilogramm Kaviar 'Malossol' und (insgesamt) ... mehr lesen...
Norm: FinStrG §35 Abs3ZollG §40 Abs1 litbZollG §40 Abs1 litc
Rechtssatz: Zollfreiheit für Diplomatengut und Konsulargut ist an die Bestimmung der eingehenden Waren zum persönlichen Gebrauch oder Verbrauch durch die begünstigten Personen geknüpft; die Verwendung darnah zollfrei abgefertigter Waren für einen anderen Zweck verwirklicht § 35 Abs 3 FinStrG (hier als Vortat einer Abgabenhehlerei). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 28.November 1936 geborene Angestellte der X Dr. Istvan A, ein ungarischer Staatsbürger, der Finanzvergehen des gewerbsmäßigen und bandenmäßigen Schmuggels nach den §§ 35 Abs. 1, 38 Abs. 1 lit. a und b FinStrG. und des vorsätzlichen Eingriffs in die Rechte des Tabakmonopols nach dem § 44 Abs. 1 lit. c FinStrG., jeweils zum Teil als Beteiligter nach dem § 11, dritter Anwendungsfall, FinStrG. schuldig erkannt und zu einer Freiheitsstraf... mehr lesen...
Gründe: Der am 8.Jänner 1941 geborene österreichische Staatsbürger Robert A wurde des Verbrechens des schweren Diebstahls nach §§ 127 Abs 1 und Abs 2 Z. 2, 128 Abs 2 StGB. und des Finanzvergehens des Schmuggels nach § 35 Abs 1 FinStrG. schuldig erkannt. Inhaltlich des Urteils hat er 1. am 19.Jänner 1979 in Zürich-Kloten (Schweiz) der Firma C, Genf, 16 geschliffene, ungefaßte Brillanten mit einem Gewicht von insgesamt 51,03 Karat im Großhandelswert von 1,186.051 US-Dollar (bzw. 2,016... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden die geschäftsführenden Gesellschafter der Firma Obstverwertung A OHG in Rankweil Franz A und Roman A des Vergehens nach § 63 Abs. 1 Z 2 LMG 1975 schuldig erkannt. Inhaltlich des Urteilsspruches fällt ihnen zur Last, daß sie als Mittäter in der Zeit vom 25. November 1969 bis zum 20. März 1973 - aus den Entscheidungsgründen in Verbindung mit den dort zitierten Untersuchungszeugnissen ergibt sich eine nähere Eingrenzung des T... mehr lesen...
Norm: FinStrG §35 Abs3
Rechtssatz: Zufolge der amtswegigen Zollabrechnung nach Ablauf de Rückbringungsfrist (§ 80 Abs 3 ZollG) sowie der Bestimmungen der §§ 89 Abs 2 und 5, 97 ZollG kann der Vormerknehmer die Vormerkware ohne vorherige Anzeige im freien Inlandsverkehr - straflos - absetzen. Entscheidungstexte 13 Os 59/78 Entscheidungstext OGH 09.11.1978 13 Os 59/78 Veröff:... mehr lesen...
Norm: FinStrG §35 Abs2FinStrG §35 Abs3
Rechtssatz: Austrittsanzeigen: Falsche Angaben in den Austrittsanzeigen zwecks Verheimlichung der Absetzung von Vormerkwaren im freien Inlandsverkehr ist tatbestandsmäßige Pflichtverletzung nach Abs 2 (wegen straflosen Unterbleibens der Verwendungsanzeige zufolge § 80 Abs 3 ZollG nicht nach Abs 3) des § 35 FinStrG. Entscheidungstexte 13 Os 59/78 ... mehr lesen...
Norm: FinStrG §35 Abs3
Rechtssatz: Vollendung erst mit Verwendung der Ware (hier: Benützung von im Eingangsvormerkverkehr eingeführten Autos). Entscheidungstexte 9 Os 165/75 Entscheidungstext OGH 11.02.1976 9 Os 165/75 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0086626 Dokumentnummer JJR_... mehr lesen...
Norm: FinStrG §35 Abs3ZollG §93 Abs10
Rechtssatz: Zur Verwirklichung des Rechtsbegriffes der "Überlassung" der im formlosen Vormerkverfahren nach Österreich eingebrachten Fahrzeuge im Sinne des § 93 Abs 10 ZollG (und damit zur bedingungswidrigen Verwendung derselben gemäß dem § 35 Abs 3 FinStrG) bedarf es nicht des Verkaufes an eine nicht begünstigte Person. Zwar ist zur "Überlassung" im Sinne des § 93 Abs 10 ZollG die Übertragung des Eigentums... mehr lesen...
Norm: FinStrG §35 Abs3FinStrG §36 Abs2ZTG allg
Rechtssatz: Nach Zolltarifnummer 08.04 A 1 zollfrei abgefertigte Weintrauben (Tafeltrauben) sind, wenn sie nachträglich aus welchen Gründen immer, daher auch wegen Verdorbenheit, verarbeitet werden, nach Zolltarifnummer 08.04 A 2 zu verzollen. Entscheidungstexte 12 Os 151/74 Entscheidungstext OGH 25.04.1975 12 Os 151/74 Veröff: EvB... mehr lesen...
Norm: FinStrG §35 Abs3FinStrG §36 Abs2
Rechtssatz: Bei Verwendung von Waren, für die eine (Eingangsbegünstigung) Abgabenbegünstigung gewährt wurde, zu anderen als den für die Begünstigung zur Bedingung gemachten Zwecken kann Subjekt sowohl des Vorsatzdelikts nach § 35 Abs 3 FinStrG als auch des Fahrlässigkeitsdelikts nach § 36 Abs 2 FinStrG nicht nur der Zollschuldner, der zu seinem eigenen Vorteil die Anzeige an das Zollamt unterläßt, sondern ... mehr lesen...