Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, welches auch einen unangefochten gebliebenen Freispruch der Christiane P***** enthält, wurde Wolfgang P***** der teilweise im Versuchsstadium (§ 13 FinStrG) gebliebenen Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 1 FinStrG (A 1 a), der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 2 lit a FinStrG (A 1 b), der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 2 lit b FinStrG (A 1 c), der gewerbsmäßigen Abgabenhinterziehung nach §§ 33 Abs 1, 3... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auch rechtskräftige Teilfreisprüche enthaltenden Urteil wurde Herbert T***** des Verbrechens der betrügerischen Krida nach § 156 Abs 1 und Abs 2 StGB (A) sowie der Vergehen der grob fahrlässig Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen nach § 159 Abs 1 und Abs 2, (der Sache nach:) Abs 4 Z 1 und Z 2 StGB (C) und der Verstöße gegen die Vorschriften über die Einbehaltung und Einzahlung der Beiträge eines Dienstnehmers durch den Dienstgeber nach § 114 Abs 1... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Gerhard R***** und Alexander G***** des (richtig: der) Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 1 und Abs 2 lit a und b FinStrG schuldig erkannt. Danach haben sie in der Zeit von Jänner 1999 bis Juli 1999 in Liezen als Geschäftsführer (Gerhard R*****) bzw als faktischer Geschäftsführer (Alexander G*****) der A*****-GmbH im bewussten und gewollten Zusammenwirken als unmittelbare Täter vorsätzlich eine Verkürzung nachstehender ... mehr lesen...
Gründe: Dem angefochtenen Urteil liegen im anfechtungsrelevanten Teil mehrere Schuldspruchkomplexe wegen verschiedener (nach dem Strafgesetzbuch und dem Finanzstrafgesetz) strafbarer Handlungen zu Grunde, die sich nach den erstgerichtlichen Feststellungen als überwiegend mehraktige Verwirklichung eines organisierten, von vernetzter Beteiligung mehrerer Komplizen gekennzeichneten Tatkonzeptes darstellen, das auf die Schädigung von Staatsfinanzen auch durch amtsmissbräuchliche Malvers... mehr lesen...
Norm: FinStrG §22StGB §31StGB §40
Rechtssatz: Eine Bedachtnahme auf frühere Abstrafungen (Zusatzstrafe) ist nur getrennt, nämlich bei Finanzvergehen einerseits (gemäß § 21 Abs 3 und 4 FinStrG) und sonstigen gerichtlichen Straftaten andererseits (gemäß § 31 StGB) möglich. Wegen des beim Zusammentreffen von Finanzvergehen mit anderen gerichtlich strafbaren Handlungen geltenden Kumulierungsgrundsatzes ist eine wechselseitige Rücksichtnahme auf zei... mehr lesen...
Norm: FinStrG §22FinStrG §35StGB §302
Rechtssatz: Abgesehen davon, daß Schutzzweck des Finanzvergehens nach § 35 FinStrG die Zollhoheit des Staates ist, durch § 302 StGB aber ein anderes Rechtsgut, nämlich die Ordnungsgemäßheit und die Sauberkeit der gesamten staatlichen Verwaltung geschützt wird, erhellt schon aus der Regelung des § 22 FinStrG, daß das Verbrechen des Mißbrauchs der Amtsgewalt mit einem Finanzvergehen echt idealkonkurrierend zu... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das auch einen unbekämpft gebliebenen Schuldspruch des Mitangeklagten Adalbert T***** enthält, wurden die Zollbeamten Werner Z***** und Johann K***** des Verbrechens des Mißbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Abs. 1 StGB (A) und des Finanzvergehens des gewerbsmäßigen Schmuggels nach §§ 35 Abs. 1, 38 Abs. 1 lit. a FinStrG, begangen als Beteiligte nach § 11 dritter Fall FinStrG (D) schuldig erkannt. Darnach haben sie in S***** (zu A): als Abfert... mehr lesen...
Gründe: Aus den Akten 26 b Vr 8807/86 und 24 c Vr 2632/87 des Landesgerichtes für Strafsachen Wien ergibt sich folgender Sachverhalt: Beim Landesgericht für Strafsachen Wien sind gegen eine Reihe von Beschuldigten Strafverfahren wegen Verdachtes der Finanzvergehen der gewerbsmäßigen Abgabenhinterziehung nach §§ 33 Abs. 2 lit a, 38 lit a FinStrG, des gewerbsmäßigen Schmuggels nach §§ 35 Abs. 1, 38 lit a StGB und der gewerbsmäßigen Abgabenhehlerei nach §§ 37 Abs. 1, 38 lit a StGB, s... mehr lesen...
Norm: FinStrG §22StPO §175 Abs2 HStPO §180 Abs3StPO §180 Abs7StPO §190StPO §193 Abs4
Rechtssatz: Soweit die Strafprozeßordnung bei den Haftvoraussetzungen und bei der zulässigen Haftdauer an die Freiheitsstrafdrohung anknüpft, ist ausschließlich das Ausmaß der primär angedrohten Freiheitsstrafen maßgebend; Ersatzfreiheitsstrafen für kumulativ zu verhängende Geldstrafen und Wertersatzstrafen haben dabei außer Betracht zu bleiben. ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 12. November 1960 geborene Stefan A 1.) des Verbrechens nach § 12 Abs 1 SuchtgiftG. (wegen Inverkehrsetzens von ca. 250 Gramm Cannabisharz, 20 Gramm Haschischöl, 3 Stück LSDTrips und ca. 200 Gramm Cannabiskraut; Punkt I des Urteilssatzes) sowie 2.) des Vergehens nach § 16 Abs 1 Z 2 (dritter und vierter Fall) SuchtgiftG. (wegen Erwerbes und Besitzes von rund 150 Gramm Cannabisharz, 17 Stück LSD-Trips und rund 60 Gramm Cannabiskraut; P... mehr lesen...
Norm: FinStrG §22FinStrG §214StGB §28 GStPO §259StPO §281 Abs1 Z10StPO §288 Abs2 Z4
Rechtssatz: Prozessualer Vorgang (Urteilsspruch des OGH) bei Nichtannahme eines weiteren (idealkonkurrierenden) konkurrierenden Delikts lediglich in der Urteilsbegründung (des Erstgerichtes). Entscheidungstexte 10 Os 102/83 Entscheidungstext OGH 19.07.1983 10 Os 102/83 ... mehr lesen...
Norm: FinStrG §22
Rechtssatz: Keine Derogation durch § 28 StGB. Entscheidungstexte 9 Os 195/81 Entscheidungstext OGH 04.05.1982 9 Os 195/81 12 Os 45/88 Entscheidungstext OGH 21.04.1988 12 Os 45/88 Vgl auch European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0... mehr lesen...
Gründe: I. Mit dem angefochtenen Urteil wurde der iranische Staatsangehörige und Teppichhändler Dr. Ali Asghar A zu A des Finanzvergehens der Hinterziehung von Eingangsabgaben nach § 35 Abs. 2, 38 Abs. 1 lit. a FinStrG., zu B des Vergehens der Urkundenfälschung nach § 223 Abs. 2 StGB und zu C des Vergehens nach § 17 Abs. 1 Z. 1, Abs. 2 Außenhandelsgesetz 1968 schuldig erkannt, weil er in Wien A. in den Jahren 1970 bis 1975 gewerbsmäßig vorsät... mehr lesen...
Norm: FinStrG §22
Rechtssatz: Strafausspruch wegen eines Deliktes anderer Art bleibt unberührt, auch wenn der dem Schuldspruch wegen eines Finanzvergehens zugehörige Strafausspruch mit diesem aufgehoben wird. Entscheidungstexte 11 Os 44/78 Entscheidungstext OGH 19.05.1978 11 Os 44/78 14 Os 30/92 Entscheidungstext OGH 23.06.1992 14 Os... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde die am 24. März l950 geborene Verkäuferin (Hausfrau) Annemarie A des Vergehens nach dem § l Abs. 1 lit. a und c PornG (Punkt l, 2, 3 und 4 I des Urteilssatzes) und des Finanzvergehens der (gewerbsmäßig begangenen) Abgabenhehlerei nach den § 37 Abs. 1 lit. a, 38 Abs. 1 lit. a FinStrG (Punkt II des Urteilssatzes) schuldig erkannt. Nach dem Schuldspruch liegt ihr zur Last, in den Monaten März und April l977 als verantwortliche... mehr lesen...
Norm: FinStrG §22StPO §289
Rechtssatz: Wird der Schuldausspruch und Strafausspruch wegen des Finanzvergehens vom OGH aufgehoben und die Sache an das Erstgericht in diesem Umfang zur neuerlichen Verhandlung verwiesen, ist über die Strafberufung bezüglich des gemeinen Delikts vom OGH gesondert zu entscheiden. Entscheidungstexte 11 Os 44/78 Entscheidungstext OGH 19.05.1978 11 Os ... mehr lesen...
Norm: FinStrG nF §22
Rechtssatz: Abs 2 des § 22 FinStrG hindert nicht die gesonderte Ahndung des Delikts der Urkundenfälschung (§ 223 StGB) mit einem Finanzvergehen. Entscheidungstexte 13 Os 207/77 Entscheidungstext OGH 30.01.1978 13 Os 207/77 Veröff: EvBl 1978/187 S 582 13 Os 58/78 Entscheidungstext OGH 28.11.1978 1... mehr lesen...
Norm: FinStrG §22
Rechtssatz: Gegen die im § 22 FinStrG statuierte Strafenkumulierung im Falle des Zusammentreffens von Finanzvergehen und strafbaren Handlungen anderer Art bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken. Entscheidungstexte 10 Os 240/71 Entscheidungstext OGH 18.01.1972 10 Os 240/71 Veröff: EvBl 1972/253 S 471 11 Os 2... mehr lesen...