Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §115;FinStrG §146 Abs1;FinStrG §146;
Rechtssatz: Die eingehende Belehrung des Abgabenschuldners über den unterschiedlichen Verfahrensablauf bei einer Erledigung nach § 146 FinStrG und einem ordentlichen Finanzstrafverfahren (verbunden mit der Aufnahme einer Tatbeschreibung) stellt keinen die Willensentscheidung des Abgabenschuldners über die Abgab... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §146 Abs1;
Rechtssatz: Die Einverständniserklärung ist eine nicht formgebundene, empfangsbedürftige, einseitige Willenserklärung, die sofort bindet. Der Besch, der sie abgibt, gibt damit auch das prozessuale Recht auf, eine ihm ungünstigere Entscheidung der unteren Instanz durch Einspruchseinlegung nachprüfen zu lassen. Eine gültig abgegebene Einv... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §146 Abs1;
Rechtssatz: Führt der Abgabenschuldner aus, er habe sich mit der Erlassung der vereinfachten Strafverfügung nur einverstanden sowie zu der Erklärung, mit deren Erlassung einverstanden zu sein, nur bereit erklärt, weil er den Zug gegen 4.00 Uhr früh nicht habe verlassen und seine Reise habe fortsetzen wollen, so ist dieses Vorbringen nic... mehr lesen...
Index: Abgabenverfahren32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §146 Abs1FinStrG §35 Abs1FinStrG §84 Abs2 Beachte Besprechung in:ÖStZB 1989, 202;
Rechtssatz: Das Geständnis bezieht sich auf Tatsachen und stellt seiner juristischen Natur nach eine einseitige Wissenserklärung dar. Der Beschuldigte gesteht Tatsachenbehauptungen gegenüber dem das Finanzvergehen entdeckenden Organwalter... mehr lesen...
Index: Abgabenverfahren19/05 Menschenrechte32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §146 Abs1FinStrG §58 Abs2FinStrG §62 Abs2MRK Art6 Beachte Besprechung in:ÖStZB 1989, 202;
Rechtssatz: Jeder Besch hat die Möglichkeit, seinen Anspruch auf Durchführung eines ordentlichen Strafverfahrens iSd Art 6 MRK schon durch die Nichtabgabe der Einverständniserklärung nach § 146 Abs 1 FinStrG wa... mehr lesen...
Index: Abgabenverfahren32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §146 Abs1 Beachte Besprechung in:ÖStZB 1989, 202;
Rechtssatz: Da gegen die vereinfachte Strafverfügung ein Einspruch unzulässig ist, tritt zugleich mit ihrer Zustellung die formelle und auch die materielle Rechtskraft ein. Durch diese zwingende Regelung über den Ausschluß eines Rechtsmittels ist die für die Anrufung de... mehr lesen...
Index: Abgabenverfahren32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §146 Abs1 Beachte Besprechung in:ÖStZB 1989, 202;
Rechtssatz: Voraussetzung für die Erlassung einer vereinfachten Strafverfügung ist das Vorliegen eines - auch die Schuldseite umfassenden - Geständnisses des Beschuldigten. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1988160146.X0... mehr lesen...