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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
FinStrG §115;Rechtssatz
Die eingehende Belehrung des Abgabenschuldners über den unterschiedlichen Verfahrensablauf bei einer Erledigung nach § 146 FinStrG und einem ordentlichen Finanzstrafverfahren (verbunden mit der Aufnahme einer Tatbeschreibung) stellt keinen die Willensentscheidung des Abgabenschuldners über die Abgabe einer Einverständniserklärung nach § 146 Abs 1 FinStrG beeinflussenden "unzulässigen Druck" dar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989160116.X04Im RIS seit
07.09.1989