Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer ist Rechtsanwalt in Innsbruck. Mit Erkenntnis des Disziplinarrats der Tiroler Rechtsanwaltskammer (in der Folge: Disziplinarrat) vom 28. April 1999, Z D 13/98, DV 23/98 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, das Disziplinarvergehen der Berufspflichtenverletzung und der Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes dadurch begangen zu haben, daß er auf Grund dreier rechtskräftiger Zahlungsbefehle gegen die drei beklagten P... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VG Art144 Abs1 / BescheidEMRK Art6 Abs3 litdEMRK Art7DSt 1990 §1DSt 1990 §3DSt 1990 §36RL-BA 1977 §2
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch
Verhängung einer Disziplinarstrafe über einen Rechtsanwalt wegen
Verfolgung von Ansprüchen mit unangemessener Härte -
"Kostenschinderei"; vertretbare Nichtanwendung des Absehens von der
Verfolgung wegen geringfü... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Gegen den Beschwerdeführer - er ist Rechtsanwalt in Innsbruck - wurde mit Einleitungsbeschluß des Disziplinarrates der Tiroler Rechtsanwaltskammer (im folgenden: Disziplinarrat) vom 30. Jänner 1997 der Vorwurf erhoben, er stehe im Verdacht ein Disziplinarvergehen begangen zu haben, weil er "es als mittlerweiliger Stellvertreter gemäß §34 Abs1 lita und d RAO des Dr. D R-H unterlassen habe, eine pflichtgemäße Tätigkeit als mittlerweiliger Stel... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VG Art83 Abs2B-VG Art90 Abs2EMRK Art6 Abs1 / VerfahrensgarantienDSt 1990 §36
Leitsatz: Keine Verletzung im Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen
Richter und auf ein faires Verfahren durch Verhängung einer
Disziplinarstrafe über einen Rechtsanwalt; Gegenstand des
Schuldspruchs vom Tatvorwurf des Einleitungsbeschlusses mitumfaßt
Rechtssatz: Dem Einle... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I.1. Der Beschwerdeführer ist Rechtsanwalt in Oberösterreich. Mit Erkenntnis des Disziplinarrates der Oberösterreichischen Rechtsanwaltskammer (im folgenden: Disziplinarrat) vom 10. Juli 1995 wurde er für schuldig erkannt, das Vergehen der Berufspflichtenverletzung und der Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes dadurch begangen zu haben, daß er die Erfüllung des ihm von den geschiedenen Ehegatten G und J M erteilten Auftrages, die grundbücherliche D... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art83 Abs2B-VG Art90 Abs2StGG Art5StGG Art6 Abs1 / ErwerbsausübungEMRK Art4 Abs2EMRK Art6 Abs2EMRK Art6 Abs3 litbRAO §9DSt 1990 §1DSt 1990 §36StPO §259 Abs1StPO §263
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte bei
Verhängung einer Disziplinarstrafe über einen Rechtsanwalt wegen
behaupteter unzulässiger Ausdehnung des Schuldvor... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer ist Rechtsanwalt in Innsbruck. Mit Erkenntnis des Disziplinarrates der Tiroler Rechtsanwaltskammer (im folgenden: Disziplinarrat) vom 14. November 1996 wurde er für schuldig erkannt, die Disziplinarvergehen der Berufspflichtenverletzung und der Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes dadurch begangen zu haben, daß er - in Kenntnis des aufrechten Bestandes des Veräußerungsverbotes zugunsten der R N und zu Lasten der A R betref... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: StGG Art5EMRK Art6 Abs1 / VerfahrensgarantienEMRK Art6 Abs3 litdDSt 1990 §36
Leitsatz: Verletzung im Recht auf ein faires Verfahren und im Eigentumsrecht
infolge bloßer Verlesung einer Zeugenaussage in der mündlichen
Verhandlung eines Disziplinarverfahrens über einen Rechtsanwalt;
Eingriff in das Fragerecht des Beschuldigten mangels Vorliegen eines
besonderen Grundes für ein Abstandnehmen ... mehr lesen...