Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer ist Rechtsanwalt in Wien. Mit Erkenntnis des Disziplinarrates der Rechtsanwaltskammer Wien (im folgenden: Disziplinarrat) vom 13. Dezember 1996 wurde er des Disziplinarvergehens der Berufspflichtenverletzung und der Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes für schuldig erkannt, weil er sich ohne Mandat und Vollmacht der Maria H und ohne deren Genehmigung am 30. November 1993 gegenüber einem Redakteur einer österreichischen... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: EMRK Art6 Abs1 / VerfahrensgarantienDSt 1990 §16 Abs5
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch
Verhängung einer Disziplinarstrafe über einen Rechtsanwalt wegen der
Behauptung eines Vertretungsverhältnisses gegenüber einer
Tageszeitung ohne Mandat oder Vollmacht
Rechtssatz: Wenn der Beschwerdeführer behauptet, daß im Verf... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. Mit Erkenntnis vom 18.1.1989, D 19/85-46, hat der Disziplinarrat der Oberösterreichischen Rechtsanwaltskammer den Disziplinarbeschuldigten der Disziplinarvergehen der Verletzung der Pflichten seines Berufes und der Beeinträchtigung der Ehre und des Ansehens des Standes in drei Fällen schuldig erkannt; er habe "a) im Verfahren C130/84 des BG M in der am 2.11.1984 beim Erstgericht eingelangten Berufung die unrichtige Behauptung aufgestellt, daß der ... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art83 Abs2EMRK Art6 Abs1 / VerfahrensgarantienDSt 1990 §16 Abs5StGB §28 Abs1StGB §31StGB §40
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch
die Verhängung einer Disziplinarstrafe über einen Rechtsanwalt
Rechtssatz: Keine überlange Verfahrensdauer. Keine willkürliche Verhängung einer Diszip... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Mit Erkenntnis des Disziplinarrates der Rechtsanwaltskammer Wien vom 27. November 1989 wurde Dr. A. K. des Disziplinarvergehens der Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes schuldig erkannt und hiezu zu einer Geldbuße in der Höhe von 50.000 S verurteilt. Nach Inhalt des Punktes I des Schuldspruches hat er "1. (zu D 92/85) entgegen der Zusage seines Substituten Rechtsanwalt Dr.(G. W.) vom 22.Jänner 1985, die Rechtsschutzversicherung seines... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktEMRK Art6 Abs1 / VerfahrensgarantienDSt 1990 §16 Abs5
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte bei
Verhängung einer Disziplinarstrafe über einen Rechtsanwalt
Rechtssatz: Keine Verletzung des fair trial. In der Gegenschrift der belangten Behörde wird vorgebracht, daß der Generalprokurator nur de... mehr lesen...