Index
27 RechtspflegeNorm
EMRK Art6 Abs1 / VerfahrensgarantienLeitsatz
Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch Verhängung einer Disziplinarstrafe über einen Rechtsanwalt wegen der Behauptung eines Vertretungsverhältnisses gegenüber einer Tageszeitung ohne Mandat oder VollmachtRechtssatz
Wenn der Beschwerdeführer behauptet, daß im Verfahren der Grundsatz des Parteiengehörs verletzt wurde, weil sich die Behörde nicht mit einem bestimmten Vorbringen auseinandergesetzt hat, ist ihm zu entgegnen, daß in einer solchen Unterlassung keine Verletzung des Parteiengehörs liegt.
Schlagworte
Rechtsanwälte, Disziplinarrecht Rechtsanwälte, Verwaltungsverfahren, ParteiengehörEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2000:B1579.1998Dokumentnummer
JFR_09999387_98B01579_01