Index: 90 Straßenverkehrsrecht, Kraftfahrrecht90/01 Straßenverkehrsordnung 1960
Norm: B-VG Art83 Abs2 / Ablehnung / der ZuständigkeitB-VG Art144 Abs1 / Anlaßfall
Rechtssatz: Anlaßfallwirkung der Aufhebung der Wortfolge "nach Z. 4" in §94d Z6 StVO 1960 mit E v 12.10.91, G190/91. Verletzung des Beschwerdeführers im Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter infolge unrechtmäßiger Ablehnung der Zuständigkeit der... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Mit dem vor dem Verfassungsgerichtshof gemäß Art144 Abs1 B-VG angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde die Vorstellung des nunmehrigen Beschwerdeführers gegen die Zurückweisung seines Antrages auf Bewilligung der unbeschränkten Ausnahme von dem am 25. Jänner 1988 gemäß §87 StVO 1960 erlassenen Fahrverbot durch den Gemeindevorstand ab. Begründend wurde ausgeführt, daß der Gemeinde Kössen für die Bewilligung von Ausnahmen vom gegenständlichen Fahrve... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art83 Abs2 / Ablehnung / der ZuständigkeitB-VG Art144 Abs1 / Anlaßfall
Rechtssatz: Anlaßfallwirkung der Aufhebung der Wortfolge "nach Z. 4" in §94d Z6 StVO 1960 mit E v 12.10.91, G190/91. Verletzung des Beschwerdeführers im Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter infolge unrechtmäßiger Ablehnung der Zuständigkeit der... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Mit dem vor dem Verfassungsgerichtshof gemäß Art144 Abs1 B-VG angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde die Vorstellung des nunmehrigen Beschwerdeführers gegen die Zurückweisung seines Antrages auf Bewilligung der unbeschränkten Ausnahme von dem am 25. Jänner 1988 gemäß §87 StVO 1960 erlassenen Fahrverbot durch den Gemeindevorstand ab. Begründend wurde ausgeführt, daß der Gemeinde Kössen für die Bewilligung von Ausnahmen vom gegenständlichen Fahrve... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art83 Abs2 / Ablehnung / der ZuständigkeitB-VG Art144 Abs1 / Anlaßfall
Rechtssatz: Anlaßfallwirkung der Aufhebung der Wortfolge "nach Z. 4" in §94d Z6 StVO 1960 mit E v 12.10.91, G190/91. Verletzung des Beschwerdeführers im Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter infolge unrechtmäßiger Ablehnung der Zuständigkeit der... mehr lesen...
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Rechtssatz: Anlaßfallwirkung der Aufhebung der Wortfolge "nach Z. 4" in §94d Z6 StVO 1960 mit E v 12.10.91, G190/91. Verletzung des Beschwerdeführers im Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter infolge unrechtmäßiger Ablehnung der Zuständigkeit der... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Mit dem vor dem Verfassungsgerichtshof gemäß Art144 Abs1 B-VG angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde die Vorstellung des nunmehrigen Beschwerdeführers gegen die Zurückweisung seines Antrages auf Bewilligung der unbeschränkten Ausnahme von dem am 25. Jänner 1988 gemäß §87 StVO 1960 erlassenen Fahrverbot durch den Gemeindevorstand ab. Begründend wurde ausgeführt, daß der Gemeinde Kössen für die Bewilligung von Ausnahmen vom gegenständlichen Fahrve... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art83 Abs2 / Ablehnung / der ZuständigkeitB-VG Art144 Abs1 / Anlaßfall
Rechtssatz: Anlaßfallwirkung der Aufhebung der Wortfolge "nach Z. 4" in §94d Z6 StVO 1960 mit E v 12.10.91, G190/91. Verletzung des Beschwerdeführers im Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter infolge unrechtmäßiger Ablehnung der Zuständigkeit der... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Mit dem vor dem Verfassungsgerichtshof gemäß Art144 Abs1 B-VG angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde die Vorstellung des nunmehrigen Beschwerdeführers gegen die Zurückweisung seines Antrages auf Bewilligung der unbeschränkten Ausnahme von dem am 25. Jänner 1988 gemäß §87 StVO 1960 erlassenen Fahrverbot durch den Gemeindevorstand ab. Begründend wurde ausgeführt, daß der Gemeinde Kössen für die Bewilligung von Ausnahmen vom gegenständlichen Fahrve... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Mit dem vor dem Verfassungsgerichtshof gemäß Art144 Abs1 B-VG angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde die Vorstellung des nunmehrigen Beschwerdeführers gegen die Zurückweisung seines Antrages auf Bewilligung der unbeschränkten Ausnahme von dem am 25. Jänner 1988 gemäß §87 StVO 1960 erlassenen Fahrverbot durch den Gemeindevorstand ab. Begründend wurde ausgeführt, daß der Gemeinde Kössen für die Bewilligung von Ausnahmen vom gegenständlichen Fahrve... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. 1. Mit dem vor dem Verfassungsgerichtshof gemäß Art144 Abs1 B-VG angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde die Vorstellung des nunmehrigen Beschwerdeführers gegen die Zurückweisung seines Antrages auf Bewilligung der unbeschränkten Ausnahme von dem am 25. Jänner 1988 gemäß §87 StVO 1960 erlassenen Fahrverbot durch den Gemeindevorstand ab. Begründend wurde ausgeführt, daß der Gemeinde Kössen für die Bewilligung von Ausnahmen vom gegenständlichen Fahrve... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. 1. Mit dem vor dem Verfassungsgerichtshof gemäß Art144 Abs1 B-VG angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde die Vorstellung des nunmehrigen Beschwerdeführers gegen die Zurückweisung seines Antrages auf Bewilligung der unbeschränkten Ausnahme von dem am 25. Jänner 1988 gemäß §87 StVO 1960 erlassenen Fahrverbot durch den Gemeindevorstand ab. Begründend wurde ausgeführt, daß der Gemeinde Kössen für die Bewilligung von Ausnahmen vom gegenständlichen Fahrve... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. 1. Mit dem vor dem Verfassungsgerichtshof gemäß Art144 Abs1 B-VG angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde die Vorstellung des nunmehrigen Beschwerdeführers gegen die Zurückweisung seines Antrages auf Bewilligung der unbeschränkten Ausnahme von dem am 25. Jänner 1988 gemäß §87 StVO 1960 erlassenen Fahrverbot durch den Gemeindevorstand ab. Begründend wurde ausgeführt, daß der Gemeinde Kössen für die Bewilligung von Ausnahmen vom gegenständlichen Fahrve... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Mit dem vor dem Verfassungsgerichtshof gemäß Art144 Abs1 B-VG angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde die Vorstellung des nunmehrigen Beschwerdeführers gegen die Zurückweisung seines Antrages auf Bewilligung der unbeschränkten Ausnahme von dem am 25. Jänner 1988 gemäß §87 StVO 1960 erlassenen Fahrverbot durch den Gemeindevorstand ab. Begründend wurde ausgeführt, daß der Gemeinde Kössen für die Bewilligung von Ausnahmen vom gegenständlichen Fahrve... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art83 Abs2 / Ablehnung / der ZuständigkeitB-VG Art144 Abs1 / Anlaßfall
Rechtssatz: Anlaßfallwirkung der Aufhebung der Wortfolge "nach Z. 4" in §94d Z6 StVO 1960 mit E v 12.10.91, G190/91. Verletzung des Beschwerdeführers im Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter infolge unrechtmäßiger Ablehnung der Zuständigkeit der... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Mit dem vor dem Verfassungsgerichtshof gemäß Art144 Abs1 B-VG angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde die Vorstellung des nunmehrigen Beschwerdeführers gegen die Zurückweisung seines Antrages auf Bewilligung der unbeschränkten Ausnahme von dem am 25. Jänner 1988 gemäß §87 StVO 1960 erlassenen Fahrverbot durch den Gemeindevorstand ab. Begründend wurde ausgeführt, daß der Gemeinde Kössen für die Bewilligung von Ausnahmen vom gegenständlichen Fahrve... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art83 Abs2 / Ablehnung / der ZuständigkeitB-VG Art144 Abs1 / Anlaßfall
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Entscheidungsgründe: I. 1. Mit dem vor dem Verfassungsgerichtshof gemäß Art144 Abs1 B-VG angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde die Vorstellung des nunmehrigen Beschwerdeführers gegen die Zurückweisung seines Antrages auf Bewilligung der unbeschränkten Ausnahme von dem am 25. Jänner 1988 gemäß §87 StVO 1960 erlassenen Fahrverbot durch den Gemeindevorstand ab. Begründend wurde ausgeführt, daß der Gemeinde Kössen für die Bewilligung von Ausnahmen vom gegenständlichen Fahrve... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art83 Abs2 / Ablehnung / der ZuständigkeitB-VG Art144 Abs1 / Anlaßfall
Rechtssatz: Anlaßfallwirkung der Aufhebung der Wortfolge "nach Z. 4" in §94d Z6 StVO 1960 mit E v 12.10.91, G190/91. Verletzung des Beschwerdeführers im Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter infolge unrechtmäßiger Ablehnung der Zuständigkeit der... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art83 Abs2 / Ablehnung / der ZuständigkeitB-VG Art144 Abs1 / Anlaßfall
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Entscheidungsgründe: I. 1. Mit dem vor dem Verfassungsgerichtshof gemäß Art144 Abs1 B-VG angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde die Vorstellung des nunmehrigen Beschwerdeführers gegen die Zurückweisung seines Antrages auf Bewilligung der unbeschränkten Ausnahme von dem am 25. Jänner 1988 gemäß §87 StVO 1960 erlassenen Fahrverbot durch den Gemeindevorstand ab. Begründend wurde ausgeführt, daß der Gemeinde Kössen für die Bewilligung von Ausnahmen vom gegenständlichen Fahrve... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art83 Abs2 / Ablehnung / der ZuständigkeitB-VG Art144 Abs1 / Anlaßfall
Rechtssatz: Anlaßfallwirkung der Aufhebung der Wortfolge "nach Z. 4" in §94d Z6 StVO 1960 mit E v 12.10.91, G190/91. Verletzung des Beschwerdeführers im Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter infolge unrechtmäßiger Ablehnung der Zuständigkeit der... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Mit dem vor dem Verfassungsgerichtshof gemäß Art144 Abs1 B-VG angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde die Vorstellung des nunmehrigen Beschwerdeführers gegen die Zurückweisung seines Antrages auf Bewilligung der unbeschränkten Ausnahme von dem am 25. Jänner 1988 gemäß §87 StVO 1960 erlassenen Fahrverbot durch den Gemeindevorstand ab. Begründend wurde ausgeführt, daß der Gemeinde Kössen für die Bewilligung von Ausnahmen vom gegenständlichen Fahrve... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Mit dem vor dem Verfassungsgerichtshof gemäß Art144 Abs1 B-VG angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde die Vorstellung des nunmehrigen Beschwerdeführers gegen die Zurückweisung seines Antrages auf Bewilligung der unbeschränkten Ausnahme von dem am 25. Jänner 1988 gemäß §87 StVO 1960 erlassenen Fahrverbot durch den Gemeindevorstand ab. Begründend wurde ausgeführt, daß der Gemeinde Kössen für die Bewilligung von Ausnahmen vom gegenständlichen Fahrve... mehr lesen...