Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich fasst durch die Richterin Mag. Steger über die Beschwerde des Herrn A, ***, ***, vom 28. Juli 2021 gegen den Bescheid des Gemeindevorstandes der Marktgemeinde *** vom 20. Juli 2021, GZ. ***, mit dem die Berufung des Beschwerdeführers vom 29. Juni.2021 gegen den Bescheid des Bürgermeisters der Marktgemeinde *** vom 22. Juni 2021, GZ. ***, betreffend Erteilung eines baupolizeilichen Auftrages samt Baueinstellung nach der NÖ Bauordnung 2014... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 10.09.2021 Norm: B-VG Art8 Abs1VwGVG 2014 §9AVG 1991 §13 Abs3BauO NÖ 2014 §29
Rechtssatz: Nach der Rsp des VwGH sind schriftliche Anbringen grundsätzlich in deutscher Sprache zu formulieren und besteht im Allgemeinen kein Anspruch auf Verwendung einer Fremdensprache im schriftlichen Verkehr mit der Behörde. Schlagworte Bau- und Raumordnungsrecht;... mehr lesen...
Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich fasst durch Mag. Holz als Einzelrichterin über die als Beschwerde zu behandelnde Eingabe des Herrn A, ***, *** (UNGARN), gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Korneuburg vom 09.01.2019, Zl. ***, betreffend Bestrafungen nach dem Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (LSD-BG), folgenden BESCHLUSS: 1. Die Beschwerde wird gemäß § 31 Abs. 1 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) als unzulässig zurückgew... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 03.04.2019 Norm: VwGVG 2014 §17AVG 1991 §13 Abs3B-VG Art8 Abs1
Rechtssatz: Schriftliche Anbringen sind grundsätzlich in deutscher Sprache zu formulieren und es besteht im Allgemeinen kein Anspruch auf die Verwendung einer Fremdsprache im schriftlichen Verkehr mit der Behörde (vgl VwGH Ra 2016/01/0288), sofern nicht ein Fall der Zulassung einer weiteren Sprache als Amtssprache... mehr lesen...
Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat durch Hofrat Mag. Größ als Einzelrichter aufgrund der Beschwerde des A gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Hollabrunn vom 19.10.2018, Zl. ***, betreffend Bestrafung nach der Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO 1960) folgenden BESCHLUSS gefasst: Die Eingabe wird als unzulässig zurückgewiesen. Rechtsgrundlagen: Art 8 Abs. 1 BVG idF BGBl Nr. 81/2005 §§ 9 Abs. 1 und 31 Abs. 1 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 09.01.2019 Norm: B-VG Art8 Abs1VwGVG 2014 §9
Rechtssatz: Unbeschadet verfassungsrechtlich verankerter Minderheitenrechte sind schriftliche und mündliche Anbringen in deutscher Sprache zu formulieren, da die Amtssprache in Österreich grundsätzlich die deutsche Sprache ist [vgl Art 8 Abs 1 B-VG idF BGBl 81/2005]. Schlagworte Verkehrsrecht; Verwaltu... mehr lesen...