Norm: ABGB §5ABGB §12B-VG Art49StGG Art2
Rechtssatz: Für zivilgerichtliche Erkenntnisse besteht kein Rückwirkungsverbot. Änderungen der Judikatur erfassen auch davor verwirklichte Sachverhalte. Entscheidungstexte 1 Ob 212/97a Entscheidungstext OGH 25.11.1997 1 Ob 212/97a Veröff: SZ 70/245 8 ObS 208/98s Entscheidungstext OGH 24.08.... mehr lesen...
Norm: ABGB §2B-VG Art48B-VG Art49BGBlG §2 Abs5 Z1IPRG §4 Abs1
Rechtssatz: Zwischenstaatliche (sozialversicherungsrechtliche) Abkommen sind gemäß Art 48, 49 B-VG in Verbindung mit § 2 Abs 5 Z 1 BGBlG im Bundesgesetzblatt kundzumachen, sodaß es zufolge dieser allgemeinen Zugänglichkeit für jedermann (§ 2 ABGB) auch keiner Anfrage (vergleichbar etwa jener an das Bundesministerium für Justiz gemäß § 4 Abs 1 IPRG über fremdes = ausländisches Kollisi... mehr lesen...
Norm: B-VG Art7B-VG Art49TirGVG 1983 idF LGBl 1991/74 §16TirGVG 1993 §35
Rechtssatz: Es gibt kein (uneingeschränktes) verfassungsrechtliches Rückwirkungsverbot (VfSlg 2009; VfSlg 5411; JBl 1978,421 ua). Rückwirkende Gesetze sind durch den Gleichheitssatz nicht ausgeschlossen, sie bedürfen aber besonderer, sie rechtfertigende
Gründe: (VfSlg 12241; 12639; 12688). Durch die Einräumung der Klagebefugnis (die sich auch auf Rechtsgeschäfte erstreckt, ... mehr lesen...
Norm: BG über das BGBl §2 Abs1 litbB-VG Art49B-VG Art50
Rechtssatz: Der Kundmachung des Beitrittes eines weiteren Staates zu einem multilateralen Abkommen kommt keine konstitutive Wirkung zu. Entscheidungstexte 3 Ob 117/93 Entscheidungstext OGH 20.10.1993 3 Ob 117/93 Veröff: SZ 66/131 = EvBl 1994/105 S 513 European Case Law Identifier... mehr lesen...
Norm: ABGB §9B-VG Art18 Abs2B-VG Art44B-VG Art49
Rechtssatz: Aus dem Umstand, daß die Rechtordnung verschiedener Formen des Rechts, wie Verfassungsgesetze, Gesetze, Verordnungen kennt, ergibt sich ein Stufenbau der Rechtserzeugung (Rang der Rechtsquellen), der zur Folge hat, daß Normen höherer Stufe wohl solcher niedrigerer Rechtsform aufheben können, nicht aber von diesen aufgehoben werden können. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §3Österreichischer - Polnischer Vertrag BGBl 1974/79 Art40B-VG Art49B-VG Art50
Rechtssatz: Zur Frage der Anwendbarkeit dieser Bestimmungen auf Abhandlungen nach Erblassern, die vor Inkrafttreten des Vertrages (20.02.1974) gestorben sind (Rückwirckungsverbot). Entscheidungstexte 6 Ob 58/75 Entscheidungstext OGH 30.07.1975 6 Ob 58/75 EvBl 1976/85 S 159 ... mehr lesen...
Norm: B-VG Art49StV allg
Rechtssatz: Gemäß Art 49 B-VG im Zusammenhang mit Art 50 B-VG werden politische und gesetzändernde StV den Gesetzen gleichgestellt, sodaß ein späterer StV ein früheres Gesetz ändern könnte, soferne der Inhalt des StV kein Ausführungsgesetz erfordert. Entscheidungstexte Rkv 16/56 Entscheidungstext OGH 17.03.1956 Rkv 16/56 Veröff: EvBl 1956/184 ... mehr lesen...
Norm: B-VG Art493.RStG §23 Abs1StV Art22
Rechtssatz: Der StV schafft, ohne daß er erst in ein formelles Gesetz transformiert werden müßte, auch für die einzelnen Staatsorgane und für die einzelnen Staatsbürger unmittelbar wirksames Recht. Art 22 des StV bedarf auch insoferne, als er den Übergang ehemaliger deutscher Vermögenswerte von den Alliierten auf Österreich betrifft, hinsichtlich des damit ausgesprochenen Überganges des Eigentums auf die... mehr lesen...
Norm: B-VG Art9B-VG Art49EO §9 DStaatsvertrag von Wien betreffend die Wiederherstellung eines unabhängigen und demokratischen Österreich - StV 1955 Art22
Rechtssatz: Eine bereits vor Inkrafttreten des Staatsvertrages zugunsten des Deutschen Reichs (deutschen Eigentums), das durch einen Abwesenheitskurator vertreten war, bewilligte Exekution wir durch die mittlerweilige Inkraftsetzung des Staatsvertrag nicht hinfällig. Entsch... mehr lesen...