Norm
BG über das BGBl §2 Abs1 litbRechtssatz
Der Kundmachung des Beitrittes eines weiteren Staates zu einem multilateralen Abkommen kommt keine konstitutive Wirkung zu.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0052940Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
27.12.2013