RS OGH 1993/10/20 3Ob117/93

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.10.1993
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Norm

BG über das BGBl §2 Abs1 litb
B-VG Art49
B-VG Art50

Rechtssatz

Der Kundmachung des Beitrittes eines weiteren Staates zu einem multilateralen Abkommen kommt keine konstitutive Wirkung zu.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0052940

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

27.12.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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