Entscheidungen zu § artikel144 Abs. 1 B-VG

Verfassungsgerichtshof

21.813 Dokumente

Entscheidungen 8.311-8.340 von 21.813

RS Vfgh 1989/6/19 B1837/88

Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art5 / Verwaltungsakt / VerletzungStGG Art9FinStrG §89 Abs1FinStrG §93 Abs1FinStrG §93 Abs4
Leitsatz: Änderung eines in einem verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren ausgestellten Hausdurchsuchungsbefehles im Sinn einer Berichtigung der Anschrift des zu durchsuchenden Hauses durch ein Exekuti... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 19.06.1989

TE Vfgh Erkenntnis 1989/6/19 B1837/88

Entscheidungsgründe: I. 1. Die vorliegende, offenkundig auf Art144 Abs1 zweiter Satz B-VG gestützte Beschwerde wendet sich gegen die von Organen des Zollamtes Salzburg am 6. Oktober 1988 in dem der Beschwerdeführerin gehörenden und von ihr bewohnten Haus durchgeführte Hausdurchsuchung und die Beschlagnahme von hiebei gefundenen 35 Teppichen. Diese Maßnahmen seien durch den auf §93 Abs1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) idF der Novelle BGBl. 571/1985 gestützten, vom Vorsitzenden des... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 19.06.1989

RS Vfgh 1989/6/19 B1837/88

Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art5 / Verwaltungsakt / VerletzungStGG Art9FinStrG §89 Abs1FinStrG §93 Abs1FinStrG §93 Abs4
Leitsatz: Änderung eines in einem verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren ausgestellten Hausdurchsuchungsbefehles im Sinn einer Berichtigung der Anschrift des zu durchsuchenden Hauses durch ein Exekuti... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 19.06.1989

TE Vfgh Erkenntnis 1989/6/19 B1837/88

Entscheidungsgründe: I. 1. Die vorliegende, offenkundig auf Art144 Abs1 zweiter Satz B-VG gestützte Beschwerde wendet sich gegen die von Organen des Zollamtes Salzburg am 6. Oktober 1988 in dem der Beschwerdeführerin gehörenden und von ihr bewohnten Haus durchgeführte Hausdurchsuchung und die Beschlagnahme von hiebei gefundenen 35 Teppichen. Diese Maßnahmen seien durch den auf §93 Abs1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) idF der Novelle BGBl. 571/1985 gestützten, vom Vorsitzenden des... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 19.06.1989

RS Vfgh 1989/6/19 B1837/88

Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art5 / Verwaltungsakt / VerletzungStGG Art9FinStrG §89 Abs1FinStrG §93 Abs1FinStrG §93 Abs4
Leitsatz: Änderung eines in einem verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren ausgestellten Hausdurchsuchungsbefehles im Sinn einer Berichtigung der Anschrift des zu durchsuchenden Hauses durch ein Exekuti... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 19.06.1989

TE Vfgh Erkenntnis 1989/6/19 B1837/88

Entscheidungsgründe: I. 1. Die vorliegende, offenkundig auf Art144 Abs1 zweiter Satz B-VG gestützte Beschwerde wendet sich gegen die von Organen des Zollamtes Salzburg am 6. Oktober 1988 in dem der Beschwerdeführerin gehörenden und von ihr bewohnten Haus durchgeführte Hausdurchsuchung und die Beschlagnahme von hiebei gefundenen 35 Teppichen. Diese Maßnahmen seien durch den auf §93 Abs1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) idF der Novelle BGBl. 571/1985 gestützten, vom Vorsitzenden des... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 19.06.1989

RS Vfgh 1989/6/19 B1837/88

Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art5 / Verwaltungsakt / VerletzungStGG Art9FinStrG §89 Abs1FinStrG §93 Abs1FinStrG §93 Abs4
Leitsatz: Änderung eines in einem verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren ausgestellten Hausdurchsuchungsbefehles im Sinn einer Berichtigung der Anschrift des zu durchsuchenden Hauses durch ein Exekuti... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 19.06.1989

TE Vfgh Erkenntnis 1989/6/19 B1837/88

Entscheidungsgründe: I. 1. Die vorliegende, offenkundig auf Art144 Abs1 zweiter Satz B-VG gestützte Beschwerde wendet sich gegen die von Organen des Zollamtes Salzburg am 6. Oktober 1988 in dem der Beschwerdeführerin gehörenden und von ihr bewohnten Haus durchgeführte Hausdurchsuchung und die Beschlagnahme von hiebei gefundenen 35 Teppichen. Diese Maßnahmen seien durch den auf §93 Abs1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) idF der Novelle BGBl. 571/1985 gestützten, vom Vorsitzenden des... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 19.06.1989

RS Vfgh 1989/6/19 B1837/88

Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art5 / Verwaltungsakt / VerletzungStGG Art9FinStrG §89 Abs1FinStrG §93 Abs1FinStrG §93 Abs4
Leitsatz: Änderung eines in einem verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren ausgestellten Hausdurchsuchungsbefehles im Sinn einer Berichtigung der Anschrift des zu durchsuchenden Hauses durch ein Exekuti... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 19.06.1989

TE Vfgh Erkenntnis 1989/6/19 B1837/88

Entscheidungsgründe: I. 1. Die vorliegende, offenkundig auf Art144 Abs1 zweiter Satz B-VG gestützte Beschwerde wendet sich gegen die von Organen des Zollamtes Salzburg am 6. Oktober 1988 in dem der Beschwerdeführerin gehörenden und von ihr bewohnten Haus durchgeführte Hausdurchsuchung und die Beschlagnahme von hiebei gefundenen 35 Teppichen. Diese Maßnahmen seien durch den auf §93 Abs1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) idF der Novelle BGBl. 571/1985 gestützten, vom Vorsitzenden des... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 19.06.1989

RS Vfgh 1989/6/19 B1837/88

Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art5 / Verwaltungsakt / VerletzungStGG Art9FinStrG §89 Abs1FinStrG §93 Abs1FinStrG §93 Abs4
Leitsatz: Änderung eines in einem verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren ausgestellten Hausdurchsuchungsbefehles im Sinn einer Berichtigung der Anschrift des zu durchsuchenden Hauses durch ein Exekuti... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 19.06.1989

RS Vfgh 1989/6/19 B1837/88

Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art5 / Verwaltungsakt / VerletzungStGG Art9FinStrG §89 Abs1FinStrG §93 Abs1FinStrG §93 Abs4
Leitsatz: Änderung eines in einem verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren ausgestellten Hausdurchsuchungsbefehles im Sinn einer Berichtigung der Anschrift des zu durchsuchenden Hauses durch ein Exekuti... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 19.06.1989

TE Vfgh Erkenntnis 1989/6/13 B1453/88

Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer bringt in der auf Art144 (Abs1 zweiter Satz) B-VG gestützten Beschwerde vor, er habe im Jahre 1988 während seines Aufenthaltes in Österreich eine Wohnung bewohnt. Es habe sich um eine ihm gehörende Eigentumswohnung gehandelt. Am 7. Juli 1988 - damals habe er sich bereits seit einigen Monaten im Ausland befunden - seien gegen 05,45 Uhr Polizeibeamte in seiner Wohnung erschienen und hätten diese - ohne Angabe von Gründen - durchsu... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 13.06.1989

TE Vfgh Erkenntnis 1989/6/13 B142/88

Entscheidungsgründe: I. 1. F T beantragt mit ihrer an den Verfassungsgerichtshof gerichteten Beschwerde nach Art144 Abs1 B-VG die kostenpflichtige Feststellung, sie sei dadurch, daß sie am 21. Dezember 1987 um ca. 8.00 Uhr von Organen der Bundespolizeidirektion Wien festgenommen und bis 22. Dezember 1987, 14.00 Uhr in Haft gehalten wurde, im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf persönliche Freiheit gemäß Art8 StGG verletzt worden. 2. Die - durch die Finanzprokuratu... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 13.06.1989

TE Vfgh Erkenntnis 1989/6/13 B1722/88

Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer begehrt mit der vorliegenden, auf Art144 (Abs1 zweiter Satz) B-VG gestützten Beschwerde, kostenpflichtig festzustellen, daß er dadurch, daß ihn Organe der Bundespolizeidirektion Wien am 8. September 1988 in 1020 Wien, Untere Augartenstraße 23 in seinem Geschäftslokal mindestens 45 Minuten lang angehalten hätten sowie dadurch, daß eine Durchsuchung der Geschäftsräumlichkeiten vorgenommen worden sei, in seinen verfassungsgesetzlich gewä... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 13.06.1989

TE Vfgh Erkenntnis 1989/6/13 B1722/88

Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer begehrt mit der vorliegenden, auf Art144 (Abs1 zweiter Satz) B-VG gestützten Beschwerde, kostenpflichtig festzustellen, daß er dadurch, daß ihn Organe der Bundespolizeidirektion Wien am 8. September 1988 in 1020 Wien, Untere Augartenstraße 23 in seinem Geschäftslokal mindestens 45 Minuten lang angehalten hätten sowie dadurch, daß eine Durchsuchung der Geschäftsräumlichkeiten vorgenommen worden sei, in seinen verfassungsgesetzlich gewä... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 13.06.1989

RS Vfgh 1989/6/13 B1722/88

Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / HausdurchsuchungB-VG Art144 Abs1 / VerhaftungB-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art8 / VerletzungStGG Art9MRK Art8 / WohnungStPO §177
Leitsatz: Gewaltsames Eindringen von Polizeibeamten in ein alsObdachlosenunterkunft dienendes ehemaliges Geschäftslokal,Festhalten mehrerer Personen; Ausübung unmittelbarer Befehls... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 13.06.1989

RS Vfgh 1989/6/13 B1722/88

Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / HausdurchsuchungB-VG Art144 Abs1 / VerhaftungB-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art8 / VerletzungStGG Art9MRK Art8 / WohnungStPO §177
Leitsatz: Gewaltsames Eindringen von Polizeibeamten in ein alsObdachlosenunterkunft dienendes ehemaliges Geschäftslokal,Festhalten mehrerer Personen; Ausübung unmittelbarer Befehls... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 13.06.1989

TE Vfgh Erkenntnis 1989/6/13 B1453/88

Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer bringt in der auf Art144 (Abs1 zweiter Satz) B-VG gestützten Beschwerde vor, er habe im Jahre 1988 während seines Aufenthaltes in Österreich eine Wohnung bewohnt. Es habe sich um eine ihm gehörende Eigentumswohnung gehandelt. Am 7. Juli 1988 - damals habe er sich bereits seit einigen Monaten im Ausland befunden - seien gegen 05,45 Uhr Polizeibeamte in seiner Wohnung erschienen und hätten diese - ohne Angabe von Gründen - durchsu... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 13.06.1989

TE Vfgh Erkenntnis 1989/6/13 B142/88

Entscheidungsgründe: I. 1. F T beantragt mit ihrer an den Verfassungsgerichtshof gerichteten Beschwerde nach Art144 Abs1 B-VG die kostenpflichtige Feststellung, sie sei dadurch, daß sie am 21. Dezember 1987 um ca. 8.00 Uhr von Organen der Bundespolizeidirektion Wien festgenommen und bis 22. Dezember 1987, 14.00 Uhr in Haft gehalten wurde, im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf persönliche Freiheit gemäß Art8 StGG verletzt worden. 2. Die - durch die Finanzprokuratu... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 13.06.1989

TE Vfgh Erkenntnis 1989/6/13 B1722/88

Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer begehrt mit der vorliegenden, auf Art144 (Abs1 zweiter Satz) B-VG gestützten Beschwerde, kostenpflichtig festzustellen, daß er dadurch, daß ihn Organe der Bundespolizeidirektion Wien am 8. September 1988 in 1020 Wien, Untere Augartenstraße 23 in seinem Geschäftslokal mindestens 45 Minuten lang angehalten hätten sowie dadurch, daß eine Durchsuchung der Geschäftsräumlichkeiten vorgenommen worden sei, in seinen verfassungsgesetzlich gewä... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 13.06.1989

RS Vfgh 1989/6/13 B1722/88

Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / HausdurchsuchungB-VG Art144 Abs1 / VerhaftungB-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art8 / VerletzungStGG Art9MRK Art8 / WohnungStPO §177
Leitsatz: Gewaltsames Eindringen von Polizeibeamten in ein alsObdachlosenunterkunft dienendes ehemaliges Geschäftslokal,Festhalten mehrerer Personen; Ausübung unmittelbarer Befehls... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 13.06.1989

TE Vfgh Erkenntnis 1989/6/13 B1453/88

Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer bringt in der auf Art144 (Abs1 zweiter Satz) B-VG gestützten Beschwerde vor, er habe im Jahre 1988 während seines Aufenthaltes in Österreich eine Wohnung bewohnt. Es habe sich um eine ihm gehörende Eigentumswohnung gehandelt. Am 7. Juli 1988 - damals habe er sich bereits seit einigen Monaten im Ausland befunden - seien gegen 05,45 Uhr Polizeibeamte in seiner Wohnung erschienen und hätten diese - ohne Angabe von Gründen - durchsu... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 13.06.1989

TE Vfgh Erkenntnis 1989/6/13 B142/88

Entscheidungsgründe: I. 1. F T beantragt mit ihrer an den Verfassungsgerichtshof gerichteten Beschwerde nach Art144 Abs1 B-VG die kostenpflichtige Feststellung, sie sei dadurch, daß sie am 21. Dezember 1987 um ca. 8.00 Uhr von Organen der Bundespolizeidirektion Wien festgenommen und bis 22. Dezember 1987, 14.00 Uhr in Haft gehalten wurde, im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf persönliche Freiheit gemäß Art8 StGG verletzt worden. 2. Die - durch die Finanzprokuratu... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 13.06.1989

TE Vfgh Erkenntnis 1989/6/13 B1722/88

Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer begehrt mit der vorliegenden, auf Art144 (Abs1 zweiter Satz) B-VG gestützten Beschwerde, kostenpflichtig festzustellen, daß er dadurch, daß ihn Organe der Bundespolizeidirektion Wien am 8. September 1988 in 1020 Wien, Untere Augartenstraße 23 in seinem Geschäftslokal mindestens 45 Minuten lang angehalten hätten sowie dadurch, daß eine Durchsuchung der Geschäftsräumlichkeiten vorgenommen worden sei, in seinen verfassungsgesetzlich gewä... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 13.06.1989

RS Vfgh 1989/6/13 B1722/88

Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / HausdurchsuchungB-VG Art144 Abs1 / VerhaftungB-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art8 / VerletzungStGG Art9MRK Art8 / WohnungStPO §177
Leitsatz: Gewaltsames Eindringen von Polizeibeamten in ein alsObdachlosenunterkunft dienendes ehemaliges Geschäftslokal,Festhalten mehrerer Personen; Ausübung unmittelbarer Befehls... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 13.06.1989

TE Vfgh Erkenntnis 1989/6/13 B1453/88

Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer bringt in der auf Art144 (Abs1 zweiter Satz) B-VG gestützten Beschwerde vor, er habe im Jahre 1988 während seines Aufenthaltes in Österreich eine Wohnung bewohnt. Es habe sich um eine ihm gehörende Eigentumswohnung gehandelt. Am 7. Juli 1988 - damals habe er sich bereits seit einigen Monaten im Ausland befunden - seien gegen 05,45 Uhr Polizeibeamte in seiner Wohnung erschienen und hätten diese - ohne Angabe von Gründen - durchsu... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 13.06.1989

TE Vfgh Erkenntnis 1989/6/13 B142/88

Entscheidungsgründe: I. 1. F T beantragt mit ihrer an den Verfassungsgerichtshof gerichteten Beschwerde nach Art144 Abs1 B-VG die kostenpflichtige Feststellung, sie sei dadurch, daß sie am 21. Dezember 1987 um ca. 8.00 Uhr von Organen der Bundespolizeidirektion Wien festgenommen und bis 22. Dezember 1987, 14.00 Uhr in Haft gehalten wurde, im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf persönliche Freiheit gemäß Art8 StGG verletzt worden. 2. Die - durch die Finanzprokuratu... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 13.06.1989

TE Vfgh Erkenntnis 1989/6/13 B1722/88

Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer begehrt mit der vorliegenden, auf Art144 (Abs1 zweiter Satz) B-VG gestützten Beschwerde, kostenpflichtig festzustellen, daß er dadurch, daß ihn Organe der Bundespolizeidirektion Wien am 8. September 1988 in 1020 Wien, Untere Augartenstraße 23 in seinem Geschäftslokal mindestens 45 Minuten lang angehalten hätten sowie dadurch, daß eine Durchsuchung der Geschäftsräumlichkeiten vorgenommen worden sei, in seinen verfassungsgesetzlich gewä... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 13.06.1989

TE Vfgh Erkenntnis 1989/6/13 B1453/88

Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer bringt in der auf Art144 (Abs1 zweiter Satz) B-VG gestützten Beschwerde vor, er habe im Jahre 1988 während seines Aufenthaltes in Österreich eine Wohnung bewohnt. Es habe sich um eine ihm gehörende Eigentumswohnung gehandelt. Am 7. Juli 1988 - damals habe er sich bereits seit einigen Monaten im Ausland befunden - seien gegen 05,45 Uhr Polizeibeamte in seiner Wohnung erschienen und hätten diese - ohne Angabe von Gründen - durchsu... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 13.06.1989

Entscheidungen 8.311-8.340 von 21.813

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