Norm: ASVG idF vor der 46.ASVGNov §90
Rechtssatz: Gemäß § 90 ASVG in der vor der 46. ASVGNov geltenden Fassung ruht eine Pension dann, wenn sie während eines Krankengeldanspruches anfällt. Wenn aber Krankengeld während eines Pensionsanspruches anfällt und der Krankengeldanspruch aus einem anderen Versicherungsverhältnis herrührt als der Pensionsbezug, kommt es zu keinem Ruhen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 18. 8. 1953 geborene Kläger bezieht seit 1. 9. 1994 von der beklagten Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten eine Berufsunfähigkeitspension. In der Folge nahm er beim Landesschulrat für Oberösterreich eine befristete Teilzeitbeschäftigung auf, die durch Zeitablauf mit 28. 2. 1997 endete. Infolge einer Erkrankung erhielt er aus diesem Dienstverhältnis vom 23. 2. bis 28. 2. 1997 und vom 30. 3. bis 10. 8. 1997 Krankengeld. Mit Bescheid vom 25. ... mehr lesen...
Norm: ASVG idF 53.ASVGNov §90
Rechtssatz: Für das Ruhen der Pension kommt es nicht darauf an, ob der Pensionsbeginn (Wiederaufleben) vor oder nach dem Anfall des Krankengeldes eintritt. Lediglich für Teilpensionen soll eine Ausnahme gelten, dh daß in diesen Fällen das Krankengeld neben der (entsprechend reduzierten) Pension gebühren soll wie ein Erwerbseinkommen. Das Ruhen der Pension ist in solchen Fällen damit zu rechtfertigen, daß es bei gle... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger waren bis 31.5. bzw. 31.7.1983 Bedienstete des beklagten Versicherungsträgers. Seither beziehen sie Alterspensionen. Bis zur Beendigung ihrer Dienstverhältnisse waren sie viele Monate wegen Krankheit arbeitsunfähig, doch ruhte ihr Anspruch auf Krankengeld nach § 143 Abs 1 Z 3 ASVG. Mit dem letzten Tag ihrer Dienstverhältnisse wurden sie nach § 100 Abs 1 lit a ASVG vom Krankenstand abgeschrieben, innerhalb der dreiwöchigen Schutzfrist des § 122 Abs 2... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 2. Februar 1929 geborene Klägerin war vom 5. Februar 1973 bis zum 31. Dezember 1984 Angestellte der beklagten Partei. Seit 18. November 1983 war sie infolge Krankheit arbeitsunfähig. Das Dienstverhältnis wurde von der Klägerin wegen Inanspruchnahme der vorzeitigen Alterspension bei langer Versicherungsdauer aufgelöst; diese Pension wurde ihr mit Bescheid vom 6. März 1985 ab 1. Jänner 1985 gewährt. Ursprünglich wollte die Klägerin, daß sie von der beklag... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Alle Kläger waren Arbeitnehmer der beklagten Partei. Sie beendeten in den Jahren 1981 bis 1988 (zu den im Ersturteil jeweils genannten Zeitpunkten) ihr Dienstverhältnis; unmittelbar im Anschluß daran wurde ihnen die Berufsunfähigkeitspension bzw. Alterspension zuerkannt. Alle Kläger waren vor der Beendigung ihres Dienstverhältnisses (vor ihrer Pensionierung) wegen Krankheit unterschiedlich lang (zwischen 41 und 548 Tagen) arbeitsunfähig. Ihr Anspruch auf Krank... mehr lesen...
Norm: ASVG in der vor dem 01.01.1989 geltenden Fassung §90ASVG §122 Abs1
Rechtssatz: Der Träger der Krankenversicherung hat innerhalb der gesetzlichen und auch der allenfalls satzungsmäßig erweiterten Höchstdauer den Anspruch auf Krankengeld zu prästieren (leisten), auch wenn während der Dauer des Krankengeldanspruches eine Pension anfällt. Die Frage, ob das Krankengeld zu Unrecht bezogen wurde, ist unabhängig von einem allfälligen Ruhen der Pe... mehr lesen...