Norm
ASVG in der vor dem 01.01.1989 geltenden Fassung §90Rechtssatz
Der Träger der Krankenversicherung hat innerhalb der gesetzlichen und auch der allenfalls satzungsmäßig erweiterten Höchstdauer den Anspruch auf Krankengeld zu prästieren (leisten), auch wenn während der Dauer des Krankengeldanspruches eine Pension anfällt. Die Frage, ob das Krankengeld zu Unrecht bezogen wurde, ist unabhängig von einem allfälligen Ruhen der Pensionsansprüche zu lösen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0083767Dokumentnummer
JJR_19901120_OGH0002_010OBS00145_9000000_001