Begründung: Am 10. 3. 2003 schloss die klagende Wohnungseigentümergemeinschaft mit Anita M***** einen Dienstvertrag ab, demzufolge diese im Wohnungseigentumsobjekt M***** in I***** als Arbeiterin zur Besorgung von Reinigungsarbeiten auf Basis einer 25-Stunden-Woche tätig sein sollte. Damals war die Immobilien R***** GmbH als Hausverwalterin der klagenden Partei bestellt. Anita M***** war vom 13. 10. 2003 bis 31. 12. 2004 beim Hauptverband der Sozialversicherungsträger als Arbeiter... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei, eine Körperschaft öffentlichen Rechtes im Sinne des Protestantengesetzes 1961, BGBl 1961/182, bzw der Kundmachung der Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten über die Rechtspersönlichkeit und die Namen von Einrichtungen und Gemeinden der evangelischen Kirche vom 12. 4. 1996 (BGBl 1996/176), ist Dienstgeberin der Dienstnehmerin Angela H*****, die bei der beklagten Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt unfallversichert ist. Ange... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Schinko als Vorsitzenden, die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Fellinger und Dr. Hoch sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Reinhard Drössler (aus dem Kreis der Arbeitgeber) und Robert Ploteny (aus dem Kreis der Arbeitnehmer) als weitere Richter in der Sozialrechtssache der klagenden Partei Mag. Marcel M*****, Inhaber der ni... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger beschäftigt in seinem Privathaushalt die Dienstnehmerin Veronika B***** als Haushaltshilfe im Ausmaß von 10 Wochenstunden. Veronika B***** ist bei der beklagten Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt unfallversichert. Sie war in der Zeit von 15. 2. bis 13. 4. 2005 krankheitsbedingt arbeitsunfähig. Der Kläger leistete in diesem Zeitraum eine Entgeltfortzahlung in Höhe von EUR 737,50. Mit Bescheid vom 13. 10. 2005 lehnte die beklagte Partei den Antrag ... mehr lesen...
Norm: ASVG §53b
Rechtssatz: Dann, wenn dem Begriff des Unternehmens überhaupt keine Bedeutung zukommt, hätte eine bloße Bezugnahme auf den (in der Überschrift der
Norm: allein verwendeten) Begriff des Dienstgebers und die Beschäftigung von weniger als 51 Arbeitnehmern in § 53b Abs 2 Z 1 ASVG genügt. Entscheidungstexte 10 ObS 170/06g Entscheidungstext OGH 24.10.2006 10 ObS 170/06g B... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Pfarrcaritas betreibt (als Körperschaft öffentlichen Rechts) einen Kindergarten. Dort ist die bei der beklagten Unfallversicherung versicherte Michaela S***** als Dienstnehmerin beschäftigt; von 7. 3. 2005 bis 21. 3. 2005 war sie jedoch krankheitsbedingt arbeitsverhindert. Die Klägerin leistete Entgeltfortzahlung nach § 3 EFZG. Die klagende Pfarrcaritas betreibt (als Körperschaft öffentlichen Rechts) einen Kindergarten. Dort ist die bei der beklagten Unfall... mehr lesen...
Norm: ASVG §53b
Rechtssatz: Auch ein Frauenorden, der ein Mädchenheim führt, kann zum Kreis der Anspruchsberechtigten nach § 53b ASVG gehören. Entscheidungstexte 10 ObS 138/06a Entscheidungstext OGH 12.09.2006 10 ObS 138/06a Veröff: SZ 2006/131 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0121169 ... mehr lesen...
Begründung: Im Unternehmen der Klägerin sind insgesamt 12 Dienstnehmer beschäftigt. Hannes K*****, der bei der Klägerin seit 10. 2. 2003 als Platzmeister beschäftigt ist, war in der Zeit vom 12. 1. bis 21. 4. 2005 durch Krankheit an der Arbeit verhindert. Die Klägerin leistete für diesen Dienstnehmer volle Entgeltfortzahlung für sechs Wochen und für weitere vier Wochen im halben Ausmaß. Die Berechnung der Entgeltfortzahlungsansprüche des Hannes K***** erfolgt nach dem Arbeitsjahr. ... mehr lesen...
Begründung: Bei der klagenden Partei handelt es sich um einen Frauenorden, der in Österreich insgesamt 36 Dienstnehmer/innen beschäftigt und unter anderem auch das Mädchenheim D***** B***** in Tirol führt. Die seit 1. 12. 1998 in diesem Mädchenheim beschäftigte Elfriede L*****-S***** war vom 7. 2. bis 20. 2. 2005 unfallbedingt arbeitsverhindert und erhielt dafür von ihrem Dienstgeber Entgeltfortzahlung. Mit Bescheid vom 14. 9. 2005 lehnte die beklagte Partei den Antrag der klagende... mehr lesen...
Norm: ASVG §53b
Rechtssatz: Seit dem 1.1.2005 besteht sowohl für Zuschüsse nach Entgeltfortzahlung aufgrund von Krankheit als auch für Zuschüsse nach Entgeltfortzahlung aufgrund von Unfällen jeweils ein eigenes Kontingent von (maximal) 42 Kalendertagen. Bei Unfällen gebührt bereits ab dem ersten Tag, bei Krankheiten hingegen erst ab dem 11. Tag der Entgeltfortzahlung ein Zuschuss. Es liegt daher eine unterschiedliche Behandlung von krankheits-u... mehr lesen...
Norm: ASVG §53bEFZG §2 Abs3
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 53b Abs 2 Z 2 ASVG, die unbestritten den Regelungszweck verfolgt, einen Anspruch des Dienstgebers auf Zuschuss nach Entgeltfortzahlung bei Arbeitsverhinderung eines Dienstnehmers durch Krankheit nur bei einer länger als zehn aufeinanderfolgende Tage dauernden Arbeitsunfähigkeit zu gewähren, bezweckt nicht (auch) die vom Gesetzgeber für die Zuschussgewährung aus diesem Anlass pro Diens... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid vom 9. 3. 2006 lehnte die beklagte Partei den Antrag der klagenden Gemeinde vom 13. 2. 2006 auf Zuschuss nach Entgeltfortzahlung gemäß § 53b ASVG für die Arbeitsverhinderung ihres Dienstnehmers Michael L***** in der Zeit vom 1. 3. 2005 bis 13. 3. 2005 mit der
Begründung: ab, dass die Antragstellerin kein Unternehmen im Sinn des § 53b ASVG sei. Nach der Rechtsmittelbelehrung könne gegen diesen Bescheid innerhalb der Frist von 4 Wochen nach Zustellung Klage be... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Robert G*****, der bei der klagenden Partei seit 11. 4. 2000 als Staplerfahrer beschäftigt ist, war in der Zeit von 11. 4. bis 12. 6. 2005 durch Krankheit an der Arbeit verhindert. Die Klägerin leiste für diesen Dienstnehmer volle Entgeltfortzahlung für acht Wochen und für die restlichen Krankenstandstage im halben Ausmaß. Die Berechnung der Entgeltfortzahlungsansprüche des Robert G***** erfolgt nach dem Arbeitsjahr. Im Unternehmen der Klägerin sind insgesamt 11... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin betreibt ein Kleinunternehmen, in welchem zum Zeitpunkt der gegenständlichen Antragstellung auf Zuschussgewährung sechzehn Dienstnehmer beschäftigt waren. Der Dienstnehmer Franz G***** ist seit 4. 8. 1978 bei der Klägerin als Bäckergeselle beschäftigt und aufgrund dieser Tätigkeit bei der Beklagten unfallversichert. Er war vom 25. 7. 2005 bis 2. 10. 2005 durchgehend infolge Krankheit arbeitsunfähig und erhielt von der Klägerin in diesem Zeitraum En... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Pfarre ist Dienstgeberin der bei ihr als Friedhofsarbeiter beschäftigten Dienstnehmer Anton O*****, Anton H***** und Franz K*****, die bei der beklagten Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt unfallversichert sind. Anton O***** war vom 4. 4. bis 17. 4. 2005 krankheitsbedingt, Anton H***** vom 18. 2. bis 16. 3. 2005 krankheitsbedingt und vom 31. 3. bis 10. 4. 2005 unfallsbedingt und Franz K***** vom 14. 2. bis 2. 3. 2005 krankheitsbedingt arbeitsver... mehr lesen...
Norm: ASVG §53b
Rechtssatz: In § 53b ASVG soll zum Ausdruck gebracht werden, dass der Dienstgeber ein Unternehmen führt, in dem weniger als 51 Dienstnehmer beschäftigt werden. § 53b wurde nach den Gesetzesmaterialien mit der Intention, eine Begünstigung von Klein- und Mittelunternehmen vorzusehen, in das ASVG eingefügt. Der „KMU-Begriff" des § 53b ASVG orientiert sich somit an der Dienstnehmerzahl des jeweiligen Dienstgebers in seinem Unternehm... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Marktgemeinde ist seit 1. Jänner 1992 Dienstgeberin der bei ihr als Raumpflegerin beschäftigten Vertragsbediensteten Irmgard A*****. Irmgard A*****, die bei der beklagten Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt unfallversichert ist, war von 1. 2. bis 23. 3. 2005 unfallbedingt arbeitsverhindert. Die klagende Partei leistete für diesen Zeitraum Entgeltfortzahlung gemäß § 3 EFZG in Höhe von EUR 1.226,60 ohne Sonderzahlungen. Bei der klagenden Partei si... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid vom 2. 2. 2006 lehnte die beklagte Partei den Antrag des Klägers vom 30. 12. 2005 auf Zuschuss nach Entgeltfortzahlung gemäß § 53b ASVG für die Arbeitsverhinderung seines Dienstnehmers Christian L***** in der Zeit vom 17. 11. 2004 bis 11. 12. 2004 mit der
Begründung: ab, dass für die vor dem 1. 1. 2005 liegenden Tage der Arbeitsunfähigkeit kein Zuschuss nach Entgeltfortzahlung wegen Krankheit gemäß § 53b Abs 1 ASVG iVm § 9 Abs 1 der VO des Bundesministers fü... mehr lesen...
Norm: ASGG §65 Abs1 Z1ASVG §53b
Rechtssatz: Streitigkeiten über Ansprüche auf Zuschüsse an die Dienstgeber nach Entgeltfortzahlung im Sinn des § 53b ASVG fallen in die sukzessive Kompetenz der Arbeits- und Sozialgerichte. Entscheidungstexte 10 ObS 58/06m Entscheidungstext OGH 22.05.2006 10 ObS 58/06m Veröff: SZ 2006/76 10 ObS 64/06v ... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid vom 22. 9. 2005 lehnte die beklagte Partei den Antrag des klagenden Masseverwalters im Konkurs über das Vermögen der Ing. W***** B***** mbH vom 24. 5. 2005 auf Zuschuss nach Entgeltfortzahlung gemäß § 53b ASVG für die Verhinderung ihres Dienstnehmers Karl W***** (SVNR 1270270961) in der Zeit vom 8. 10. 2004 bis 3. 7. 2005 mit der
Begründung: ab, dass für die vor dem 1. 1. 2005 liegenden Tage der Arbeitsunfähigkeit kein Zuschuss nach Entgeltfortzahlung wegen ... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheiden vom 2. 9. 2005 lehnte die beklagte Allgemeine Unfallversicherungsanstalt die Anträge der klagenden Gemeinde vom 22. 7. 2005 auf Zuschuss nach Entgeltfortzahlung gemäß § 53b ASVG für die Dienstverhinderungen ihrer Dienstnehmer Franz M***** (30. 5. 2005 - 11. 7. 2005), Erwin H***** (12. 5. 2005 - 17. 5. 2005), Erwin H***** (25. 1. 2005 - 16. 2. 2005), Hans B***** (25. 4. 2005 - 9. 5. 2005), Hans B***** (11. 2. 2005 - 25. 2. 2005), Alfred W*****(11. 1. 2005 ... mehr lesen...