Norm
ASVG §53bRechtssatz
Dann, wenn dem Begriff des Unternehmens überhaupt keine Bedeutung zukommt, hätte eine bloße Bezugnahme auf den (in der Überschrift der Norm allein verwendeten) Begriff des Dienstgebers und die Beschäftigung von weniger als 51 Arbeitnehmern in § 53b Abs 2 Z 1 ASVG genügt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0121346Im RIS seit
23.11.2006Zuletzt aktualisiert am
17.08.2018